Betreff
Anfrage der CDU-Fraktion vom 11. März 2015,
hier: Werbung auf städtischen Dreiecksständern
hier: Werbung auf städtischen Dreiecksständern
Vorlage
11-16/1144
Art
Anfrage
Anfrage:
1.
Wer
genehmigt die Plakatierung auf den städtischen Dreiecksständern?
2.
Gibt es
eine Richtlinie, wonach entschieden wird, welche Institutionen auf den
städtischen Dreiecksständern plakatieren dürfen?
3.
Wenn
nein, welche Kriterien müssen kulturtreibende o. a. Friedberger Vereine
erfüllen, damit sie mit Plakaten auf den städtischen Dreiecksständern für ihre
Veranstaltungen werben dürfen?
4.
Müssen
diese Vereine die Plakate selbst kleben oder übernimmt das der Bauhof?
5.
Wer
klebt die Plakate für die Volksbühne?