Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltung: 0

Stadtverordneter Fenske verlässt um 19:00 Uhr unter Hinweis auf § 25 HGO den Saal.

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:

Beschluss:

 

  1. Für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird als Wahltermin der 24. September 2023 und für eine evtl. stattfindende Stichwahl der 08. Oktober 2023 festgelegt.

2.       Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Abweichung von den Bestimmungen des § 42 Abs. 3 HGO (die Bürgermeisterwahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen).

Stadtverordneter Fenske betritt um 19:01 Uhr den Saal.


Abstimmungsergebnis: