Beschlussentwurf:
Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung -2.Nachtrag-
wird mit Wirkung vom 01.04.2014 beschlossen wie vorgelegt.
Sach- und Rechtslage:
Während den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2014 und den Beratungen
über das Haushaltssicherungskonzept im Magistrat am 09.09.2013 wurde dem
Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Hundesteuer um 12,00 € pro Jahr zu
erhöhen. Für die Kampf- bzw. gefährlichen Hunde wird der Steuerbetrag um 300,00€
auf nunmehr 960,00 € erhöht.
Demnach ergeben sich folgende neue Steuerbeträge:
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten
Hund bisher 72,00 € neu 84,00 €
für den zweiten
Hund bisher 90,00 € neu
102,00 €
für den dritten und jeden weiteren Hund bisher 120,00 € neu 132,00 €
für den Kampf- bzw. gefährlichen Hund bisher 660,00 € neu 960,00 €.
Auf Grund der Erhöhung der Steuerbeträge
ergibt sich eine jährliche Ertragserhöhung von rund 17.700,00 €.