hier: Neufassung Straßenbeitragssatzung
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1)
Der Magistrat wird beauftragt, die wiederkehrende
Straßenbeitragssatzung einzuführen,
hierfür der Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsentwurf vorzulegen und
alle Maßnahmen einzuleiten, die es ermöglichen zügig und geeignet von der
derzeit geltenden herkömmlichen Straßenbeitragssatzung auf die Durchführung
einer wiederkehrenden zu wechseln.
(2)
Der Magistrat wird beauftragt, den Bürgern frühzeitig die Absicht der
Einführung der wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung zu erläutern.
(3)
Für das Haushaltsjahr 2018 sind 40.000 € und für das folgende
Haushaltsjahr 80.000 € (als Verpflichtungsermächtigung) einzustellen. Diese
Mittel dienen auch der Vergabe von Leistungen an Dienstleister.