Betreff
Bezuschussung des Vereinsheim-Neubaus der DLRG-Ortsgruppe Friedberg-Dorheim e.V.
Vorlage
11-16/0640
Aktenzeichen
10/4 CB/Dn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.: Die Sportabteilung wird beauftragt, im Finanzhaushalt des Haushaltsplanes 2014 auf dem Sachkonto 1.550000.0358010 Mittel anzumelden, um der DLRG-Ortsgruppe Friedberg-Dorheim e.V. einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss in Höhe von zunächst 25.000 € für den Neubau eines Vereinsheims am Kuhweidweg gewähren zu können.

 

2.: Die Sportabteilung wird weiterhin beauftragt, für die Haushaltspläne 2015 und 2016 jeweils eine weitere Rate des Investitionskostenzuschusses in Höhe von jeweils 12.500 € für das gleiche Projekt anzumelden, um der DLRG-Ortsgruppe Friedberg-Dorheim e.V. seitens der Stadt Friedberg eine gewisse Planungssicherheit für Ihr Neubauprojekt zu signalisieren.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Bekanntlich wurde das alte Vereinsheim im Schulweg im Oktober 2010 verkauft. Die DLRG-Ortsgruppe Friedberg-Dorheim e.V. hatte danach weder aus öffentlicher, noch aus privater Hand einen adäquaten Ersatz gefunden und daher die Idee eines Vereinsheim-Neubaus entwickelt und auch vorangetrieben.

 

In enger Abstimmung mit dem Magistrat, dem Ortsbeirat Dorheim, dem Vereinsring Dorheim und dem Stadtbauamt/Liegenschaftsamt wurde ein Grundstück, welches der Ortsgruppe im Rahmen eines Erbbaurechtes zur Verfügung gestellt werden sollte, gefunden und im April 2013 dann auch ein entsprechender Erbbaurechtsvertrag über 66 Jahre abgeschlossen.

 

Unmittelbar danach stellte der Verein im April 2013 einen Investitionskosten-Zuschussantrag an die Sportabteilung, legte eine Kostenschätzung in Höhe von 368.000 € (darin waren 50.000 € städtischer Zuschuss, sowie 100.000 € Zuschuss des Landessportbundes Hessen angesetzt) vor und kündigte an, das Projekt mit erheblichen Eigenmitteln und entsprechender Eigenhilfe zu unterstützen.

 

Nach Rücksprache mit dem Landessportbund Hessen konnte seitens der Sportabteilung (leider wie erwartet) geklärt werden, dass seitens des Landessportbundes die hessischen DLRG-Ortsgruppen nicht bezuschusst werden, da sie eben keine Mitglieder des Landessportbundes Hessen sind. Die DLRG korrigierte daraufhin Ihre Kostenaufstellung und setzte anstelle der zuvor eingeplanten 100.000 € Zuschuss des Landessportbundes Hessen die Positionen Geldspenden, Sachspenden und Eigenleistung nach oben.

 

In Friedberg werden die beiden existierenden DLRG-Ortsgruppen seit Jahrzehnten bei der Sportförderung den Friedberger Mitgliedsvereinen des Landessportbundes Hessen gleichgestellt und erhalten beispielsweise jährlich gewisse Zuschüsse zur Sportjugendförderung, für Startgelder und Fahrtkosten von Jugendlichen zur Teilnahme an Landes- und überregionalen Meisterschaften (Ziffer C 3 der Sportförderungsrichtlinien), sowie in selteneren Fällen auch für Vereinsjubiläen und Sportveranstaltungen mit besonderer Bedeutung (Ziffer C 5 der Sportförderungsrichtlinien). Somit sind aus Sicht der Sportabteilung die geltenden Sportförderungsrichtlinien auch für die DLRG-Ortsgruppen anzuwenden.

 

Gemäß Ziffer C 1 der Sportförderungsrichtlinien kann für Neubau, Erweiterung und Verbesserung von vereinseigenen Sportstätten ein Betrag von 15 % der Kosten gewährt werden.

 

Die Baugenehmigung liegt dem Verein zwischenzeitlich vor. Aufgrund des derzeit unmittelbar bevorstehenden Baubeginns bittet der Verein den Magistrat daher um schnellstmögliche Bewilligung des städtischen Zuschusses in Höhe von insgesamt 50.000 € als verlässliches Signal, damit die gesamte Maßnahme mit weiterem Nachdruck angegangen werden kann.

 

Das Gebäude wird laut Vereinsangaben die derzeit gültige Energieeinsparverordnung ENEV 2009 um 30 % übertreffen, also die dortigen Grenzwerte entsprechend unterschreiten.

 

Nach eingehender Prüfung der Antragsvoraussetzungen im Dialog mit den Vereinsverantwortlichen, in deren Verlauf uns auch bereits ein Großteil der seitens des Vereins in der Kostenschätzung eingeplanten größeren und kleineren Spenden nachgewiesen wurden, empfiehlt die Sportabteilung unter Berücksichtigung der Gesamthaushaltslage eine Aufteilung des Zuschussbetrages in drei Raten wie folgt:

 

a.)   1. Rate: 25.000 € im Haushalt 2014 (Auszahlungstermin ca. Mitte bis Ende 2014)

b.)   2. Rate: 12.500 € im Haushalt 2015 (Auszahlungstermin ca. Mitte bis Ende 2015)

c.)    3. Rate: 12.500 € im Haushalt 2016 (Auszahlungstermin ca. Mitte bis Ende 2016)


Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Haushaltsjahr

 

Kostenstelle:

 

Sachkonto:

 

 

 

Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben

 

 

 

Deckungsvorschlag

 

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich
zur Verfügung

(zutreffendes ist bitte anzukreuzen)

JA

 

 

(Unterschrift Leiter der Kämmerei)

NEIN