Betreff
Satzung zur Änderung der Wasserbeitrags- und gebührensatzung der Stadt Friedberg;
hier: 15. Nachtrag
Vorlage
21-26/1069
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Änderungssatzung – 15. Nachtrag - zur Wasserbeitrags- und Gebührensatzung wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die Benutzungsgebühr je m3 Frischwasser wurde zuletzt mit dem 14. Nachtrag zur Satzung vom 22.11.2021 zum 01.01.2022 angehoben.

Die Benutzungsgebühr beträgt je m3 Frischwasser seit dem 01.01.2022 1,97 EUR netto / m3 (2,11 EUR brutto / m3).

Seit der Kalkulation im Jahr 2021 haben sich einzelne Kostenbestandteile deutlich erhöht.

Unter anderem hat der Vorlieferant OVAG die Trinkwasserpreise in allen mit den Stadtwerken bestehenden Verträgen zum 31.10.2023 / 01.01.2024 angehoben.

Darüber hinaus wirkt sich der letzte Tarifabschluss anteilig auf die Kostenbasis der Wasser-preiskalkulation aus.

Der sich daraus ergebende rechnerische Erhöhungsbedarf lag auf Basis einer überschlägigen Kalkulation im September 2023 bei ca. 0,50 EUR netto / m3 zum 01.01.2024.

Da eine Kalkulationserstellung mangels Zeit und Ressourcen vor dem 01.01.2024 nicht möglich war, sollten die Gebühren im in 2024 kalkuliert und die rückwirkend zum 01.01.2024 angepasst werden.

Dieser Vorgehensweise wurde am 19.10.2023 von der Stadtverordnetenversammlung in einem Ankündigungsbeschluss zugestimmt.

Mit diesem Ankündigungsbeschluss hat die Stadtverordnetenversammlung bis zum 30. Juni 2024 - vgl. § 3 Abs. 1 KAG - Zeit, eine Änderung der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung zu beschließen und zu veröffentlichen.

 

Vom Beratungsunternehmen Schüllermann & Partner wurden die nachfolgenden Varianten gegenübergestellt:

Variante 1 (V1): Der Grundpreis bleibt unverändert.

Variante 2 (V2): Auf die Erhebung eines Grundpreises wird verzichtet, dafür wird die Benut-zungsgebühr für Frischwasser stärker erhöht.

 

V1: Auf Basis der vorliegenden Kalkulation zum 07.03.2024 liegt der erforderliche Erhöhungs-bedarf unter der Prämisse, dass der Grundpreis unverändert beibehalten wird bei 0,41 EUR netto / m3. Die Benutzungsgebühr beträgt je m3 Frischwasser ab dem 01.01.2024 2,38 EUR netto / m3 (2,55 EUR brutto / m3).

 

V2: Auf Basis der vorliegenden Kalkulation zum 07.03.2024 liegt der erforderliche Erhöhungsbedarf unter der Prämisse, dass der Grundpreis auf 0 gesenkt wird bei 0,44 EUR netto / m3). Die Benutzungsgebühr beträgt je m3 Frischwasser ab dem 01.01.2024 2,41 EUR netto / m3 (2,58 EUR brutto / m3).

 

Der Kalkulation liegen nun folgende Prämissen zugrunde:

·         Sachkostensteigerung: 3,0 % p.a.

·         Personalkostensteigerung: 10,54 % in 2024 / 3,5 % in 2025

·         Kalkulatorische Verzinsung: 4,0 %

·         Berücksichtigung von Kostenunterdeckungen & Kostenüberdeckungen für die Jahre 2020 – 2022 (Ergebnisse bis einschließlich 2019 wurde bereits in der vorigen Kalkulation verarbeitet)

 

Unterstellt man einen Jahresverbrauch von 184 m3, was in etwa einem 4-Personen Haushalt entspricht, so entstehen Mehrkosten von rund 22,42 (V1) 24,06 (V2) ct am Tag, 6,73 (V1) 7,22 (V2) EUR im Monat oder 80,72 (V1) 86,63 (V2) EUR im Jahr.

 

Die Stadtwerke Friedberg liegen mit diesem Preis und Jahreskosten von 468,57 (V1) 474,48 (V2) EUR im Jahr über dem Niveau der Städte im Umkreis von Friedberg.

Zum Vergleich: Bad Nauheim: 415,84 EUR (2,26 EUR brutto / m3), Butzbach: 450,80 EUR (2,45 EUR brutto / m3), Gießen 395,60 EUR (2,15 EUR brutto / m3).

 


Finanzielle Auswirkungen:

JA

X

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)