Beschlussentwurf:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt den städtebaulichen Zielvorgaben für die
Entwicklung der Konversionsfläche „Ray Barracks“ im Rahmen des
Markterkundungsverfahrens (Anlagen 1 und 2) zu. Die Ziele sollen Grundlage für
den noch zu erstellenden Städtebaulichen (Grund-) Vertrag sein.
Sach- und Rechtslage:
Bisherige Beschlusslage der städtischen
Gremien
Die Beschlusslage
der städtischen Gremien ist nachfolgend aufgelistet und gibt einen Überblick
über die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Ausschusses
für Stadtentwicklung:
Sitzung am 04.11.2015 (DS-Nr. 11-16/1165):
Ziele der Stadt
Friedberg bei der Verwertung der Ray Barracks Kaserne |
Sitzung am 18.02.2016 (Mag/181/11-16): Ausübung des
Erstzugriffsrechts für das Kasernengelände |
Sitzung am 16.08.2018 (DS-Nr. 16-21/0767): Entwicklung des
Geländes der Ray-Barracks-Kaserne, hier: Aufnahme in das Landesprogramm
Bauland-Offensive Hessen (BOH) |
Sitzung am 10.09.2020 (DS-Nr. 16-21/1586):
Auswertung der
Onlinebeteiligung zur Kasernenentwicklung |
Sitzung am 10.12.2020 (DS-Nr. 16-21/1675):
Rahmenplan der
ehemaligen Ray Barracks als Grundlage der Wertermittlung |
Sitzung am 14.07.2022 (DS-Nr. 21-26/0448) Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt der Durchführung eines zweistufigen
Markterkundungsverfahrens als kooperatives Modell gemeinsam mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu. |
Seit dem Beschluss zur Durchführung des Markterkundungsverfahrens als
kooperatives Modell wurden Gespräche mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) geführt. Hieraus ging die Festlegung der nächsten
Schritte sowie die Projektmeilensteine bis zur geplanten Markterkundung hervor.
Unter anderem ist es Aufgabe der Stadt Friedberg, städtebauliche Zielvorgaben
für die Entwicklung eines Exposees zu formulieren. Auf Grundlage des
Rahmenplans sowie der bisherigen Beschlüsse der Stadt Friedberg (z.B. DS-Nr.
11-16/1165 oder ISEK der Stadt Friedberg) wurden in einem ersten Schritt
städtebauliche Zielvorgaben durch das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften
und Rechtswesen als städtebauliche Kennziffern und städtebauliche Leitbilder
zusammengefasst (vgl. Anlage 1 und 2).
Die städtebaulichen Zielvorgaben teilen sich in
-
festgelegte Kennziffern zur vorgesehenen
Entwicklung der städtebaulichen Strukturen, wie z.B. die flächenmäßigen Anteile
der verschiedenen Nutzungsformen (z.B. Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur) sowie
-
städtebauliche Leitbilder, mit deren
Hilfe die übergeordneten Entwicklungsvorstellungen der Stadt Friedberg zum
Ausdruck gebracht werden sollen. Die Leitbilder ermöglichen den Wettbewerbern
dabei einen gewissen Spielraum für kreative Lösungsansätze und ermöglichen der
Stadt Friedberg einen größeren Bewertungsrahmen. Als Beispiele hierfür können
die Förderung als Wissensstadt sowie eine nachhaltige und klimagerechte Stadt
genannt werden.
Da die Entwicklung des Kasernenareals einen langwierigen Prozess
darstellt, ist zu beachten, dass die als Anlagen 1 und 2 beigefügten
Zielvorgaben die Basis für die Entwicklung darstellen und daher keine
abschließenden und detaillierten Festlegungen enthalten können. Sie dienen als
Grundlage für die Ausschreibungsunterlagen, um den Planern und Entwicklern
einen Rahmen vorzugeben innerhalb dessen die grundsätzliche
Einwicklungsausrichtung (Zielrichtung) dargestellt wird. Diese „städtischen
Bausteine“ werden in einem städtebaulichen „Grundvertrag“ mit dem zukünftigen
Entwickler verbindlich verankert. Auf diesem Grundvertrag fußen die weiteren
städtebaulichen Verträge für die jeweiligen Bauabschnitte des Projekts. Der
städtebauliche Grundvertrag wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Kostenstelle |
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( Unterschrift FB Finanzen) |