Betreff
Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung - 2. Nachtrag
Vorlage
11-16/0821
Aktenzeichen
20/1-Sch-wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung -2.Nachtrag- wird mit Wirkung vom 01.04.2014 beschlossen wie vorgelegt.

 


Sach- und Rechtslage:

Während den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2014 und den Beratungen über das Haushaltssicherungskonzept im Magistrat am 09.09.2013 wurde dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Hundesteuer um 12,00 € pro Jahr zu erhöhen. Für die Kampf- bzw. gefährlichen Hunde wird der Steuerbetrag um 300,00€ auf nunmehr 960,00 € erhöht.

Demnach ergeben sich folgende neue Steuerbeträge:

 

Die Steuer beträgt jährlich

 

für den ersten Hund                                            bisher   72,00 €                 neu   84,00 €

für den zweiten Hund                                          bisher   90,00 €                 neu 102,00 €

für den dritten und jeden weiteren Hund                bisher 120,00 €                 neu 132,00 €

für den Kampf- bzw. gefährlichen Hund                 bisher 660,00 €                 neu 960,00 €.

 

Auf Grund der Erhöhung der Steuerbeträge ergibt sich eine jährliche Ertragserhöhung von rund 17.700,00 €.