Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Bebauungsplanentwurf „Wehrheim
Süd“ der Gemeinde Wehrheim weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Im Gebiet der Gemeinde Wehrheim sind die vorhandenen Flächenpotentiale
der zwei bestehenden Gewerbegebiete erschöpft. Auch sind keine Flächen in Form
von Brach- oder Konversionsflächen vorhanden, die für eine gewerbliche Nutzung
geeignet sind. Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erschließung eines weiteren Gewerbegebietes im Süden
der Gemeinde geschaffen werden. Dieses neu geplante Gewerbegebiet schließt an
ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die Fläche des Geltungsbereiches ist 4,3 ha
groß und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wehrheim.
Es soll ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden –
Vergnügungsstätten sind unzulässig und Verkaufsflächen sind nur für die
Selbstvermarktung der im Gebiet produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe
zulässig.