Sitzung: 10.04.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11-16/0806
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO –Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher
Straße“ in Friedberg – Kernstadt wird
gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten
Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes
Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße in Friedberg – Kernstadt“, 1. Änderung.
Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt
(Anlage 1 der Vorlage).
2.
Mit dem
vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74
„Nördliche Fauerbacher Straße“ einschließlich
der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem.
§ 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB
gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: