Betreff
Anfrage der CDU-Fraktion vom 30. September 2015,
hier: Brandschutzerziehung
Vorlage
11-16/1288
Art
Anfrage

Anfrage:

 

1.   Wer erteilt zurzeit die im Brandschutzhilfeleistungsgesetz (§ 3 (1) Ziff. 6 HBKG) vorgeschriebene Brandschutzerziehung im Bereich der Stadt Friedberg?

 

2.   Wenn dies durch die Gerätewarte der Feuerwehr Friedberg erfolgt, geschieht das während der regulären Arbeitszeit und ist diese Tätigkeit Teil der Stellenbeschreibung der ausführenden Personen?

 

3.   Wenn dies durch Fremdpersonal erfolgt, welche Qualifikation haben diese Personen und auf welcher Vertragsgrundlage erfolgt diese Tätigkeit?

 

4.   Welche Kostenstelle wird dabei belastet wenn die Tätigkeiten durch Mitarbeiter der Stadt Friedberg/Fremdpersonal erfolgen?

 

5.   In welchen Friedberger Schulen oder Kitas wird die Brandschutzerziehung abgehalten?

 

6.   Wenn keine Brandschutzerziehung gemäß Brandschutzhilfeleistungsgesetz durchgeführt wird, welche Vereinbarung diesbezüglich wurden mit dem Kreisbrandinspektor und/oder dem Stadtbrandinspektor getroffen?