Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Gesetzesinitiative im Hessischen
Landtag (Drucksache 18/4389), mit der in Hessen ebenso wie in Rheinland-Pfalz,
im Saarland und in Thüringen das System des wiederkehrenden
Straßenausbaubeitrags eingeführt werden soll.
Die
Stadtverordnetenversammlung ist der Auffassung, dass auch für die hessischen
Städte und Gemeinden endlich die Möglichkeit geschaffen werden muss, selbst
bestimmen zu können, ob der Investitionsaufwand für Straßen, Wege und Plätze
durch eine einmalige Betragserhebung oder künftig über eine wiederkehrende
Beitragserhebung finanziert wird.
Eine wiederkehrende
Beitragserhebung bietet die Chance, die finanzielle Belastung der
Abgabenschuldner gleichbleibend und im Verhältnis geringer zu gestalten und so
die Abgabenlast sozial verträglicher zu verteilen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert daher den Hessischen Landtag auf, im
Interesse aller hessischen Kommunen der Einführung wiederkehrender
Straßenbeiträge gemäß dem Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zum Gesetz
über kommunale Abgaben (KAG) zuzustimmen. Im Hinblick auf die kommunale
Finanzlage ist es geboten, diese Änderung unabhängig von der anstehenden
umfassenden Novellierung das KAG zeitnah umzusetzen.