Sitzung: 22.05.2014 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: beschlossen
Vorlage: 11-16/0920
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils den Beschlussvorschlägen gegenübergestellt.)
a) Stellungnahme des Polizeipräsidiums
Mittelhessen (Schreiben vom 14.03.2014)
Beschluss:
Diesem Vorschlag wird nicht gefolgt, die
Bewohner eines Gebiets müssen die Möglichkeit haben, dass in zumutbarer
Entfernung öffentlich zugängliche Parkplätze für Besucher, Dienstleistungen
etc. zur Verfügung stehen.
Begründung:
Grundsätzlich gilt:
-
Für jede Nutzung müssen auf dem Baugrundstück (oder
auf einem Grundstück in zumutbarer Entfernung) die Stellplätze bereitgestellt
werden. Alle Investoren der Housing Area müssen für ihr Vorhaben den
Stellplatznachweis führen.
-
Auf der Straße vor oder in der Nachbarschaft zu den
genutzten Grundstücken – oder in der Nachbarschaft dazu – sollen öffentliche
Parkmöglichkeiten für Besucher, Lieferverkehr, Notdienste etc. zur Verfügung
stehen;
-
Sollte gebietsfremder Verkehr diese Parkplätze
blockieren, dann wird man über eine Schaffung von Zonen nachdenken müssen, in
denen die Parkberechtigung begrenzt wird.
-
Nicht möglich aber ist es, in einem
innerstädtischen Baugebiet wie der Housing Area eine Beschränkung des
Baurechtes aufgrund einer Verkehrsvorbelastung erzwingen zu wollen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
b)
Stellungnahme des
Regierungspräsidiums Darmstadt vom 02.04.2014
Beschluss
zu 1.:
Die Begründung wird um Aussagen zur
Wasserversorgung und Entwässerung ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 2.:
Vertiefende Untersuchungen zum Bodenschutz werden in den Bebauungsplänen, die die Neunutzung der geräumten Housing Area vorbereiten, nicht durchgeführt.
Begründung:
Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Innenbereich. Die Planfläche selbst war in der Vergangenheit bereits mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und entsprechendem Parkraum bebaut bzw. versiegelt. Die hier vorliegende Planung folgt dem städtebaulichen Ziel nach § 1a Abs. 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Sie sieht die Wiedernutzbarmachung geeigneter innerörtlicher Flächen vor der Neuerschließung von Flächen für eine Wohnbebauung vor. Der Planbereich ist bereits im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 als bestehende Wohnbaufläche dargestellt. Daraus folgen die Regelungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB, wonach u.a. ein Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig waren. Insofern erscheinen die vorgebrachten Anregungen des RP Darmstadt zur ergänzenden und noch weiter vertiefenden Abarbeitung des vorsorgenden Bodenschutzes im Rahmen der „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen“ innerhalb dieser Planung als unangemessen.
Anmerkung:
Der Kampfmittelräumdienst wurde bereits beteiligt.
Abstimmungsergebnis:
Einheitlich beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 2
c) Stellungnahme des Wetteraukreises vom
31.03.2014
Beschluss
zu 1.:
Die Vermeidungsmaßnahme wird als Hinweis in
den Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss
zu 2.:
Die „Gartenbaubetriebe“ werden in die
Auflistung entsprechend § 4 (3) Nr. 4 BauNVO aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss
zu 3.:
Es wird im Bebauungsplan klargestellt, dass
auf jedem Grundstück nur eine Nebenanlage zulässig ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss
zu 4.:
Die Formulierung wird mit einem Hinweis auf
den Bauantrag ergänzt und verweist damit eindeutig auf die Ausführungen der
Hessischen Bauordnung zur festgelegten Geländeoberfläche.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss
zu 5.:
Der Begriff der „Frontseiten“ wird ersetzt
durch „Längsseiten“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
B) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 85 „Im Wingert/Am Dachspfad“ wird als Satzung beschlossen.
2. Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Im Wingert/Am Dachspfad“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 7 Nein 1 Enthaltung 1
Abstimmungsergebnis: