hier: 1. Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Zuckerfabrik",
Teil I in Friedberg - Kernstadt (Aufstellungsbeschluss)
2. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13
BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die
Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 30 Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg –
Kernstadt, 3. Änderung“.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt, 3. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Sach- und Rechtslage:
I. Anlass
und Ziel der Planung
Der Grundstückseigentümer des Grundstücks in Friedberg-Fauerbach, Flur
18, Flurstück 2/13, die Firma Bücher, beabsichtigt vier weitere
Mehrfamilienhäuser zu errichten.
Die neuen Gebäude sollen hinter
der bestehenden Bebauung der Firma Bücher, Fauerbacher Straße 43 bis 53 und dem
Grundstück der städtischen Kindertagesstätte „Am Rübenberg“, Fauerbacher Straße
61 in Richtung Bahndamm errichtet werden.
Geplant sind vier
Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 51 Eigentumswohnungen und zwei Tiefgaragen, in denen zum einen 34
Stellplätze, zum anderen 21 Stellplätze untergebracht werden.
In der Freifläche sind wie bisher auch offene Stellplätze geplant
(insgesamt 18 Stellplätze).
Die beiden Gebäude sollen analog der jüngst errichteten beiden
Mehrfamilienhäuser Fauerbacher Straße 51 und 53 mit einem Staffelgeschoss
errichtet werden.
Die geplante Bebauung liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30
„Zuckerfabrik“, Teil I der hier grundsätzlich Wohnbebauung in
Mehrfamilienhäusern zulässt. Durch die Planung werden jedoch die festgesetzten
Baugrenzen in erheblichem Umfang überschritten, sodass die
Baugenehmigungsbehörde des Wetteraukreises eine Baugenehmigung nur nach
Änderung des Bebauungsplans in Aussicht stellen kann.
II. Verfahren
Durch die Änderung
des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass für
die Bebauungsplanänderung das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt
werden kann.
Gemäß § 13 Abs. 3
BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs.2 Satz 2 BauGB)
abgesehen.
Bei der
Beteiligung nach Abs. Nr. 2 wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung
abgesehen wird.
Zur Klärung des notwendigen Untersuchungsumfangs hinsichtlich
artenschutzrechtlicher Anforderungen und Belangen des Bodenschutzes soll auf
die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB nicht verzichtet werden.
III. Städtebauliche
Planung
Geplant ist die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 51
Wohneinheiten. Die Gebäude sind viergeschossig mit Staffelgeschoss geplant. Die
Wohnungsgrößen liegen zwischen ca. 67 m² bis 115 m².
Das Staffelgeschoss ist mit einem begrünten Flachdach vorgesehen.
Die Gebäude werden gegenüber dem bisherigen Bebauungskonzept als
freistehende Einzelhäuser mit jeweils einem Hauszugang errichtet, sodass eine
Belichtung der Wohnungen zu allen Seiten möglich ist.
Für jeweils zwei Wohnhäuser werden die erforderlichen Stellplätze in
einer gemeinsamen Tiefgarage geplant. Zusätzlich werden oberirdische
Stellplätze in der Freifläche hergestellt.
Die Freiflächen werden begrünt, es wird ein Kinderspielplatz für
Kleinkinder vorgesehen.
Die geplante Bebauung greift nicht in die vorhandene Böschung zum
Bahngelände ein; die begrünte Böschung bleibt vollständig erhalten.
IV. Vorgesehene Änderungen im Bebauungsplan
Folgende
Änderungen sind im Bebauungsplan vorgesehen:
a)
In der Planzeichnung werden die Baugrenzen
analog der geplanten Bebauung neu festgelegt.
b)
Die Fläche für (oberirdische)
Stellplätze auf dem Baugrundstück wird verschoben und erweitert.
c)
Die Tiefgarageneinfahrten
werden verschoben.
d)
Eine Festsetzung zur extensiven
Dachbegrünung von Flachdächern wird neu aufgenommen.