Betreff
Erhöhung Eintrittspreise für das Freischwimmbad Ockstadt;
hier: 9. Nachtragssatzung der Satzung und Gebührenordnung der Stadt Friedberg (Hessen) für die Benutzung des städtischen Freischwimmbades im Stadtteil Ockstadt
Vorlage
21-26/0784
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die Satzung zur Änderung der Satzung und Gebührenordnung der Stadt Friedberg (Hessen) für die Benutzung des städtischen Freischwimmbades im Stadtteil Ockstadt vom 04.06.1982, - 9. Nachtrag -, wird beschlossen.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Förderverein Quellwasserschwimmbad Ockstadt e. V. hat aufgrund steigender Betriebs- und Personalkosten die Erhöhung der Eintrittspreise für das Freischwimmbad Ockstadt – und zwar um 0,50 € pro Tageskarte (Kinder von 1,50 € auf 2,00 €; Erwachsene von 2,50 € auf 3,00 €) angeregt und vorgeschlagen. Die Preise für die Saisonkarten sollen unverändert bleiben. Die inflationsbedingten hohen Preissteigerungen können anderweitig nicht aufgefangen werden und wirken sich defizitär aus.

 

Die letzte Preisanpassung datiert vom 08.12.2014.

 

Ein Vergleich der gültigen und angepassten Tageseintrittspreise bei umliegenden Freischwimmbädern (Stand: Sommer 2022) ergab folgendes Ergebnis:

 

Bad Nauheim, Kinder 4,00 €/Erwachsene 6,00 €

Rodheim, Kinder 3,00 €/Erwachsene 4,50 €

Butzbach, Kinder 3,50 €/Erwachsene 5,00 €

Friedrichsdorf, Kinder 3,00 €/Erwachsene 5,00 €

Hungen, Kinder 2,50 €/Erwachsene 4,00 €

 

Die avisierten Erhöhungen der Tageseintrittspreise um jeweils 50 Cent auf 2,00 € für Kinder und 3,00 € für Erwachsene sind moderat und liegen immer noch deutlich unter den vergleichbaren Preisen umliegender Freischwimmbäder.

 

Dem Ruf des Quellwasserschwimmbades Ockstadt als Familienbad wird man daher auch mit einer solchen Preiserhöhung weiterhin gerecht – zumal Familien häufig die Saisonkarten, deren Preise unverändert bleiben sollen, erwerben.

 

Das Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen – Sportabteilung- schlägt daher vor, den § 5 der Satzung und Gebührenordnung des Freibades Ockstadt ab der Freibadsaison 2023 (Eröffnung am 27.05.2023) wie folgt zu fassen:

 

§ 5

 

Gebührentarif

 

Es werden folgende Benutzungsgebühren festgesetzt:

 

a.) Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten und Auszubildende über 18 Jahre, Soldaten im Wehrpflichtdienst, Zivildienstleistende und Schwerbehinderte bei Vorlage des Ausweises, Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch sowie Inhaber der Ehrenamts-Card und der Jugendleiter/in-Card

 

Einzelkarte                                                                        2,00 €

Saisonkarte                                                                30,00 €

 

b.) Personen über 18 Jahre

 

Einzelkarte                                                                        3,00 €

Saisonkarte                                                                 60,00 €

 

Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt am Lösungstag, Saisonkarten und Familienkarten werden mit Ablauf der Saison, in der sie gelöst werden, ungültig.

 

 

Anlage: Satzung zur Änderung der Satzung und Gebührenordnung der Stadt Friedberg (Hessen) für die Benutzung des städtischen Freischwimmbades im Stadtteil Ockstadt vom 04.06.1982, - 9. Nachtrag -

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

X

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)