hier:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der
Träger öffentlicher Belange(TöB) gem. § 4 (2) BauGB
B) Abschluss eines Durchführungsvertrages
C) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
D) Bekanntmachung und Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB
Bezug:
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.02.2022, DS-Nr. 21-26/0310
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023, DS-Nr. 21-26/0875
Beschlussentwurf:
A. Behandlung der Anregungen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) BauGB
Die in der Anlage 08
befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) Baugesetzbuch
(BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach
ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und somit als
Abwägung beschlossen.
B. Abschluss eines Durchführungsvertrages
Der Durchführungsvertrag
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor der Herstellung der Rechtskraft
des Bebauungsplanes zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Friedberg
geschlossen.
C. Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan
wird gem. § 10 (1) BauGB in der vorliegenden Form als
Satzung beschlossen und die Begründung sowie die Fachgutachten hierzu
gebilligt.
D. Bekanntmachung und Inkrafttreten
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt
dieser somit in Kraft.
Sach- und Rechtslage:
Verfahrensstand
Im Februar 2022 hat die
Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, das Grundstück des
ehemaligen Kaufhauses JOH, mit einer neuen Bebauung, mittels einer Änderung des
Bebauungsplans, städtebaulich neu zu ordnen und einer neuen Nutzung zuzuführen
(DS-Nr. 21-26/0310).
Grundlage des damaligen
Beschlusses war die Vorstellung des Neubaus durch ein Massenmodell und die
Beschreibung des Vorhabens hinsichtlich der geplanten Nutzungen.
Am 07.12.2023 hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, die
Verfahrensschritte der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange (TöB), gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
durchzuführen. Die Offenlage und Beteiligung der TöB erfolgte in dem Zeitraum
vom 18.12.2023 bis zum 21.01.2024.
Vor der förmlichen
Offenlage wurde eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit vorgenommen.
Diese wurde in Form einer Abendveranstaltung am 12.12.2023 um 18.00 in der
Stadthalle durchgeführt. Das Planungsbüro erläuterte wesentliche Inhalte der
Planung anhand einer Präsentation. Die Präsentation wurde im Nachgang der
Öffentlichkeit auf der Homepage der Stadt Friedberg zur Verfügung gestellt. Der
Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Veranstaltung auch die Möglichkeit geboten,
Fragen an die Architekten und den Vorhabenträger zu richten.
Abwägungsprotokoll
Im Laufe des Verfahrens
haben sich keine wesentlichen Änderungen des Vorhabens ergeben. Die Stellungnahmen werden nun im Rahmen des beigefügten
Abwägungsprotokolls (Anlage 08) der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss
vorgelegt.
Der
Entwurf des Bebauungsplans wurde aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und
des Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Durch die vorgenommenen redaktionellen
Änderungen und Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung jedoch nicht
berührt. Eine erneute Offenlage ist daher nicht erforderlich.
Folgende
Stellungnahme der Beteiligung der TöB und Behörden wird an dieser Stelle
auszugsweise und nur in Teilen dargestellt. Alle Stellungnahmen und der Umgang
mit diesen werden Abwägungsprotokoll dargestellt (Anlage 08).
Seitens
des Fachbereichs Denkmalschutz des Kreisausschusses des Wetteraukreises wurde
der Hinweis gegeben, dass die in der Planzeichnung festgesetzten maximalen
Gebäudehöhen, von den Gebäudehöhen der dargestellten Vorhabenplanung abweichen.
Die Gebäudehöhen der Vorhabenplanung sollen auch in den Festsetzungen des
Bebauungsplanes übernommen werden. Dieser Anregung wird gefolgt.
Zu
beachten ist, dass auf dem Grundstück ein Geländeversatz von circa einem Meter
zwischen Kaiserstraße und Färbergasse herrscht, welcher innerhalb des Gebäudes
ausgeglichen werden muss. Auf den Hinweis soll mit einer differenzierten
Höhenfestsetzung in der Nutzungsschablone der Planzeichnung reagiert werden. Es
werden unterschiedliche Höhen für den Bereich des Baufeldes 1 (Richtung
Kaiserstraße) und des Baufeldes 2 (Richtung Färbergasse) festgesetzt. Die
Nutzungsschablone in der Planzeichnung wird bei den Geschossen vier (IV) und
fünf (V) um den Zusatz A und B ergänzt, sodass die Baufelder 1 und 2
differenzierte Höhenfestsetzungen in diesen Geschossen erhalten.
Zu
beachten gilt in diesem Zusammenhang auch, dass die Nutzungsschablone nur die
maximal zulässigen Höhen festsetzt. Diese Höhen müssen nicht zwingend erreicht
werden. Sie bilden lediglich den maximalen Rahmen. Der Vorhabenplan (mit
Ansichten, Schnitten, etc.) formuliert diese Vorgaben genauer aus.
Bezüglich
der vorgesehen Kubatur des Gebäudes wird angemerkt, dass sich diese nicht
nahtlos in die bestehende Baustruktur einfügt. Dies sei, laut Stellungnahme,
dem Umstand geschuldet, dass bereits durch die damalige Erweiterung des
Kaufhauses JOH eine untypisch große Parzellengröße entstanden sei. Nun hätte
mit der Neuplanung des Areals diese „Störung“ korrigiert werden können.
Gemeint
ist hier wohl, dass die Parzelle baulich nicht derart verdichtet werden soll.
Dem ist jedoch aus verschiedenen städtebaulichen Gründen zu wiedersprechen.
Eine
starke Nachverdichtung in integrierten Innenstadtlagen ist seit Jahren der
Tenor des Gesetzgebers, um möglichst eine Flächenversiegelung auf der „grünen
Wiese“ zu vermeiden.
Auch
ist der Straßenblock zwischen Schnurgasse, Färbergasse und Haagstraße durch den
Bestand bereits sehr stark baulich verdichtet, sodass hier und auch in anderen
Straßenkarrees entlang der Kaiserstraße, keines Falls von einer klassischen
Blockrandbebauung mit grünen Blockinneren auszugehen ist. Zudem wäre eine reine
Blockrandbebauung, ohne eine Bebauung des Blockinneren, nach außen (z.B. für
Fußgänger) städtebaulich überhaupt nicht wahrnehmbar. Profiteure eines
unbebauten Blockinneren wären prinzipiell die Bewohner des Blockes selbst.
Gerade diese künftigen Bewohner erhalten mit der vorliegenden Planung den Bonus
der begrünten Innenhöfe (ab dem ersten Obergeschoss). Die begrünten Innenhöfe
werden durch einschrieb in die Planzeichnung festgesetzt und auch im Rahmen des
Durchführungsvertrages gesichert (Anlage 09, § 3.3 des Vertrages).
Insgesamt
wurden vier Stellungsnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben.
Im
Wesentlichen bestehen Bedenken bezüglich der Höhe des geplanten Gebäudes und in
diesem Zusammenhang bezüglich des Einfügens in das historisch Stadt- und
Straßenbild. Ebenfalls wurden Bedenken und Hinweise bezüglich der Gestaltung
und Gliederung der Fassade formuliert sowie der Ausgestaltung der Brandwände.
Diesen Bedenken wird unter anderem entgegengehalten, dass eine historische
Rekonstruktion nicht Ziel dieses Bauleitplanverfahrens ist. Die Höhenentwicklung
ist an der prominenten Lage des Elvis-Presley-Plates städtebaulich vertretbar.
Die Kubatur entspricht dem Leitbild der Innenentwicklung und schöpft das
vorhandene Nachverdichtungspotenzial aus.
Durch
die Anregungen und Hinweise der eingegangenen Stellungnahmen werden keine
Änderungen der Unterlagen notwendig, welche eine erneute Offenlage zur Folge
hätten.
Durchführungsvertrag
Bestandteil
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird ein Durchführungsvertrag (Anlage
09), welcher im Wesentlichen die Umsetzung des Vorhabens in einer festgesetzten
Frist sichert (siehe dazu § 4 des Vertrages). Die Fristen werden aktuell
zeitlich in einzelne Abschnitte gestaffelt festgesetzt. Da in Teilen des
Geländes archäologische Untersuchungen notwendig werden, kann ein datumsgenauer
Beginn der Fristen nicht festgesetzt werden. Der Abschluss der archäologischen
Arbeiten bildet dementsprechend den Beginn der vertraglichen Fristen.
Weiterer
wichtiger Bestandteil des Vertrages ist die Sicherung von Qualitätsstandards (§
3 des Vertrages). Die Fassadengestaltung soll mit großformatigen
Natursteinverkleidungen strukturiert werden. Die Preisentwicklung und Verfügbarkeit
von großen Mengen an Natursteinen, unterliegt derzeit starken Schwankungen,
sodass sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch auf kein bestimmtes Material
festgelegt werden kann. Um eine qualitätsvolle Gestaltung zu sichern, werden
drei beispielhafte Materialien benannt, die als „Richtschnur“ gelten sollen.
Auch
werden Maßgaben bezüglich der Begrünung in den Innenhöfen festgelegt, die die
positiven Effekte der Begrünung (Verschattung, Sichtschutz,
Aufenthaltsqualität) sichern sollen.
Der
Durchführungsvertrag soll in dieser Form beschlossen werden, sodass er vor
Rechtskraft des Bebauungsplanes (vor dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung)
unterzeichnet werden.
Weiteres Verfahren
Der
beilgelegte Bebauungsplan (Anlage 01) kann in der vorliegenden Form als Satzung
beschlossen und die Begründung (Anlage 02), der Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 3), sowie die Fachgutachten (Anlage 04 bis 07) dazu gebilligt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt,
den Beschluss zur Satzung zu veröffentlichen (Hinweisbekanntmachung). Mit öffentlicher Bekanntmachung des als Satzung
beschlossenen Bebauungsplans erlangt dieser
gem. § 10 (3) BauGB Rechtskraft.
Der Durchführungsvertrag
zwischen der Stadt Friedberg und dem Vorhabenträger wird geschlossen, bevor der
Bebauungsplan die Rechtskraft erlangt. Die Rechtskraft wird mit Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses hergestellt (Hinweisbekanntmachung in der Wetterauer
Zeitung).
Die Anlage 1 (Planzeichnung mit Festsetzungen) ist nur digital einsehbar, da der Plan im Format A1 gedruckt werden müsste. Die Inhalte werden zur besseren Lesbarkeit aufgeteilt in die Anlage 1.01 (Planzeichnung) und 1.02 (Textliche Festsetzungen).
Finanzielle Auswirkungen: |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Kostenstelle |
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( Unterschrift FB Finanzen) |