Betreff
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Lärmaktionsplanung
Vorlage
21-26/0660
Aktenzeichen
32/0-Schl./Fr.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der vom Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen und dem Amt für

öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgesehenen Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung

des Landes Hessen wird zugestimmt.

 

 


Sach- und Rechtslage:

Anfang Dezember wurde der Verwaltung durch das zuständige Regierungspräsidium die Lärmaktionsplanung zur Beteiligung vorgelegt.

Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sollen sich betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften über die Lärmsituation informieren und Interessen und Ideen zur Lärmminderung einbringen.

 

Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung

 

 

Vorbemerkungen:

 

Straßenbauliche Lärmsanierung (freiwillige Lärmsanierung durch den Straßenbaulastträger):

Hierunter fallen z.B.:

Lärmschutzwände/-wälle, Untertunnelung, Einhausung von Straßenabschnitten, Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge, Kreisverkehre, Straßenraumumgestaltung, passive Schallschutzmaßnahmen.

 

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen:

Hierunter fallen z.B.:

Regelungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenverkehrslärm, die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (ganztags oder nachts),

Fahrverbote (z.B. LKW-Fahrverbot), Verkehrsumleitungen.

 

Kurze Erläuterung: Zur Durchführung der Lärmminderungsplanung wird zunächst die Lärmbelastung rechnerisch ermittelt und grafisch dargestellt (Lärmkartierung). Auf Grundlage dieser Lärmkarten werden dann unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt, welche Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung enthalten.

Das BImSchG schreibt zur Ermittlung der Lärmpegel Rechenverfahren und keine Messungen vor. Nur eine Berechnung führt zu europaweit vergleichbaren Ergebnissen und erlaubt die Prüfung und den Vergleich verschiedener Alternativen.

 

Unter Berücksichtigung der vom Hessischen Landesamt aufgestellten Lärmkartierung (Lärmviewer Hessen) sprechen sich der Straßenbaulastträger und die Verkehrsbehörde der Stadt Friedberg im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bezüglich Lärmminderungsmaßnahmen für die Aufnahme folgende Bereiche in die Lärmaktionsplanung aus:

 

  • Kaiserstraße (Kernstadt): im Rahmen einer in den nächsten Jahren stattfindenden Umgestaltung der Kaiserstraße werden seitens der Stadt auch Lärmminderungsmaßnahmen untersucht.
  • Karlsbader Straße (Kernstadt): aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sollte die Lärmbelastung ermittelt werden, um ggfs. Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen zu können.
  • Nauheimer Straße und Rosbacher Straße (Stadtteil Ockstadt): aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sollte die Lärmbelastung ermittelt werden, um ggfs. Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen zu können.
  • Fauerbacher Straße - Im Rosenthal - Usavorstadt (Kernstadt): aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sollte die Lärmbelastung ermittelt werden, um ggfs. Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen zu können.
  • Am Burgberg - Alte Bahnhofsstraße - Haagstraße (Kernstadt): aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sollte die Lärmbelastung ermittelt werden, um ggfs. Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen zu können.

 

 

Folgende Bereiche Friedbergs wurden bereits auf Lärmkonflikte untersucht (s. Lärmaktionsplan Hessen, 3. Runde):

  • B 275: Hanauer Straße, Saarstraße, Homburger Straße
  • Kaiserstraße
  • B 275: Hauptstraße
  • L 3351: Dorheimer Straße
  • L 3351: Wetteraustraße
  • B 275 Ortsdurchfahrt Ossenheim: wurde durch HessenMobil bereits untersucht.

Daraufhin erfolgte die Aufhebung der zeitlich begrenzen Geschwindigkeitsreduzierung.

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)