Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zum Bebauungsplanentwurf „Bebauungsplan Nr. 57 „Östlich der
Goldsteinstraße“ der Stadt Bad Nauheim weder Bedenken noch Anregungen
vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung von
Wohnbauflächen in Bad Nauheim geschaffen werden. In der Umgebung des
Plangebietes entstanden bereits die Baugebiete „Am Goldstein“ und „Erweiterung
Am Goldstein“, die bereits vollständig vermarktet sind.
Die Bebauung des hier vorliegenden Plangebietes soll sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen
Nutzung an den angrenzenden Baugebieten orientieren.
Es werden ca. 22 Baugrundstücke in einer Größe von rd. 460 qm bis 590 qm
für die Errichtung von freistehenden Ein- bis Zweifamilienhäusern vorgesehen.
Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes zur
Umgehungsstraße B 3a und der nur 400 m entfernten Schienenstrecke Frankfurt –
Gießen werden (begründet auf ein erstelltes Lärmgutachten) im Bebauungsplan
passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt.