Beschlussentwurf:
Die
1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 sowie das geänderte Investitionsprogramm 2014
werden beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Mit
Schreiben vom 22.04.2014 hat der Landrat des Wetteraukreises in seiner Funktion
als Kommunalaufsichtsbehörde der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
seine Genehmigung versagt.
In
seiner Begründung verweist er auf die ergänzenden Hinweise zur Anwendung der
Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte (Erlass vom 03.03.2014)
und stellt fest, dass die fehlende Straßenbeitragssatzung ein
Genehmigungshindernis darstellt. Über eine Genehmigung der Haushaltssatzung
2014 kann erst nach Ausräumung des Genehmigungshindernisses entschieden werden.
Er weist weiterhin darauf hin, dass bis zur Erteilung der Genehmigung die
Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung gem.
§ 99 HGO zu führen ist.
Aufgrund
der langen Phase der vorläufigen Haushaltsführung können viele, für das Jahr
2014 angemeldete, investive Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Diese
geplanten Maßnahmen werden deshalb vollständig gestrichen oder in das
Haushaltsjahr 2015 verschoben.
Im
1. Nachtrag 2014 kann somit eine Reduzierung des Finanzhaushalts im Bereich der
Investitionen um 2.178.950 € erfolgen. Durch diese Reduzierung kann auf eine
Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen verzichtet werden.