Betreff
Bildung eines Jugendrats zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 4c HGO
Vorlage
21-26/0764
Aktenzeichen
50/3 Hö/LZ/SKö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.       Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Stadt, die die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen berühren, wird ein Jugendrat eingerichtet. 

2.       Der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für den Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird zugestimmt.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 4c HGO soll die Gemeinde bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Gemäß § 8c HGO können Kindern und Jugendlichen in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen in den Gremien der Gemeinde Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden.

 

Auch international findet sich die Aufforderung zur Jugendbeteiligung: Laut Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichern alle Vertragsstaaten Kindern und Jugendlichen zu, ihre Meinung frei zu äußern und diese angemessen zu berücksichtigen. Die Nizza-Charta der Grundrechte der Europäischen Union greift diese Rechte auf und verankert sie in Art. 24 Absatz 1.

 

Doch nicht nur die HGO, die EU und die UN rufen dazu auf, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu initiieren, auch die aktuelle Fachdebatte greift die Notwendigkeit immer wieder auf, wie beispielsweise die Erklärung der für Soziales und Jugend zuständigen Ausschüsse im Hessischen Städtetag und im Hessischen Landkreistag im Jahr 2022. Auch in der Pädagogik nimmt Demokratieförderung und Beteiligung junger Menschen eine immer weiterwachsende Rolle ein. Über die Teilhabe junger Menschen an politischen Entscheidungen und demokratischen Handlungen erschließt sich ein Lernfeld von großer Bedeutung für diese Zielgruppe. Das Zur-Verfügung-Stellen dieses Lernfeldes ist eine wichtige Voraussetzung für das Demokratieverständnis der nachkommenden Generationen und ihr Engagement in demokratischen Gremien.

 

Die Förderung der Partizipation von Jugendlichen hilft bei der Ausbildung vielfältiger Kompetenzen und kann wertvolle Ressourcen junger Menschen freilegen. Nachfolgend sind wesentliche Wirkungsziele partizipativer Arbeit mit Jugendlichen aufgeführt, die in der wissenschaftlichen Literatur festgestellt wurden:

-     Förderung des Verantwortungsbewusstseins (KEUPP 2008, 20)

-     aktive Aneignung von Wissen und Kompetenzen (KEUPP 2008, 20)

-     Identitätsbildung (KEUPP 2008, 20)

-     Förderung demokratischer Einstellungen (PATEMAN 1970, 66)

-     Förderung des Dialogs und Interessenausgleiches zwischen den Generationen (FRÄDRICH 2010)

-     höhere Innovationsfähigkeit und größere Effizienz bei Planungsvorhaben durch Aufzeigen von möglichen Problemen (OLK UND ROTH 2007, 51–53)

-     Förderung des Verbleibs junger Menschen in der Region (vgl. ebd.)

-     Erhöhung der Chancen, dass Jugendliche auch als Erwachsene politische Mittel nutzen, um ihre Lebenswelt mitzugestalten (FATKE 2007, 22)

-     Verjüngung der Mitglieder und Delegierten politischer Parteien (FATKE 2007, 22)

 

Neben der Fachliteratur rufen auch aktuelle Jugendstudien zur Beteiligung junger Menschen auf. Sie begründen dies insbesondere mit der Stärkung des Engagements junger Menschen und dem Ziel, Politik- und Demokratieverdrossenheit entgegenzuwirken. Beteiligung muss danach darauf abzielen, Jugendliche gezielt einzubeziehen und mit Rechten auszustatten, um ein aktives Abwenden Jugendlicher und weiteren Vertrauensverlust gegenüber kommunaler Politik und demokratischem Verständnis zu vermeiden (BURDEWICK 2003, 288; MAßLO 2010, 442). In der Shell-Jugendstudie 2019 stimmten 71% aller Jugendlichen der Meinung zu „Ich glaube nicht, dass sich Politiker darum kümmern, was Leute wie ich denken“. Laut Vodafone-Jugendstudie (2022, 13) zeigen sich 46% der Jugendlichen unzufrieden damit, wie Demokratie in Deutschland funktioniert. Diese hohe allgemeine, grundsätzliche Politikverdrossenheit steht im Gegensatz zu dem im Herbst 2021 mit 64% recht hohen allgemeinen Interesse von Jugendlichen an der Politik (VODAFONE STUDIE 2022, 5).

 

Alarmierende Studien zeigen darüber hinaus, dass die Corona-Pandemie gerade unter Jugendlichen zu einer weiteren Vertiefung des Empfindens politischer Ausgrenzung geführt hat (JUCO 2021, 14-15). Die politischen Beteiligungsmöglichkeiten waren während der Pandemie „in weiten Teilen noch weiter ausgesetzt“ (vgl. ebd.). Bestätigt wird dies auch durch den Kinder- und Jugendbericht 2020, welcher bemängelt, dass das Recht der Jugendlichen auf Gehör, Beteiligung und Mitwirkung in Corona-Zeiten kaum realisiert wurde. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sei dies zu Beginn der Krise noch verständlich gewesen, spätestens mit Beginn der Lockerungen hätte eine perspektivische Einbindung von Jugendlichen aber stattfinden müssen (BMFSFJ 2020, 70). Auffallend ist auch, dass das Bedürfnis von Jugendlichen, gehört zu werden und sich aktiv an der Politik zu beteiligen, während der Corona-Pandemie gestiegen ist (JUCO 2021, 18).

 

Generell ist das Gefühl der Ohnmacht gegenüber Politik bei Jugendlichen kein Phänomen, welches während der Corona-Pandemie neu aufgetaucht ist, der Trend hat sich jedoch zuletzt verstärkt (Reinhardt et. al. 2022, 18). Aus der Forschung ist bekannt, dass sich mangelnde Repräsentation und Partizipation in Resignation und Frust gegenüber der Politik und Gesellschaft wandeln können (HEITMEYER 2018).

 

Ernsthaft gestaltete Kinder- und Jugendgremien müssen daher über die Äußerung von Wünschen hinausgehen und dafür sorgen, dass Jugendliche in parlamentarischen Beteiligungsformen mitentscheiden können und dazu gehört werden, was in ihrer Kommune verändert werden soll. Diese Beteiligung sorgt für das Gefühl, von Erwachsenen ernstgenommen zu werden und ein gleichwertiger Teil der Gesellschaft zu sein. Garantierte Zugänge zur Kommunalpolitik tragen zudem zur Stärkung der kommunalen Demokratie bei, steigern die Kinder- und Jugendfreundlichkeit einer Kommune und somit das Wohlbefinden aller Einwohner*innen (ROTH, STANGE 2022, 207).

 

Aufgaben und Funktionsweise des Jugendrats der Stadt Friedberg (Hessen)

 

Die als Anlage beigefügte „Geschäftsordnung für den Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen)“ soll vor diesem Hintergrund die Grundlage für ein neu zu bildendes Gremium bilden, das künftig die formelle Beteiligung junger Menschen an der Stadtpolitik in der Kreisstadt Friedberg (Hessen) ermöglicht. Die Geschäftsordnung orientiert sich an einer entsprechenden Muster-Geschäftsordnung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Zusätzlich wurden die Beteiligungsformen junger Menschen in 20 Kommunen ausgewertet und 10 Expert*inneninterviews geführt.

 

Die Aufgaben und die Funktionsweise des Jugendrats in Friedberg (Hessen) sollen sich wie folgt gestalten:

·      Der Jugendrat besteht aus 15 Mitgliedern. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Friedberg (Hessen) haben. Der Jugendrat wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

·      Der Jugendrat vertritt die Interessen der Jugendlichen der Stadt Friedberg (Hessen). Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die Jugendliche berühren.

·      Die Stadtverordnetenversammlung, der Magistrat und die Ausschüsse hören den Jugendrat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, an. Dies geschieht in der Weise, dass der Jugendrat eine Stellungnahme in schriftlicher oder elektronischer Form zu der Angelegenheit abgibt oder sich hierzu mündlich in den Sitzungen der Ausschüsse äußern kann.

·      Der Jugendrat wird über Angelegenheiten, mit denen die städtischen Gremien befasst sind und die die Interessen der Jugendlichen berühren, informiert. Zu den Sitzungen der Ausschüsse, in denen jugendrelevante Themen beraten werden, erhält er die Einladungen und Niederschriften.

·       Der Jugendrat hat darüber hinaus ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen. Vorschläge reicht er in schriftlicher oder elektronischer Form bei dem/der Vorsitzenden des Magistrats oder einem von diesem/dieser bestimmten Mitglied des Magistrats ein. Von hier werden die Vorschläge an den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet, wenn die Stadtverordnetenversammlung für die Entscheidung zuständig ist. Im Fall der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung veranlasst der/die Stadtverordnetenvorsteher/in die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. Der oder die Vorsitzende des zuständigen Gremiums nimmt die Vorschläge auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Er bzw. sie teilt dem Jugendrat nach Abschluss der Beratung die Entscheidung über die Angelegenheit in schriftlicher oder elektronischer Form mit.

·      Der Jugendrat hat das Recht, zu bestimmten Themen Arbeitsgruppen zu bilden. Die Themen bestimmt der Jugendrat. An den Arbeitsgruppen können auch Jugendliche im Alter von 13 - 17 Jahren teilnehmen, die kein Mitglied des Jugendrats sind.

 

Wahl des Jugendrats, Beteiligung          

 

Zum Stand 31.12.2022 gab es in Friedberg insgesamt 1.524 Jugendliche, die nach den o.g. Voraussetzungen für die Wahl des Jugendrats wahlberechtigt gewesen wären. Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, wird aufgrund der Erfahrungen in anderen Kommunen empfohlen, die Wahlen des Jugendrats in Zusammenarbeit mit den Friedberger Schulen durchzuführen, in denen die Altersgruppe der 13 – 17-Jährigen im Wesentlichen anzutreffen ist. Dies sind die Adolf-Reichwein-Schule, die Augustinerschule und die Henry-Benrath-Schule. Hiermit würde bereits der größte Teil der wahlberechtigten Jugendlichen erreicht. Die Schulen haben in einer ersten Kontaktaufnahme ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt.

 

Da nicht alle wahlberechtigten Friedberger Jugendlichen die genannten Schulen besuchen, sondern auch z.B. Schulen außerhalb Friedbergs oder eine Ausbildung absolvieren, soll für diese Gruppe schulunabhängig die Möglichkeit geschaffen werden, an der Wahl teilzunehmen. Hierzu wird ein Wahllokal in der Jugendfreizeiteinrichtung Junity eingerichtet. Der Gruppe der Schulunabhängigen gehören alle wahlberechtigten Jugendlichen an, die keine der drei oben genannten Schulen besuchen

 

Aus allen vier Gruppen (= drei Schulen + Schulunabhängige) kann sich eine beliebige Anzahl an Bewerber*innen zur Wahl stellen. Alle Bewerber*innen werden unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit in alphabetischer Reihenfolge auf einem gemeinsamen Stimmzettel aufgeführt. Neben ihrem Namen und Alter ist dort auch der Name der Schule aufgeführt, wenn sie eine der o.g. drei Schulen besuchen, oder die Bezeichnung „schulunabhängig“. Der einheitliche Stimmzettel ist Grundlage der Wahl in allen vier Gruppen.

 

Damit auch Kandidat*innen eine Wahlchance haben, die einer Schule mit geringerer Schüler*innenzahl oder der Gruppe der Schulunabhängigen angehören, wird die Gesamtzahl der Mitglieder des Jugendrats (15) nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf die vier Gruppen verteilt.

 

Beispiel:

(Hinweis: Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten (1.524) ist real (Mitteilung des städtischen Meldeamts, Stand 31.12.2022), die Aufteilung auf die vier Gruppen ist noch fiktiv; eine aktuelle Abfrage der exakten Zahlen wird zum Zeitpunkt der Vorbereitung der ersten Wahl bei den Schulen erfolgen.)

 

Adolf-Reichwein-Schule:              300 wahlberechtigte Schüler*innen

Augustinerschule:                           520 wahlberechtigte Schüler*innen

Henry-Benrath-Schule:                 310 wahlberechtigte Schüler*innen

Schulunabhängig:                           394 Wahlberechtigte Jugendliche_

Gesamt:                                         1.524 Wahlberechtigte

 

Danach würden sich die 15 Sitze wie folgt auf die Gruppen verteilen:

Adolf-Reichwein-Schule:              3 Sitze

Augustinerschule:                           5 Sitze

Henry-Benrath-Schule:                 3 Sitze

Schulunabhängig:                           4 Sitze

 

Kandidieren in einer Gruppe weniger Kandidat*innen, als die Gruppe Sitze erhält, werden die freien Sitze an die Kandidat*innen mit der höchsten gesamten Stimmenzahl vergeben, die bei der Wahl noch keinen Sitz erhalten haben. Dies erfolgt unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit.

 

Die Wahlleitung und somit die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Wahl liegt beim Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen, Abteilung Jugendpflege. Das Wahlverfahren soll wie folgt ablaufen:

è An alle wahlberechtigten Friedberger Jugendlichen soll bis spätestens 7 Wochen vor der Wahl von der Stadt Friedberg (Hessen) ein Info-Brief versandt werden, in dem zur Kandidatur für den Jugendrat aufgerufen wird und die Wahltermine und Wahlorte (je ein Raum in den drei o.g. Schulen und im Junity) bekanntgegeben werden. Die Wahlbekanntmachung mit dem Aufruf zur Kandidatur erfolgt städtischerseits auch über die Homepage der Stadt Friedberg (Hessen), die Presse und in sozialen Medien.

è Die Kandidatur für den Jugendrat erfolgt über einen Kandidat*innensteckbrief, der auf der Homepage des Junity heruntergeladen oder persönlich in der Abteilung Jugendpflege abgeholt werden kann. Der Kandidat*innensteckbrief soll bis spätestens 4 Wochen vor der Wahl im Rathaus, Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen, Abteilung Jugendpflege, eingehen, um bei der Wahl Berücksichtigung zu finden. Die Übermittlung kann in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Der ausgefüllte Kandidat*innensteckbrief muss Vor- und Familiennamen, Anschrift, Geburtsdatum und den Namen der Schule (bzw. die Bezeichnung „schulunabhängig“) der Bewerberin / des Bewerbers enthalten. Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers abgegeben werden, dass sie/er mit der Aufnahme in den Stimmzettel einverstanden und bereit ist, im Fall der Wahl ein Mandat im Jugendrat anzunehmen. Zusätzliche Angaben sind freiwillig.

è Die Wahlvorschläge werden in der Abteilung Jugendpflege geprüft. Ein Wahlvorschlag ist zurückzuweisen, wenn er verspätet eingereicht wird oder den oben angeführten Anforderungen nicht entspricht.

è Die Wahlvorschläge sollen von der Stadt spätestens 3 Wochen vor Beginn der Wahl über die Homepage der Stadt Friedberg (Hessen) und die Presse öffentlich bekannt gegeben werden.

è Die Wahl soll über einen Zeitraum von 8 Werktagen stattfinden. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Möglichkeit zur Wahlteilnahme besteht nacheinander in den o.g. drei Schulen (jeweils für die Schüler*innen dieser Schulen) sowie im Junity für alle wahlberechtigten Jugendlichen, die keine der drei Schulen besuchen. Die Durchführung der Wahl wird verantwortlich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Amtes für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen geleitet. Die Anwesenheit einer verantwortlichen Amtsperson der Stadt im Wahllokal ist durchgängig zu gewährleisten. Zusätzlich kann eine Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer*innen erfolgen.

è Die Wähler*innen in den drei Schulen weisen sich durch ihren Schülerausweis aus. Wähler*innen, die keine der o.g. drei Schulen besuchen, weisen sich im Junity durch ihren Schülerausweis oder ein anderes geeignetes Dokument aus (z.B. Ausbildungsausweis) aus. Die Wahlberechtigten erhalten jeweils einen Stimmzettel und werden in der Wählerliste abgehakt.

è Jede*r Wahlberechtigte hat mindestens 8 und maximal 15 Stimmen. Diese Stimmen können auf alle Kandidat*innen unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit verteilt werden. Für jede*n Kandidat*in kann nur eine Stimme abgegeben werden, ein Kumulieren der Stimmen ist nicht möglich.

è Am Ende jedes Wahltages wird die Wahlurne von der verantwortlichen Amtsperson der Stadt verschlossen und bis zum nächsten Wahltag sicher aufbewahrt, so dass ein Zugriff Dritter ausgeschlossen ist.

è Am ersten Werktag nach Abschluss der Wahl findet die öffentliche Auszählung der Stimmen in der Jugendfreizeiteinrichtung Junity statt. Zeitpunkt und Ort der Auszählung sind mit der Bekanntmachung der Wahlvorschläge zu veröffentlichen. Die Wahlleitung ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Auszählung verantwortlich. Das Wahlergebnis wird über die Homepage der Stadt Friedberg (Hessen) und die Presse bekannt gemacht. Jede*r gewählte Kandidat*in wird persönlich informiert.

 

Da ein Ziel der Einrichtung des Jugendrats in Friedberg (Hessen) die aktive Demokratieförderung ist, sollten Klassenkameradinnen und –kameraden der wahlberechtigten Friedberger Schüler*innen im Alter von 13 – 17 Jahren in den drei Schulen im Fall ihres Teilnahmeinteresses nicht ausgeschlossen werden. Gleichzeitig ist allerdings sicherzustellen, dass ausschließlich Friedberger Jugendliche über die Zusammensetzung des Jugendrats als städtisches Gremium in Friedberg (Hessen) entscheiden. Um beiden Zielen möglichst gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, dass auch Schüler*innen der drei Schulen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren, die nicht in Friedberg wohnen, an den Abstimmungen mit einem besonders markierten Stimmzettel teilnehmen können. Die von ihnen abgegebenen Stimmen werden getrennt von den Stimmzetteln der Jugendlichen mit Wohnsitz in Friedberg ausgezählt. Die Schüler*innen, die nicht in Friedberg wohnen, müssen sich bei ihrer Teilnahme an der Abstimmung mit ihrem Schüler*innenausweis ausweisen. Sie werden im Wahllokal namentlich erfasst, um eine mehrfache Teilnahme an der Abstimmung auszuschließen.

 

Kandidat*innen, welche unter Einbeziehung der Stimmen der Jugendlichen ohne Hauptwohnsitz in Friedberg in der Gesamtauswertung aller abgegebenen Stimmen einen Sitz erhalten hätten, aber keine Mehrheit für einen Sitz durch die Friedberger Jugendlichen erhalten haben, sollen berechtigt sein, an den Sitzungen des Jugendrates mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht teilzunehmen.

 

Pädagogische Begleitung und Budget

 

Der Jugendrat wird von einer pädagogischen Fachkraft aus dem Bereich Jugendpflege begleitet, um unter anderem gruppendynamische Prozesse zu unterstützen und für eine entwicklungsgerechte Vermittlung der Themen zu sorgen.

 

Es wird vorgeschlagen, den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendrats für maximal 12 Sitzungen im Jahr ein Sitzungsgeld in Höhe der Regelungen in § 3 Abs. 1 der Entschädigungssatzung zu gewähren; dies sind aktuell 26 Euro je Sitzung. Die Arbeitsgemeinschaften (AGs) zur Ausarbeitung eigener Themen, Anträge und Events finden nach Bedarf statt und werden nicht entschädigt. Die AGs, wie zum Beispiel die Verkehrs AG, die sich mit der Gestaltung von Bushaltestellen oder Fahrradwegen befasst, oder die Stadtleben AG, die beispielsweise jugendspezifische Angebote innerhalb Friedbergs gestaltet, um die Attraktivität der Stadt zu erhöhen, sind für alle interessierten Jugendlichen zur Mitarbeit zugänglich. Die AGs werden von den Jugendlichen je nach Projekt selbst bestimmt oder entstehen durch die Bearbeitung der von der Politik eingebrachten Themen.

 

Die Anhörung in einer Ausschusssitzung (§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung) und die Teilnahme an Sitzungen des Jugendrats gemäß § 9 begründen keine Entschädigungszahlungen. Sollte hierzu anderes angestrebt werden, ist eine Anpassung der Entschädigungssatzung erforderlich. 

 

Es wird zudem vorgeschlagen, dem Jugendrat für die Wahrnehmung seiner Aufgaben ein eigenes Budget in Höhe von 10.000 € zur Verfügung zu stellen (§ 15 GO). Die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie die Freigabe der Mittel erfolgen durch die pädagogische Fachkraft. Das eigene Budget für eigene zu erarbeitende Projekte (z.B. Heimwegtelefon, Bildungsfahrten, Aufstellen von Bienenhotels und Nisthilfen, U18-Wahlen, Podiumsdiskussionen vor den Wahlen) sorgt für eine erlebte Selbstwirksamkeit der Jugendlichen an ihrem Wohnort, somit für eine höhere Attraktivität ihres Wohnortes und ein Gefühl der Wertschätzung durch die Stadt und Politik.

 

Durch die Umsetzung eigener Projekte mit dem eigenen Budget wie zum Beispiel Sammelaktionen oder Events eignen sich die Jugendlichen unter pädagogischer Begleitung auch Wissen und Kompetenzen in Planung und Organisation sowie Verantwortungsbewusstsein an. Das Budget ermöglicht zudem selbst organisierte Projekte wie beispielsweise die Durchführung von jugendkulturellen Angeboten. Hierdurch können in Friedberg mehr Freizeit- und Kulturangebote für Jugendliche geboten werden und durch die Einbeziehung der Zielgruppe selbst erarbeitet werden, was wiederum zu einer erhöhten Selbstwirksamkeit und damit zur weiteren Verbundenheit mit ihrem Wohnort führt. Durch die Mitwirkung an und Umsetzung von politischen Aktionen kann darüber hinaus die demokratische Verbundenheit weiter gestärkt und das demokratische Bewusstsein gefördert werden.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Budget stehen durch Anpassung des pädagogischen Arbeitsfelds im Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen (Reduzierung der in den letzten Jahren rückläufigen Ferienfreizeiten) zur Verfügung.

 

Die pädagogische Wirkung, die durch die Struktur des Jugendrats und die Einbeziehung der Jugendlichen in jugendrelevante Themen erzielt werden kann, sowie die Mitarbeit in den AGs des Jugendrats fördert den Dialog und Interessensausgleich zwischen den Generationen und bildet einen wichtigen Baustein für gelebte Demokratie in der Kreisstadt Friedberg (Hessen).

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2023

X

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

362.10, 362.20

Kostenstelle

4.451000, 4.452000

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

€ 20.000,--

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den 27.03.2023

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)