hier: 1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Steinern Kreuzweg"
2. Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
- Für die Fläche der Grundstücke Nr. 16/1, 16/2, 15, einer Teilfläche
des bestehenden Wirtschaftsweges Nr. 175 und einer Teilfläche des
Wirtschaftsweges Nr. 173 in der Flur 11 der Gemarkung Ockstadt, die im
Norden von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern
Kreuz“, im Osten von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Auf
dem See“, im Süden von einer Teilfläche des Wirtschaftsweges Nr. 176 und
im Westen von dem Wirtschaftsweg Nr. 236 begrenzt wird, wird ein
Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt, der mindestens
Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan
(Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des
Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 89 „Steinern
Kreuzweg“.
- Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Anlage 2 der
Vorlage) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB durchgeführt.
Sach- und Rechtslage:
I.
Planungsanlass
Für den
vierten Bauabschnitt „Am Steinern Kreuz“ im Gesamtbaugebiet am Steinernen Kreuz
sind die Baugrundstücke fast vollständig vergeben, so dass nunmehr das
Bauleitplanverfahren für den fünften und letzten Bauabschnitt eingeleitet
werden kann.
Dieser
Bauabschnitt liegt südlich des Bauabschnitts „Am Steinern Kreuz“, in dem die
Erschließungsmaßnahmen bereits abgeschlossen sind und westlich des
Bauabschnitts „Auf dem See“. Im Norden stößt diese Fläche an den „Steinern
Kreuzweg“, der vom Steinernen Kreuz im Nordosten dieses Bauabschnitts in
Richtung Westen verläuft. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von ca. 6,7
ha; die Grundstücke dieses Areals hat die Hessische Landgesellschaft mbH aufgrund eines mit der Stadt Friedberg
abgeschlossenen Bodenbevorratungsvertrages erworben.
Das
Plangebiet ist im Regionalen Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“
dargestellt.
II.
Rahmenkonzept
Grundlage für
den vorliegenden städtebaulichen Entwurf bildet das 1986 beschlossene
Rahmenkonzept für die städtebauliche Entwicklung am Steinernen Kreuz. Auf
Grundlage dieses Rahmenkonzeptes wurden bereits die ersten vier Bauabschnitte
entwickelt. Wichtige Merkmale dieses Rahmenkonzeptes waren:
-
Die
Erschließung des Gebietes über eine Ringstraße; diese ermöglicht ein klares
Erschließungssystem, vor dem Hintergrund der topografischen Situation ein
vernünftiges Entwässerungssystem und für die Zukunft eine gute Befahrbarkeit
durch Busse (die Buslinienführung wird derzeit von der vgo geprüft, ein
Ergebnis liegt noch nicht vor).
-
Das
Wohnstraßen- und Wohnwegenetz wird so gestaltet, dass die Grundstruktur des
vorhandenen Feldwegenetzes als Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer erhalten
bleibt.
-
Dieses
Wegenetz wird zu Grünachsen erweitert, damit die Naherholungsfunktion des
Raumes für die Kernstadt erhalten bleibt.
III.
Erläuterungen zum Entwurf
Der
anliegende städtebauliche Entwurf enthält wie die ersten Bauabschnitte
entsprechende begrünte Wegeverbindungen. In diesem Bauabschnitt handelt es sich
im Wesentlichen um
-
die
Verlängerung der festgesetzten Grünverbindung
zwischen dem Baugebiet „Am Steinern Kreuz“ in Richtung Süden (ab dem Steinernen
Kreuz) bis an die südliche Geltungsbereichsgrenze dieses in Planung
befindlichen letzten Bauabschnittes.
-
die
Schaffung einer Grünverbindung zwischen dem Baugebiet „Auf dem See“ und dem
jetzigen Neubaugebiet
-
zum
Feldweg „Steinern Kreuz Weg“ hin wird ein Grünstreifen von Bebauung
freigehalten und zu einer Grünverbindung entwickelt.
Am
südwestlichen Rand dieses Geltungsbereiches ist eine Stellplatzanlage vorgesehen,
von der ebenfalls ein Fußweg zu dem angrenzenden bestehenden Feldweg führt.
Sollte später
doch, entgegen dem heutigen Planungsstand, eine kleinere bauliche Entwicklung
in westlicher Richtung erfolgen, könnte hier eine Erschließungsstraße
durchgeführt werden.
Falls
entgegen heutiger Absichten eine Verbindung an die südlich verlaufende
Ockstädter Straße verwirklicht werden sollte, ist an der südöstlichen Ecke
dieses Geltungsbereiches eine Möglichkeit für die Herstellung einer
Erschließungsstraße im Bereich der Grünanlage vorhanden.
Der im
Bereich des Bebauungsplanes „Auf dem See“ festgesetzte Kleinkinderspielplatz
soll erweitert und in die Grünachse zwischen den beiden Baugebieten ausgedehnt
werden. Auch in diesem Bereich wird eine Fußwegeverbindung in das neue
Baugebiet vorgesehen.
Die
Erschließung des Baugebietes erfolgt nach den gleichen Ausbaustandards wie
bereits in den anderen Bauabschnitten.
Der
vorliegende städtebauliche Entwurf weist einen baulichen Mix mit 8
Mehrfamilienhäusern, 10 Doppelhaushälften und 56 Einfamilienhäusern aus, das
heißt insgesamt 76 Baugrundstücke; diese könnten ca.130 Wohneinheiten
(einschließlich Einliegerwohnungen) enthalten. Die künftigen Festsetzungen im
qualifizierten Bebauungsplan lassen darüber hinaus auch die Errichtung von
Hausgruppen zu. Innerhalb der langen Baufelder, die im qualifizierten
Bebauungsplan festgesetzt werden, sind aber auch andere Bauplatzaufteilungen
als die in diesem städtebaulichen Vorentwurf vorgeschlagenen, mit
unterschiedlicher – auch erheblich höherer - Verdichtung möglich.
Öffentliche
Parkplätze werden entlang der Haupterschließungsstraße hergestellt. Darüber
hinaus sind im Baugebiet 9 kleinere Stellplatzanlagen geplant in denen ca. 47
weitere Parkplätze hergestellt werden können.
IV.
Mit dem vorliegenden
städtebaulichen Entwurf soll nunmehr die vorgezogene Bürgerbeteiligung
durchgeführt werden.