Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO –Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“ in Friedberg – Kernstadt wird  gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße in Friedberg – Kernstadt“, 1. Änderung. Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

2.     Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“ einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Abstimmungsergebnis: