Betreff
Bauleitplanung der Nachbarstadt Bad Nauheim, 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Auf dem Schützenrain" hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB /Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Vorlage
11-16/1079
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Seitens der Stadt Friedberg werden zu der 2. und  3. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 34 „Auf dem Schützenrain“  der Stadt Bad Nauheim weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Auf dem Schützenrain“

Die in Bad Nauheim ansässige Handelsgesellschaft Eurobaustoff möchte ihren Standort durch die Errichtung eines weiteren Gebäudes und eines Verbindungsbaus vergrößern. Hierzu hat das Unternehmen ein benachbartes Grundstück erworben; die Gesamtfläche beträgt nun ca. 7.100 m². Um dieses Bauvorhaben zu ermöglichen, müssen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34 „Auf dem Schützenrain“ in folgenden Punkten geändert werden:

 

-       Vergrößerung der zulässigen max. Gebäudelänge von 50 m auf ca. 88 m,

-       Erhöhung der zulässigen Firsthöhe im Bereich des Zwischenbaus von 7,50 m auf 10,26 m,

-       Anpassung verschiedener Baugrenzen und Baulinien,

-       Erhöhung der bisher zulässigen dreigeschossigen Bebauung auf eine viergeschossige Bauweise im Bereich des geplanten neuen Hauptgebäudes, wobei das vierte Geschoss ein Staffelgeschoss sein soll.

 

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Auf dem Schützenrain“

Das bereits in Bad Nauheim ansässige Softwareunternehmen Inconso möchte seinen derzeitigen Firmenhauptsitz in das Gewerbegebiet „Auf dem Schützenrain“ verlegen. Die für diesen Zweck erworbenen Grundstücke haben eine Größe von rd. 1,1 ha. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung des Bauvorhabens zu schaffen, sind folgende Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich:

 

-       Erhöhung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse im Bereich der südlichen Fläche des Geltungsbereiches der Änderung von bisher I auf III (dieser Streifen war ursprünglich der Ortsrand, grenzt aber nun an die Gewerbeflächen des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Frankfurter Landstraße“ an).

-       Vergrößerung der max. Gebäudelänge von 50 m auf ca. 92 m.

-       Änderungen im Bereich der festgesetzten Stellplatzflächen