Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Bebauungsplan Nr. OR/23
„Gewerbegebiet Südumgehung West“ der Stadt Rosbach, Stadtteil Ober-Rosbach,
weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes (siehe Anlage der Vorlage) soll das bestehende Gewerbegebiet an der
Raiffeisenstraße „Südumgehung West“ im Stadtteil Ober-Rosbach erweitert werden.
Gleichzeitig soll auch die unbefriedigende Situation hinsichtlich des ruhenden
LKW-Verkehrs auf der Raiffeisenstraße wegen fehlender LKW-Stellplätze auf dem Gelände des Logistikzentrums, durch
Neuordnung des Logistikzentrums, optimiert werden.
Diese Neuordnung wird möglich, weil künftig der wesentliche Zu- und
Abfahrtsverkehr von der Südumgehung aus abgewickelt werden kann. Dies bedeutet
die Umorientierung des Pförtnerstandortes auf dem Gelände von dem derzeitigen
Standort an der Raiffeisenstraße zukünftig an die Südumgehung, mit
gleichzeitiger Schaffung zusätzlicher LKW-Stellplätze für die
Anlieferfahrzeuge, um sicher zu stellen, dass keine wartenden Fahrzeuge mehr
den öffentlichen Verkehrsraum blockieren.
Bei dieser Neuordnung ergibt sich weiterhin die Möglichkeit, dass
innerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes der Neubau eines
Verwaltungsgebäudes in unmittelbarer Nähe des Pförtnerstandortes möglich wird.
Der vorhandene Pförtnerstandort bleibt für den Besucherverkehr für den
Verwaltungsbereich bestehen (während der Tagstunden); der neue Standort an der
Südumgehung wird 24 Stunden besetzt sein.
Darüber hinaus werden im Rahmen dieses Bebauungsplanes
Erweiterungswünsche von 2 angrenzenden, bestehenden Gewerbebetrieben mit
abgedeckt (zusätzliche Flächen von 1700m² und 6000m²).
Als bauliche Nutzung wird im gesamten Geltungsbereich „GE“ Gewerbegebiet
festgesetzt.
Die Einrichtung von Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Sortimenten
ist nur für die Selbstvermarktung der im Gebiet produzierenden und
weiterverarbeitenden Betriebe zulässig, wenn die Verkaufsfläche einen
untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude bebauten Flächen einnimmt.