Sitzung: 01.11.2021 Ortsbeirat des Stadtteils Bauernheim
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 21-26/0112
Beschlussentwurf:
Unter
Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden
-
die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
und
-
das
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2021 – 2025 (§ 101 Abs. 3 HGO
i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)
in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Ergebnis- und Finanzplanung für den
Planungszeitraum 2021 – 2025 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur
Kenntnis genommen.
Folgende Anträge stellt der Ortsbeirat zum Haushalt 2022:
Beantragung der Fertigstellung des
Bürgersteiges ,,Hinter der Eller'':
2022: 45.000 Euro- Rechte Seite
2023: 90.000 Euro-komplette linke Seite
Umbau ,,Ehemaliges
Ortsvorsteherbüro Bauernheim'':
Mittelanmeldung im Haushalt 2022 von 10.000
Euro für den Umbau ,,Ehemaliges Ortsvorsteherbüro Bauernheim''.
Energetische
Maßnahmen Bürgerhaus Bauernheim:
Mittelanmeldung
im Haushalt 2022 von 10.000 Euro für Planungsleistungen für Energetische
Maßnahmen Bürgerhaus Bauernheim.
Anfrage
zum Haushalt:
Der Ortsbeirat Bauernheim
fragt an, um welche Investitionen es sich bei der Position 6063000
(Materialaufwand für Einrichtungen und Ausstattungen, Teilergebnishaushalt
Kostenstelle 2.762106 DGH Bauernheim) handelt.
Die
Anträge zum Haushalt 2022 werden einstimmig angenommen.
Einstimmig beschlossen:
Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ortsbeirat nimmt die
Haushaltssatzung 2022 was den Stadtteil Bauernheim betrifft unter
Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzungen zur Kenntnis.