Beschlussentwurf:
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2012 sowie das geänderte
Investitionsprogramm 2012 werden beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 23.03.2012 hat der Landrat des Wetteraukreises der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 seine Genehmigung erteilt.
Das Genehmigungsschreiben enthält bezüglich der Darlehensaufnahme 2012
folgende Auflage:
„Die Stadt Friedberg verzichtet immer noch auf die Erhebung von
Straßenbeiträgen. Vor dem Hintergrund der Einnahmebeschaffungsgrundsätze des §
93 HGO muss eine Reduzierung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe der
nichtausgeschöpften Einnahmepotentiale
(2012= 368.750 €) erfolgen. Diesbezüglich ist eine
Nachtragshaushaltssatzung, in der die Kreditfest- setzungen und
Investitionsauszahlungen in entsprechender Höhe anzupassen sind, aufzustellen.“
Des Weiteren haben sich erhebliche Veränderungen im Ergebnis- und
Finanzhaushalt ergeben, die ebenfalls die Aufstellung dieser 2.
Nachtragshaushaltssatzung erfordern.