Betreff
Bebauungsplan Nr. 3 "Östlicher Ortsrand", 3. Änderung in Friedberg - Bauernheim hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2013
Vorlage
11-16/0680
Aktenzeichen
60/1-Bf/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Mit dem vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg – Bauernheim einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Sach- und Rechtslage:

Bisheriges Verfahren

Am 14.02.13 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den  Bebauungsplan Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg – Bauernheim im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern (3. Änderung). 

 

Das Stadtbauamt hat inzwischen den Entwurf der 3. Änderung erarbeitet. Folgenden Änderungen wurden in den Bebauungsplan und die Begründung zur Änderung (siehe Kapitel 6) eingearbeitet:

 

-   Änderung der überbaubaren Fläche des Feuerwehrhauses (Verschiebung der Baugrenzen)

-   Neuausweisung einer Fläche für Stellplätze und Garagen auf dem Feuerwehr-Grundstück

-   Ergänzung der textlichen Festsetzungen bezüglich der zulässigen Dacheindeckung (Beschränkung auf die Baugebiete Mi, MiE und WA 1 – 4)

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung kann nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB.