Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Vorlage
11-16/0996
Aktenzeichen
20/0/St-Gru
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 sowie das geänderte Investitionsprogramm 2014 werden beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 22.04.2014 hat der Landrat des Wetteraukreises in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 seine Genehmigung versagt.

 

In seiner Begründung verweist er auf die ergänzenden Hinweise zur Anwendung der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte (Erlass vom 03.03.2014) und stellt fest, dass die fehlende Straßenbeitragssatzung ein Genehmigungshindernis darstellt. Über eine Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 kann erst nach Ausräumung des Genehmigungshindernisses entschieden werden. Er weist weiterhin darauf hin, dass bis zur Erteilung der Genehmigung die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 99 HGO zu führen ist.

 

Aufgrund der langen Phase der vorläufigen Haushaltsführung können viele, für das Jahr 2014 angemeldete, investive Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Diese geplanten Maßnahmen werden deshalb vollständig gestrichen oder in das Haushaltsjahr 2015 verschoben.

 

Im 1. Nachtrag 2014 kann somit eine Reduzierung des Finanzhaushalts im Bereich der Investitionen um 2.178.950 € erfolgen. Durch diese Reduzierung kann auf eine Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen verzichtet werden.