Beschlussentwurf:

Unter Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden

 

-         die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 und

-         das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2021 – 2025 (§ 101 Abs. 3 HGO i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)

 

in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2021 – 2025 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Im Einzelnen wurden folgende Punkte, den OT Ossenheim betreffend, erörtert:

Auf S. 173, Kita Ossenheim: Aufgrund der vorgesehenen 55 Tsd Euro für die Beschaffung eines Bauwagens bittet der OB um den Sachstand zur Entwicklung der Waldgruppe in der Kita Osssenheim. Gleiches gilt für die Erhöhung im Stellenplan der Kita Ossenheim auf 14 Stellen.

Zum Bürgerhaus (S. 257) erbittet der OB dringende Klärung zur in der DS 16-21, 0602, beschlossenen Umsetzung der Parkplatzbeleuchtung an der Mehrzweckhalle Ossenheim. Diese wurde strotz Zusage bislang nicht erneuert und befindet sich in desolatem Zustand. Trotzdem erscheint sie nicht im neuen Haushalt.

Außerdem zeigt sich der OB sehr verwundert, dass die Übernahme der 30.000 Euro für das Gutachten zum Zustand des Bürgerhauskellers (DS 16-21, 0804) nicht in den neuen Haushalt zu finden sind.  In diesem Zusammenhang und gerade im Hinblick auf den Gesamtzustand des Bürgerhauses erscheint dem OB unisono die Erneuerung der Schließanlage (45 Tsd €, Kst. 02.0840.01) als aktuell unnötig und beschließt, diese Gelder in das obige Gutachten umzufirmieren, da hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Beschluss: Streichung und Umfirmierung als Mittel für Gutachten.
Abstimmung: einstimmig

 

Zum Friedhof Ossenheim ergeben sich zwei Nachfragen. Zum einen wurde das geplante und beschlossene Vordach der Trauerhalle (DS 16-21-0379) nicht realisiert, die Haushaltsstelle im neuen Haushalt aber nicht mehr ausgewiesen. Der OB bittet dringend um Erklärung.
Zum anderen bittet der OB um Sachstand bei der Renovierung des Hauptweges auf dem Friedhof (DS 16-021-0241).

 

Viele Fragezeichen ergeben sich auch den Kst 5.0810.32 und 5.810.24, die Anschaffung neuer Fahrzeuge für die FFW Ossenheim betreffend. Hierbei wird nicht die Notwendigkeit seitens des OB in Zweifel gezogen. Hier wird vielmehr ein Sachstand für die daraus resultierenden baulichen Konsequenzen für die Gerätehalle und damit auch für die Planungen am Bürgerhaus erbeten. Der OB bittet um eine mündliche Stellungnahme des Brandschutzdezernenten und der Freiwilligen Feuerwehr in einer der nächsten Sitzungen.

 

Ebenfalls bittet der OB um Informationen zur Entwicklung des Baugebietes am Haalweg vor dem Hintergrund einer dauerhaften innerörtlichen Nachfrage nach Bauplätzen.