Beschlussentwurf:
1.: Die
Sportabteilung wird beauftragt, im Finanzhaushalt des Haushaltsplanes 2014 auf
dem Sachkonto 1.550000.0358010 Mittel anzumelden, um der DLRG-Ortsgruppe
Friedberg-Dorheim e.V. einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss in Höhe
von zunächst 25.000 € für den Neubau eines Vereinsheims am Kuhweidweg gewähren
zu können.
2.: Die
Sportabteilung wird weiterhin beauftragt, für die Haushaltspläne 2015 und 2016
jeweils eine weitere Rate des Investitionskostenzuschusses in Höhe von jeweils
12.500 € für das gleiche Projekt anzumelden, um der DLRG-Ortsgruppe
Friedberg-Dorheim e.V. seitens der Stadt Friedberg eine gewisse
Planungssicherheit für Ihr Neubauprojekt zu signalisieren.
Sach- und Rechtslage:
Bekanntlich wurde das alte Vereinsheim im Schulweg im Oktober 2010
verkauft. Die DLRG-Ortsgruppe Friedberg-Dorheim e.V. hatte danach weder aus
öffentlicher, noch aus privater Hand einen adäquaten Ersatz gefunden und daher
die Idee eines Vereinsheim-Neubaus entwickelt und auch vorangetrieben.
In enger Abstimmung mit dem Magistrat, dem Ortsbeirat Dorheim, dem
Vereinsring Dorheim und dem Stadtbauamt/Liegenschaftsamt wurde ein Grundstück,
welches der Ortsgruppe im Rahmen eines Erbbaurechtes zur Verfügung gestellt
werden sollte, gefunden und im April 2013 dann auch ein entsprechender
Erbbaurechtsvertrag über 66 Jahre abgeschlossen.
Unmittelbar danach stellte der Verein im April 2013 einen
Investitionskosten-Zuschussantrag an die Sportabteilung, legte eine
Kostenschätzung in Höhe von 368.000 € (darin waren 50.000 € städtischer
Zuschuss, sowie 100.000 € Zuschuss des Landessportbundes Hessen angesetzt) vor
und kündigte an, das Projekt mit erheblichen Eigenmitteln und entsprechender
Eigenhilfe zu unterstützen.
Nach Rücksprache mit dem Landessportbund Hessen konnte seitens der
Sportabteilung (leider wie erwartet) geklärt werden, dass seitens des
Landessportbundes die hessischen DLRG-Ortsgruppen nicht bezuschusst werden, da
sie eben keine Mitglieder des Landessportbundes Hessen sind. Die DLRG
korrigierte daraufhin Ihre Kostenaufstellung und setzte anstelle der zuvor
eingeplanten 100.000 € Zuschuss des Landessportbundes Hessen die Positionen
Geldspenden, Sachspenden und Eigenleistung nach oben.
In Friedberg werden die beiden existierenden DLRG-Ortsgruppen seit
Jahrzehnten bei der Sportförderung den Friedberger Mitgliedsvereinen des
Landessportbundes Hessen gleichgestellt und erhalten beispielsweise jährlich
gewisse Zuschüsse zur Sportjugendförderung, für Startgelder und Fahrtkosten von
Jugendlichen zur Teilnahme an Landes- und überregionalen Meisterschaften
(Ziffer C 3 der Sportförderungsrichtlinien), sowie in selteneren Fällen auch
für Vereinsjubiläen und Sportveranstaltungen mit besonderer Bedeutung (Ziffer C
5 der Sportförderungsrichtlinien). Somit sind aus Sicht der Sportabteilung die
geltenden Sportförderungsrichtlinien auch für die DLRG-Ortsgruppen anzuwenden.
Gemäß Ziffer C 1 der Sportförderungsrichtlinien kann für Neubau,
Erweiterung und Verbesserung von vereinseigenen Sportstätten ein Betrag von 15
% der Kosten gewährt werden.
Die Baugenehmigung liegt dem Verein zwischenzeitlich vor. Aufgrund des
derzeit unmittelbar bevorstehenden Baubeginns bittet der Verein den Magistrat
daher um schnellstmögliche Bewilligung des städtischen Zuschusses in Höhe von
insgesamt 50.000 € als verlässliches Signal, damit die gesamte Maßnahme mit
weiterem Nachdruck angegangen werden kann.
Das Gebäude wird laut Vereinsangaben die derzeit gültige
Energieeinsparverordnung ENEV 2009 um 30 % übertreffen, also die dortigen
Grenzwerte entsprechend unterschreiten.
Nach eingehender Prüfung der Antragsvoraussetzungen im Dialog mit den
Vereinsverantwortlichen, in deren Verlauf uns auch bereits ein Großteil der
seitens des Vereins in der Kostenschätzung eingeplanten größeren und kleineren
Spenden nachgewiesen wurden, empfiehlt die Sportabteilung unter
Berücksichtigung der Gesamthaushaltslage eine Aufteilung des Zuschussbetrages
in drei Raten wie folgt:
a.)
1. Rate: 25.000 € im Haushalt 2014
(Auszahlungstermin ca. Mitte bis Ende 2014)
b.)
2. Rate: 12.500 € im Haushalt 2015
(Auszahlungstermin ca. Mitte bis Ende 2015)
c.)
3. Rate: 12.500 € im Haushalt 2016
(Auszahlungstermin ca. Mitte bis Ende 2016)
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle: |
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Sachkonto: |
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Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben |
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Deckungsvorschlag |
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Die Mittel stehen haushaltsrechtlich (zutreffendes ist bitte
anzukreuzen) |
JA |
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(Unterschrift Leiter der
Kämmerei) |
NEIN |
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