Beschlussentwurf:
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I, 2. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2. Die gem. § 9 (4) BauGB i. V. mit § 81 (3) S.1 HBO als Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gem. § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I, 2. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 19.02.2015
wurden von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die Änderung und
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I, 2.
Änderung in Friedberg - Kernstadt beschlossen.
Der Entwurf des
Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 02.03.2015 bis einschließlich 02.04.2015
öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beteiligt.
Anregungen von
Bürgern sind während der Offenlage nicht eingegangen.
Auch seitens der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Anregungen
zur Planung geäußert; ergänzt wurde
lediglich ein Hinweis der Archäologischen Denkmalpflege. Der Bebauungsplan kann
somit als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.