Sitzung: 27.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/1302
Erste
Stadträtin Götz erläutert kurz die Vorlage. Es ergeht eine Diskussion einiger
Mitglieder.
Ausschussmitglieder verschiedener Fraktionen begrüßen ausdrücklich die Beschlussempfehlung für die Beibehaltung von Tempo 30 auf den betroffenen Straßenabschnitten und sprechen sich zudem für die Beibehaltung auch auf der Kaiserstraße aus. Mitglied Stiller beantragt eine Einzelabstimmung der im Beschluss aufgeführten Punkte. Aus den Reihen der Mitglieder ergeht kein Widerspruch. Sodann lässt Ausschussvorsitzender Hausner wie folgt abstimmen:
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 45 der StVO wird für die folgenden Bereiche
erteilt:
A) Kaiserstraße im Abschnitt Burg bis Ockstädter Straße:
Die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung
wird (entsprechend den Vorgaben des Wetteraukreises) aufgehoben. Dies erfolgt
auch im Hinblick auf die geplante Umgestaltung der Kaiserstraße, da
Förderprogramme grundsätzlich keine Förderungen in geschwindigkeitsreduzierten
Bereichen vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
Der Ausschuss
widerspricht damit einstimmig der Aufhebung von Tempo 30 auch auf der
Kaiserstraße.
B) Ockstädter Straße:
1.
Im Abschnitt von der Kaiserstraße bis zur Einmündung des
Dieffenbach-Parkplatzes wird eine zeitliche Begrenzung von 07:00 Uhr bis 19:00
Uhr (wie vom Wetteraukreis empfohlen) nicht umgesetzt, da der
Krankenhausbetrieb „rund um die Uhr“ arbeitet und gerade in den Nachtstunden -
im Sinne der Patienten - Lärmimmissionen vermindert werden sollen.
2.
Im weiteren Verlauf der Ockstädter Straße bis Ortsausgang
in Richtung Ockstadt wird auch weiterhin eine Gefährdungslage gesehen und
insoweit eine vom Wetteraukreis abweichende rechtliche Haltung aufgrund der
Henry-Benrath-Schule (ca. 940 Schüler/innen), der Philipp-Dieffenbach-Schule
(ca. 240 Schüler/innen), der Landesblindenanstalt „Johann-Peter-Schäfer-Schule“
(ca. 185 Schüler/innen), des Psychiatrischen Krankenhauses und der Evangelischen
Kindertagesstätte eingenommen. Aus diesem Grunde wird die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung
nicht zurückgenommen, allerdings erfolgt eine zeitliche Begrenzung von 07:00
Uhr bis 17:00 Uhr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
C) Am Burgberg / Usavorstadt – Alte Bahnhofstraße – Haagstraße
– Haingraben - Hanauer Straße bis B 275 (Saarstraße):
1.
Die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Usavorstadt
wird zeitlich begrenzt auf 07:00 bis 17:00 Uhr (Öffnungszeiten des Hortes).
2.
Im weiteren Verlauf (Am Burgberg, Alte Bahnhofstraße,
Haagstraße, Haingraben) wird die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung (wie
vom Wetteraukreis gefordert) aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
D) Mühlweg – Im Rosenthal – Barbarastraße – Fauerbacher Straße
bis B 275 (Fritz-Reuter-Straße):
1. Im Bereich der
städtischen Kindertagesstätte „Am Rübenberg“ (ca. 300 m Bereich) wird die
Geschwindigkeitsreduzierung zeitlich auf 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr begrenzt (Öffnungszeiten
der Kita).
2. Im weiteren Verlauf der
Fauerbacher Straße (Hauptfriedhof, Zufahrtsbereiche Märkte), Barbarastraße, Im
Rosenthal und Mühlweg wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h nicht
aufgehoben und insoweit auch hier eine abweichende rechtliche Haltung
eingenommen, da städtischerseits weiterhin ein Gefährdungspotential
gesehen wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1