Beschlussentwurf:
Mit dem vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg – Bauernheim einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Sach- und Rechtslage:
Bisheriges
Verfahren
Am 14.02.13 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg – Bauernheim im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern (3. Änderung).
Das Stadtbauamt hat inzwischen den Entwurf der 3.
Änderung erarbeitet. Folgenden Änderungen wurden in den Bebauungsplan und die
Begründung zur Änderung (siehe Kapitel 6) eingearbeitet:
- Änderung der überbaubaren Fläche des
Feuerwehrhauses (Verschiebung der Baugrenzen)
- Neuausweisung einer Fläche für Stellplätze
und Garagen auf dem Feuerwehr-Grundstück
-
Ergänzung
der textlichen Festsetzungen bezüglich der zulässigen Dacheindeckung (Beschränkung
auf die Baugebiete Mi, MiE und WA 1 – 4)
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans mit
Begründung kann nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB.