Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Juni 2015,
hier: Hebesatzsatzung 2015
Vorlage
11-16/1203
Art
Fraktionsantrag

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

(1)     Für das Haushaltsjahr 2015 werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt

a.   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v.H. (wie bisher)

b.   Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 490 v.H.

c.   Gewerbesteuer auf 400 v.H.

(2)     Nachfolgende Hebesatzung (s. Anlage „Text der Satzung“) wird hiermit beschlossen.

(3)     Der Magistrat wird gebeten diese Satzung umgehend zu veröffentlichen.