Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.2023;
hier: Wiederwahl einer hauptamtlichen Beigeordneten nach § 39a Abs. 3 HGO und Verzicht auf Einsetzung eines Wahlvorbereitungsausschusses
Vorlage
21-26/0929
Art
Fraktionsantrag

 

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Wiederwahl der bisherigen Ersten Stadträtin Marion Götz gemäß § 39a Abs. 3 (1) HGO frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Ablauf ihrer Amtszeit (30.06.2024) vorzunehmen und auf die Einsetzung eines Ausschusses zur Wahlvorbereitung sowie auf eine Stellenausschreibung zu verzichten. Der Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl ist gemäß § 39a Abs. 3 (2) HGO in geheimer Abstimmung zu fassen.