Betreff
Anfrage der CDU-Fraktion vom 11. März 2015,
hier: Werbung auf städtischen Dreiecksständern
Vorlage
11-16/1144
Art
Anfrage

Anfrage:

 

1.   Wer genehmigt die Plakatierung auf den städtischen Dreiecksständern?

2.   Gibt es eine Richtlinie, wonach entschieden wird, welche Institutionen auf den städtischen Dreiecksständern plakatieren dürfen?

3.   Wenn nein, welche Kriterien müssen kulturtreibende o. a. Friedberger Vereine erfüllen, damit sie mit Plakaten auf den städtischen Dreiecksständern für ihre Veranstaltungen werben dürfen?

4.   Müssen diese Vereine die Plakate selbst kleben oder übernimmt das der Bauhof?

5.   Wer klebt die Plakate für die Volksbühne?