hier: Brandschutzerziehung
Anfrage:
1.
Wer
erteilt zurzeit die im Brandschutzhilfeleistungsgesetz (§ 3 (1) Ziff. 6 HBKG)
vorgeschriebene Brandschutzerziehung im Bereich der Stadt Friedberg?
2.
Wenn
dies durch die Gerätewarte der Feuerwehr Friedberg erfolgt, geschieht das
während der regulären Arbeitszeit und ist diese Tätigkeit Teil der
Stellenbeschreibung der ausführenden Personen?
3.
Wenn
dies durch Fremdpersonal erfolgt, welche Qualifikation haben diese Personen und
auf welcher Vertragsgrundlage erfolgt diese Tätigkeit?
4.
Welche
Kostenstelle wird dabei belastet wenn die Tätigkeiten durch Mitarbeiter der
Stadt Friedberg/Fremdpersonal erfolgen?
5.
In
welchen Friedberger Schulen oder Kitas wird die Brandschutzerziehung
abgehalten?
6.
Wenn
keine Brandschutzerziehung gemäß Brandschutzhilfeleistungsgesetz durchgeführt
wird, welche Vereinbarung diesbezüglich wurden mit dem Kreisbrandinspektor
und/oder dem Stadtbrandinspektor getroffen?