Beschlussentwurf:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher
Straße“ in Friedberg – Kernstadt wird
gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten
Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes
Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße in Friedberg – Kernstadt“, 1. Änderung.
Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt
(Anlage 1 der Vorlage).
2.
Mit dem
vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördliche
Fauerbacher Straße“ einschließlich der
Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB
gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Sach- und Rechtslage:
I. Anlass und Ziel der Planung
Der Lidl-Markt in der Fauerbacher Straße
beabsichtigt eine bauliche Erweiterung des bestehenden Discounters. Geplant ist
eine Vergrößerung der Verkaufsfläche auf ca. 1.200 m². Die im Bebauungsplan
festgesetzte max. Verkaufsfläche von 700 m² wird dadurch deutlich
überschritten.
Durch die
geplanten Anbauten werden die derzeit festgesetzten Baugrenzen nach
Norden und zur Fauerbacher Straße überschritten.
Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung
des Bebauungsplans erforderlich.
Ziel der Planung ist es, einen zukunftsfähigen Handelsstandort nach
modernem Standard herzustellen. Mit der Erweiterung der Verkaufsfläche soll ein
großzügiger Verkaufsraum mit breiten Gängen und der Möglichkeit einer optimal
übersichtlichen Regalierung entstehen.
II. Auswirkungen der Planung
Vor Einleitung des Verfahrens zur Bebauungsplan - Änderung wurde zunächst die städtebauliche und versorgungsstrukturelle Verträglichkeit des Vorhabens durch ein Gutachten der GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung, Köln, geprüft.
Nach Aussage des Gutachtens werden durch die geplante Erweiterung weder
der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt noch sonstige Versorgungslagen in
der Kernstadt und den Stadtteilen Friedberg von wesentlichen Auswirkungen durch
die projektierte Erweiterung betroffen.
Auch ein Summationsszenario – Erweiterung des Lidl- und des
Aldi-Marktes am Standort Fauerbacher Straße wurden aus gutachterlicher Sicht
als verträglich und vertretbar eingestuft. (siehe Kapitel 5 der Begründung).
III. Verfahren
Durch die Änderung des
Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass für die
Bebauungsplanänderung das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt
werden kann.
Gemäß § 13 BauGB Abs. 3 wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs.2 Satz 2 BauGB) abgesehen.
Bei der Beteiligung nach Abs. Nr.
2 wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird.
IV. Öffentliche
Auslegung und Behördenbeteiligung
Im anliegenden Änderungsentwurf des Bebauungsplans mit Begründung sind folgende Änderungen eingearbeitet (siehe Kapitel 4 der Begründung):
- Erhöhung der maximal zulässigen
Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters von derzeit 700 m² auf max. 1.200 m²
- Erhöhung der maximal zulässigen Grund- und
Geschossfläche des Lebensmitteldiscounters von derzeit 1.400 m² auf max. 1.750
m²
- Erweiterung der überbaubaren
Grundstücksflächen für die vorgesehenen Anbauten
- Festsetzung einer maximal zulässigen
Firsthöhe für den Anbau zur Fauerbacher Straße (Backvorbereitung)
- Verschiebung und Erweiterung der „Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern - k“
- Festsetzung einer Fassadenbegrünung für den
Anbau der Backvorbereitung zur Fauerbacher Straße
-
Erhöhung der festgesetzten Mindestbegrünung der
Dachfläche von bisher 60% auf 100% für die Verkaufshalle des
Lebensmitteldiscounters (LD)
Mit dem vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplans mit Begründung kann nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 2 BauGB durchgeführt werden und parallel dazu die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2
BauGB.