Beschlussentwurf:
Für die Außengastronomie in der
Saison 2022 (vom 01.04. bis 15.10.2022) werden die anfallenden
Sondernutzungsgebühren erlassen.
Die Antrags- und
Genehmigungsverfahren bleiben hiervon unberührt.
Sach- und Rechtslage:
Auf Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung wurden in der Saison 2020 und 2021 (jeweils vom
01.04. bis 15.10. eines jeden Jahres) keine Sondernutzungsgebühren erhoben, um
die in der Corona-Pandemie entstandenen Belastungen der Gastronomiebetriebe ein
Stück weit zu mildern. Zusätzlich wurde aus gleichem Grund auf Vorschlag der
Dezernentin durch die Stadtverordnetenversammlung eine gebührenfreie
Weiterführung der Außenbewirtschaftung im Zeitraum 16.10.2021 bis 31.03.2022
beschlossen.
Aufgrund der fortdauernden
Corona-Pandemie mit den damit für die Gastronomie verbundenen zusätzlichen
Belastungen wird seitens der Dezernentin vorgeschlagen, auch in der Saison 2022
(01.04.2022 bis 15.10.2022) nochmals auf eine Gebührenerhebung zu verzichten.
Der Verzicht auf die
Sondernutzungsgebühr führt zu einer Reduzierung des städtischen Aufkommens aus
Gebühreneinnahmen. In der Saison 2019 beliefen sich die Einnahmen aus
Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie auf ca. 15.800 €.
Finanzielle Auswirkungen: |
X |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Haushaltsjahr |
2022 |
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
122.20 |
Kostenstelle |
5.120000 |
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
5101013 |
||
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€15.800,- |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100
HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
|||
Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
|
||||
Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB Finanzen) |