A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils den Beschlussvorschlägen gegenübergestellt.)

 

a)   Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelhessen (Schreiben vom 14.03.2014)

 

Beschluss:

 

Diesem Vorschlag wird nicht gefolgt, die Bewohner eines Gebiets müssen die Möglichkeit haben, dass in zumutbarer Entfernung öffentlich zugängliche Parkplätze für Besucher, Dienstleistungen etc. zur Verfügung stehen.

 

Begründung:

Grundsätzlich gilt:

-     Für jede Nutzung müssen auf dem Baugrundstück (oder auf einem Grundstück in zumutbarer Entfernung) die Stellplätze bereitgestellt werden. Alle Investoren der Housing Area müssen für ihr Vorhaben den Stellplatznachweis führen.

-     Auf der Straße vor oder in der Nachbarschaft zu den genutzten Grundstücken – oder in der Nachbarschaft dazu – sollen öffentliche Parkmöglichkeiten für Besucher, Lieferverkehr, Notdienste etc. zur Verfügung stehen;

-     Sollte gebietsfremder Verkehr diese Parkplätze blockieren, dann wird man über eine Schaffung von Zonen nachdenken müssen, in denen die Parkberechtigung begrenzt wird.

-     Nicht möglich aber ist es, in einem innerstädtischen Baugebiet wie der Housing Area eine Beschränkung des Baurechtes aufgrund einer Verkehrsvorbelastung erzwingen zu wollen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

b)   Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 02.04.2014

 

Beschluss zu 1.:

 

Die Begründung wird um Aussagen zur Wasserversorgung und Entwässerung ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 2.:

 

Vertiefende Untersuchungen zum Bodenschutz werden in den Bebauungsplänen, die die Neunutzung der geräumten Housing Area vorbereiten, nicht durchgeführt.

 

Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Innenbereich. Die Planfläche selbst war in der Vergangenheit bereits mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und entsprechendem Parkraum bebaut bzw. versiegelt. Die hier vorliegende Planung folgt dem städtebaulichen Ziel nach § 1a Abs. 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Sie sieht die Wiedernutzbarmachung geeigneter innerörtlicher Flächen vor der Neuerschließung von Flächen für eine Wohnbebauung vor. Der Planbereich ist bereits im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 als bestehende Wohnbaufläche dargestellt. Daraus folgen die Regelungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB, wonach u.a. ein Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig waren. Insofern erscheinen die vorgebrachten Anregungen des RP Darmstadt zur ergänzenden und noch weiter vertiefenden Abarbeitung des vorsorgenden Bodenschutzes im Rahmen der „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen“ innerhalb dieser Planung als unangemessen.

 

Anmerkung:

Der Kampfmittelräumdienst wurde bereits beteiligt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einheitlich beschlossen

Ja 7  Nein 0  Enthaltung 2 

 

 

c)   Stellungnahme des Wetteraukreises vom 31.03.2014

 

Beschluss zu 1.:

 

Die Vermeidungsmaßnahme wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 2.:

 

Die „Gartenbaubetriebe“ werden in die Auflistung entsprechend § 4 (3) Nr. 4 BauNVO aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 3.:

 

Es wird im Bebauungsplan klargestellt, dass auf jedem Grundstück nur eine Nebenanlage zulässig ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 4.:

 

Die Formulierung wird mit einem Hinweis auf den Bauantrag ergänzt und verweist damit eindeutig auf die Ausführungen der Hessischen Bauordnung zur festgelegten Geländeoberfläche.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 5.:

 

Der Begriff der „Frontseiten“ wird ersetzt durch „Längsseiten“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

B)  Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.   Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 85 „Im Wingert/Am Dachspfad“ wird als Satzung beschlossen.

2.   Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.   Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Im Wingert/Am Dachspfad“ wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 7  Nein 1  Enthaltung 1 

 


Abstimmungsergebnis: