Betreff
Jahresabschluss 2022 der Stadt Friedberg (Hessen)
Bildung von Haushaltsresten
Vorlage
21-26/0823
Aktenzeichen
20/1 TS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Bildung von Haushaltsausgaberesten im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt 2022 der Stadt Friedberg (Hessen) sowie deren Übertragung ins Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage wird zugestimmt.

 

 


Sach- und Rechtslage:

Im Haushaltsjahr 2022 wurden nicht alle Haushaltsansätze für Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt vollständig ausgeschöpft. Um eine Unterdeckung der Sachkonten zu vermeiden, können gemäß § 21 Abs. 1 und 2 GemHVO Ausgabereste in das Folgejahr übertragen werden. Hiernach bleiben Ansätze für Auszahlungen für Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.

 

Den städtischen Gremien werden nur die Haushaltsmittel zur Übertragung vorgeschlagen, welche von den Ämtern plausibel begründet wurden. Die zuständigen Fachämter mussten erläutern, warum Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und bis wann mit einer Fertigstellung der Maßnahmen zu rechnen ist. Bei der Empfehlung zur Übertragung ist zugleich zu berücksichtigen, dass der Realisierungszeitpunkt geplanter Maßnahmen sowie die Haushaltsentwicklung im Jahr 2022 zum einen pandemiebedingt und zum anderen aufgrund knapper Bestände an Baumaterialien und Engpässen bei der Verfügbarkeit von Handwerkern weniger als in früheren Jahren planbar war bzw. ist und für eine auskömmliche Finanzierung der nun nur mit Verzögerung realisierbaren Maßnahmen Sorge zu tragen ist.

 

 

Zur Fortführung bereits begonnener oder in Planung befindlicher Maßnahmen ist es danach notwendig, dass folgende Haushaltsreste gebildet und in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden:

 

Ergebnishaushalt:                             2.086.091,18 €

Finanzhaushalt:                                41.135.085,12 €

 

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.