Betreff
Eröffnungsbilanz und Abschlussbericht des Revisionsamtes
Vorlage
11-16/0691
Aktenzeichen
20/0/St-Gru
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die vorgelegte Eröffnungsbilanz der Stadt Friedberg zum Bilanzstichtag 01.01.2009 einschließlich Abschlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Revisionsamt des Wetteraukreises wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

Mit den Beschlüssen der Innenministerkonferenz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts zum 30.11.2003 wurde auch in Hessen eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung beschlossen. Kernstück dieser Reform war die Einführung eines Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der Doppelten Buchführung (Doppik).

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2006 hat die Stadt Friedberg sich für die Fortführung ihrer Haushaltwirtschaft nach den Vorschriften der doppelten Buchführung (Doppik) entschlossen. Die Hauptsatzung wurde daraufhin entsprechend geändert. In § 4 der Hauptsatzung wurde bestimmt, dass ab dem Haushaltsjahr 2009 auf die Haushaltwirtschaft der Gemeinde die Grundsätze der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung finden.

 

Mit dieser Entscheidung war es notwendig, sämtliche Vermögensgegenstände zu erfassen. Hierbei konnte auf die teilweise schon vorhandene Vermögensrechnung zurückgegriffen werden. Für Vermögensgegenstände, die bisher keiner kostenrechnenden Einrichtung zugeordnet waren, lagen allerdings nur teilweise Unterlagen vor. Hierfür waren deshalb sehr umfangreiche Recherchen notwendig. Das Anlagevermögen wurde grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 43 GemHVO-Doppik bewertet. Vorhersehbare Risiken und Verluste, die zum Stichtag der Eröffnungsbilanz bereits entstanden waren, wurden berücksichtigt.

 

Die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva beträgt insgesamt 127.297.686,03 €.

 

Das Eigenkapital der Stadt Friedberg beträgt rd. 71,8 Mio. € und setzt sich aus Rücklagen in Höhe von 0,8 Mio. € und der Netto-Position in Höhe von 71 Mio. € zusammen.

 

Die Eigenkapitalquote beträgt 56 %.

 

Das Revisionsamt des Wetteraukreises ist der Überzeugung, dass die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und unter Beachtung der Einschränkung im Bereich der Altstadtsanierung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzlage der Stadt vermittelt.

 

Die Einschränkung bezieht sich auf den Bereich der Altstadtsanierung, für den die Revision die Vollständigkeit und Richtigkeit des in der Bilanz ausgewiesenen Betrages nicht uneingeschränkt bestätigen kann.