Beschlussentwurf:
Der vom Amt für Stadtentwicklung,
Liegenschaften und Rechtswesen und dem Amt für
öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgesehenen
Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung
des Landes Hessen wird zugestimmt.
Sach- und Rechtslage:
Anfang Dezember wurde der Verwaltung durch
das zuständige Regierungspräsidium die Lärmaktionsplanung zur Beteiligung
vorgelegt.
Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sollen
sich betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und
Interessengemeinschaften über die Lärmsituation informieren und Interessen und
Ideen zur Lärmminderung einbringen.
Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung
Vorbemerkungen:
Straßenbauliche Lärmsanierung (freiwillige
Lärmsanierung durch den Straßenbaulastträger):
Hierunter fallen z.B.:
Lärmschutzwände/-wälle, Untertunnelung,
Einhausung von Straßenabschnitten, Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge,
Kreisverkehre, Straßenraumumgestaltung, passive Schallschutzmaßnahmen.
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen:
Hierunter fallen z.B.:
Regelungen durch Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenverkehrslärm, die
Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (ganztags oder nachts),
Fahrverbote (z.B. LKW-Fahrverbot),
Verkehrsumleitungen.
Kurze Erläuterung: Zur Durchführung
der Lärmminderungsplanung wird zunächst die Lärmbelastung rechnerisch ermittelt
und grafisch dargestellt (Lärmkartierung). Auf Grundlage dieser Lärmkarten
werden dann unter aktiver Mitwirkung der
Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt, welche Maßnahmen zur Verminderung
der Lärmbelastung enthalten.
Das BImSchG schreibt zur Ermittlung der
Lärmpegel Rechenverfahren und keine Messungen vor. Nur eine Berechnung führt zu
europaweit vergleichbaren Ergebnissen und erlaubt die Prüfung und den Vergleich verschiedener Alternativen.
Unter Berücksichtigung der vom Hessischen
Landesamt aufgestellten Lärmkartierung (Lärmviewer Hessen) sprechen sich der
Straßenbaulastträger und die Verkehrsbehörde der Stadt Friedberg im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung bezüglich Lärmminderungsmaßnahmen für die Aufnahme
folgende Bereiche in die Lärmaktionsplanung aus:
- Kaiserstraße
(Kernstadt): im Rahmen einer in den nächsten Jahren stattfindenden
Umgestaltung der Kaiserstraße werden seitens der
Stadt auch Lärmminderungsmaßnahmen untersucht.
- Karlsbader
Straße (Kernstadt): aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sollte
die Lärmbelastung ermittelt werden, um ggfs. Lärmminderungsmaßnahmen
ergreifen zu können.
- Nauheimer
Straße und Rosbacher Straße (Stadtteil Ockstadt): aufgrund
des hohen Verkehrsaufkommens sollte die Lärmbelastung ermittelt
werden, um ggfs. Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen zu können.
- Fauerbacher
Straße - Im Rosenthal - Usavorstadt (Kernstadt): aufgrund
des hohen Verkehrsaufkommens sollte die Lärmbelastung ermittelt werden, um
ggfs. Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen zu können.
- Am
Burgberg - Alte Bahnhofsstraße - Haagstraße (Kernstadt): aufgrund
des hohen Verkehrsaufkommens sollte die Lärmbelastung ermittelt werden, um
ggfs. Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen zu können.
Folgende Bereiche
Friedbergs wurden bereits auf Lärmkonflikte untersucht (s.
Lärmaktionsplan Hessen, 3. Runde):
- B 275:
Hanauer Straße, Saarstraße, Homburger Straße
- Kaiserstraße
- B 275:
Hauptstraße
- L 3351:
Dorheimer Straße
- L 3351:
Wetteraustraße
- B 275
Ortsdurchfahrt Ossenheim: wurde durch HessenMobil bereits untersucht.
Daraufhin erfolgte
die Aufhebung der zeitlich begrenzen Geschwindigkeitsreduzierung.
Finanzielle Auswirkungen: |
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JA |
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NEIN |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100
HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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( Unterschrift FB Finanzen) |