hier: 9. Nachtragssatzung der Satzung und Gebührenordnung der Stadt Friedberg (Hessen) für die Benutzung des städtischen Freischwimmbades im Stadtteil Ockstadt
Beschlussentwurf:
Die Satzung zur Änderung
der Satzung und Gebührenordnung der Stadt Friedberg (Hessen) für die Benutzung
des städtischen Freischwimmbades im Stadtteil Ockstadt vom 04.06.1982, - 9.
Nachtrag -, wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Der Förderverein
Quellwasserschwimmbad Ockstadt e. V. hat aufgrund steigender Betriebs- und
Personalkosten die Erhöhung der Eintrittspreise für das Freischwimmbad Ockstadt
– und zwar um 0,50 € pro Tageskarte (Kinder von 1,50 € auf 2,00 €; Erwachsene
von 2,50 € auf 3,00 €) angeregt und vorgeschlagen. Die Preise für die
Saisonkarten sollen unverändert bleiben. Die inflationsbedingten hohen
Preissteigerungen können anderweitig nicht aufgefangen werden und wirken sich
defizitär aus.
Die letzte Preisanpassung
datiert vom 08.12.2014.
Ein Vergleich der gültigen
und angepassten Tageseintrittspreise bei umliegenden Freischwimmbädern (Stand:
Sommer 2022) ergab folgendes Ergebnis:
Bad Nauheim, Kinder 4,00
€/Erwachsene 6,00 €
Rodheim, Kinder 3,00
€/Erwachsene 4,50 €
Butzbach, Kinder 3,50
€/Erwachsene 5,00 €
Friedrichsdorf, Kinder 3,00
€/Erwachsene 5,00 €
Hungen, Kinder 2,50
€/Erwachsene 4,00 €
Die avisierten Erhöhungen
der Tageseintrittspreise um jeweils 50 Cent auf 2,00 € für Kinder und 3,00 €
für Erwachsene sind moderat und liegen immer noch deutlich unter den
vergleichbaren Preisen umliegender Freischwimmbäder.
Dem Ruf des
Quellwasserschwimmbades Ockstadt als Familienbad wird man daher auch mit einer
solchen Preiserhöhung weiterhin gerecht – zumal Familien häufig die
Saisonkarten, deren Preise unverändert bleiben sollen, erwerben.
Das Amt für soziale und
kulturelle Dienste und Einrichtungen – Sportabteilung- schlägt daher vor, den §
5 der Satzung und Gebührenordnung des Freibades Ockstadt ab der Freibadsaison
2023 (Eröffnung am 27.05.2023) wie folgt zu fassen:
§ 5
Gebührentarif
Es
werden folgende Benutzungsgebühren festgesetzt:
a.) Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr, Schüler, Studenten und Auszubildende über 18 Jahre, Soldaten im
Wehrpflichtdienst, Zivildienstleistende und Schwerbehinderte bei Vorlage des
Ausweises, Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Leistungsempfänger nach dem
Sozialgesetzbuch sowie Inhaber der Ehrenamts-Card und der Jugendleiter/in-Card
Einzelkarte 2,00 €
Saisonkarte 30,00
€
b.) Personen über 18 Jahre
Einzelkarte
3,00 €
Saisonkarte 60,00
€
Einzelkarten
berechtigen nur zum einmaligen Eintritt am Lösungstag, Saisonkarten und
Familienkarten werden mit Ablauf der Saison, in der sie gelöst werden,
ungültig.
Anlage:
Satzung zur Änderung der Satzung und Gebührenordnung der Stadt Friedberg
(Hessen) für die Benutzung des städtischen Freischwimmbades im Stadtteil
Ockstadt vom 04.06.1982, - 9. Nachtrag -
Finanzielle Auswirkungen: |
JA |
X |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB Finanzen) |