Sitzung: 04.11.2021 Ortsbeirat des Stadtteils Ossenheim
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 21-26/0112
Beschlussentwurf:
Unter
Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden
-
die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
und
-
das
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2021 – 2025 (§ 101 Abs. 3 HGO
i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)
in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Ergebnis- und Finanzplanung für den
Planungszeitraum 2021 – 2025 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur
Kenntnis genommen.
Im Einzelnen wurden folgende Punkte, den OT
Ossenheim betreffend, erörtert:
Auf S. 173, Kita Ossenheim: Aufgrund der
vorgesehenen 55 Tsd Euro für die Beschaffung eines Bauwagens bittet der OB um
den Sachstand zur Entwicklung der Waldgruppe in der Kita Osssenheim. Gleiches
gilt für die Erhöhung im Stellenplan der Kita Ossenheim auf 14 Stellen.
Zum Bürgerhaus (S. 257) erbittet der OB
dringende Klärung zur in der DS 16-21, 0602, beschlossenen Umsetzung der
Parkplatzbeleuchtung an der Mehrzweckhalle Ossenheim. Diese wurde strotz Zusage
bislang nicht erneuert und befindet sich in desolatem Zustand. Trotzdem
erscheint sie nicht im neuen Haushalt.
Außerdem zeigt sich der OB sehr verwundert, dass
die Übernahme der 30.000 Euro für das Gutachten zum Zustand des
Bürgerhauskellers (DS 16-21, 0804) nicht in den neuen Haushalt zu finden
sind. In diesem Zusammenhang und gerade
im Hinblick auf den Gesamtzustand des Bürgerhauses erscheint dem OB unisono die
Erneuerung der Schließanlage (45 Tsd €, Kst. 02.0840.01) als aktuell unnötig
und beschließt, diese Gelder in das obige Gutachten umzufirmieren, da hier
dringender Handlungsbedarf besteht.
Beschluss: Streichung und Umfirmierung als Mittel für Gutachten.
Abstimmung: einstimmig
Zum Friedhof Ossenheim ergeben sich zwei
Nachfragen. Zum einen wurde das geplante und beschlossene Vordach der
Trauerhalle (DS 16-21-0379) nicht realisiert, die Haushaltsstelle im neuen
Haushalt aber nicht mehr ausgewiesen. Der OB bittet dringend um Erklärung.
Zum anderen bittet der OB um Sachstand bei der Renovierung des Hauptweges auf
dem Friedhof (DS 16-021-0241).
Viele Fragezeichen ergeben sich auch den Kst
5.0810.32 und 5.810.24, die Anschaffung neuer Fahrzeuge für die FFW Ossenheim
betreffend. Hierbei wird nicht die Notwendigkeit seitens des OB in Zweifel
gezogen. Hier wird vielmehr ein Sachstand für die daraus resultierenden
baulichen Konsequenzen für die Gerätehalle und damit auch für die Planungen am
Bürgerhaus erbeten. Der OB bittet um eine mündliche Stellungnahme des
Brandschutzdezernenten und der Freiwilligen Feuerwehr in einer der nächsten
Sitzungen.
Ebenfalls bittet der OB um Informationen zur
Entwicklung des Baugebietes am Haalweg vor dem Hintergrund einer dauerhaften
innerörtlichen Nachfrage nach Bauplätzen.