Betreff
Erlass der Gebühren für die Außengastronomie in der Saison 2022
Vorlage
21-26/0324
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Für die Außengastronomie in der Saison 2022 (vom 01.04. bis 15.10.2022) werden die anfallenden Sondernutzungsgebühren erlassen.

Die Antrags- und Genehmigungsverfahren bleiben hiervon unberührt.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden in der Saison 2020 und 2021 (jeweils vom 01.04. bis 15.10. eines jeden Jahres) keine Sondernutzungsgebühren erhoben, um die in der Corona-Pandemie entstandenen Belastungen der Gastronomiebetriebe ein Stück weit zu mildern. Zusätzlich wurde aus gleichem Grund auf Vorschlag der Dezernentin durch die Stadtverordnetenversammlung eine gebührenfreie Weiterführung der Außenbewirtschaftung im Zeitraum 16.10.2021 bis 31.03.2022 beschlossen.

 

Aufgrund der fortdauernden Corona-Pandemie mit den damit für die Gastronomie verbundenen zusätzlichen Belastungen wird seitens der Dezernentin vorgeschlagen, auch in der Saison 2022 (01.04.2022 bis 15.10.2022) nochmals auf eine Gebührenerhebung zu verzichten.

 

Der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühr führt zu einer Reduzierung des städtischen Aufkommens aus Gebühreneinnahmen. In der Saison 2019 beliefen sich die Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie auf ca. 15.800 €.

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2022

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

122.20

Kostenstelle

5.120000

Investitionsnummer

 

Sachkonto

5101013

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

€15.800,-

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)