hier: Teilortsumgehung der Stadt Friedberg, Stadtteil Fauerbach, L 3351
Anfrage:
Für die FDP-Fraktion
ergeben sich aktuell folgende Fragen:
1.
Welchen
Stellenwert räumt der Magistrat dem Projekt Teilortsumgehung Fauerbach
grundsätzlich ein?
2.
Was hat
der Magistrat in der Vergangenheit aktiv unternommen, um das Projekt einer
Realisierung näherzubringen?
3.
Wann hat
die Stadt Friedberg das Angebot der Vorfinanzierung nach dem Kommunalinteressen
Modell (KIM) durch das Hessische Verkehrsministerium erstmals erhalten? Wenn
das Angebot mehr als einmal unterbreitet wurde: wie oft?
4.
ln
welcher Form wurde auf das Angebot reagiert (analog bitte die Frage
beantworten, wenn das Angebot mehr als einmal unterbreitet wurde).
5.
Der
Sprecher des Ministeriums teilte mit, dass man die Stadt Friedberg mehrfach
aufgefordert habe, hinsichtlich der Wahrnehmung des KIM im Zusammenhang mit dem
Projekt Stellung zu beziehen
(s. WZ vom 25. April): Welche Schreiben des Ministeriums sind
eingegangen?
6.
Welche
der Schreiben des Ministeriums sind beantwortet worden und welche nicht?
7.
Wenn
Schreiben nicht beantwortet wurden: warum?
8.
Welche
Stellungnahmen hat die Stadt Friedberg jeweils an das Ministerium übersandt?
9.
Welche
Reaktion hat der Magistrat auf das Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt
vom 16. April 2015 übersandt?
10.
Die
Zufahrt zum Baugebiet "Unter dem Städter Weg" über die Städter Straße
wurde im Bebauungsplan immer als "provisorische Zufahrt" deklariert.
Geplant war, eine zweite Zufahrt über die Umgehungsstraße zu schaffen. Das
Wohngebiet verfügt derzeit noch immer lediglich über eine einzige Zufahrt. Wenn
die Umgehungsstraße nicht umgesetzt wird und der Magistrat die Inanspruchnahme
des KIM aus Kostengründen offenbar abgelehnt hat, wird die Frage gestellt, aus
welchen Mitteln soll sich der Bau der geplanten Zufahrt finanzieren soll? Ist
die erforderliche Zufahrt in naher Zukunft umsetzbar und wenn ja, wie?
11.
Was wird
der Magistrat unternehmen, um das Projekt der Teilortsumgehung trotz der
jetzigen Einstellung des Planfeststellungsverfahrens erneut aufzugreifen und zu
verfolgen?
12.
Wenn der
Magistrat das Projekt weiterhin verfolgen wird: Was werden· die ersten Schritte
sein?