Beschlussentwurf:
1. Der Magistrat nimmt den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2009 und die dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Gemäß
§ 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Revisionsamt
den Jahresabschluss 2009 gem. § 114 HGO der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vor.
3. Die
im Haushaltsjahr 2009 festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
gem. § 100 HGO in Höhe von 445.059,30 € werden
beschlossen. Die Deckung erfolgte durch Minderaufwendungen anderer Budgets.
4. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 114 HGO den Jahresabschluss 2009
und den Schlussbericht des Revisionsamtes und erteilt dem Magistrat die
Entlastung.
Sach- und Rechtslage:
Mit
dem Jahresabschluss 2009 wird nunmehr der erste Abschluss nach Einführung der
kommunalen Doppik vorgelegt. Der Jahresabschluss 2009 wurde mit Beschluss vom
31.03.2014 vom Magistrat aufgestellt. Im Anschluss daran erfolgte die Prüfung
gem. § 128 HGO durch das Revisionsamt des Wetteraukreises. Das Ergebnis der
Prüfung ist im Schlussbericht dargestellt. Dem Jahresabschluss 2009 der Stadt
Friedberg (Hessen) wurde vom Revisionsamt ein eingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Durch
Feststellungen des Revisionsamtes waren Korrekturen des Jahresabschlusses
notwendig. Diese sind im endgültigen Jahresabschluss berücksichtigt.
Das
Haushaltsjahr 2009 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.776.479,50
€ ab.
Gegenüber
der ursprünglichen Planung ergibt sich somit eine Verbesserung in Höhe von
678.418 €. Diese Verbesserung ist hauptsächlich auf die Mehrerträge aufgrund
von Vermögensveräußerungen zurückzuführen.