Beschlussentwurf:
Die Prüfung zusätzlicher Orte für die
Durchführung von Trauungen in der Kreisstadt Friedberg (Hessen) wird zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser
Grundlage einen konkretisierten Entscheidungsvorschlag für die Ausweisung
besonderer Trauorte bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023
vorzulegen.
Sach- und Rechtslage:
Standesamtliche Trauungen in der Kreisstadt Friedberg (Hessen) werden bislang ausschließlich im Trauzimmer des Rathauses (Gebäude B) durchgeführt. Als Verweilfläche für die Festgemeinschaft vor und nach der Trauung steht die Fläche vor dem Gebäudeeingang zum angrenzenden Rathauspark zur Verfügung. Das städtische Trauzimmer wurde zuletzt 2016/17 grundlegend renoviert und technisch optimiert (Einspielung von Musikbeiträgen) und findet seitdem ein sehr positives Feedback von Trauwilligen und Gästen.
Die Zahl der Trauungen in Friedberg (Hessen) entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:
2015: 63
2016: 49
2017: 56
2018: 72
2019: 85
2020: 57 *
2021: 64 *
*) Reduzierung der Zahl der
Trauungen aufgrund der Corona-Pandemie (bundesweite Entwicklung)
Auf Initiative der Ersten Stadträtin wurde
mit dem Ziel einer möglichen Angebotserweiterung und einer weiteren Erhöhung
der Attraktivität der Kreisstadt Friedberg (Hessen) für Eheschließungen eine
Untersuchung neuer Trau-Standorte im Stadtgebiet durchgeführt.
Standorte außerhalb des Standesamts, die für
Eheschließungen genutzt werden sollen, müssen zahlreiche Anforderungen
erfüllen. Die Entscheidung,
einen solchen Ort für Eheschließungen zu nutzen, stellt eine Widmung im
Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch
den der bezeichnete Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen werden
muss. Folgende Voraussetzungen müssen nach dem Personenstandsgesetz und den
zugehörigen Vorschriften für eine Widmung
als Trauort außerhalb des Standesamts, d.h. für einen „besonderen Trauort“,
erfüllt sein:
·
Die Eheschließung muss in einer der
Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden können, die dem
Standesbeamten (m/w/d) eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung
ermöglicht. Daraus folgt, dass der Trauort nach Art, Größe und Ausstattung der
Bedeutung der Eheschließung entspricht.
·
Es muss gewährleistet sein, dass ein störungsfreier
Ablauf des Trauungsaktes gesichert
ist. Lärmbelästigung und Störungen müssen ausgeschlossen sein. Der Standesbeamte (m/w/d) muss das Hausrecht
ausüben können, damit er Störer entfernen lassen kann. Im
Trauungsraum bzw. am Trauort muss eine angemessene Anzahl an
Sitzplätzen vorhanden sein.
·
Die Aufgabenwahrnehmung durch die Standesbeamten (m/w/d)
muss jederzeit gewährleistet
sein. Die Sicherheit
der standesamtlichen Unterlagen und die datenschutzrechtlichen Angelegenheiten dürfen
nicht gefährdet werden. Es muss die ordnungsgemäße Beurkundung der Eheschließung sichergestellt sein,
so dass Standesbeamte ungehindert
die für eine Beurkundung erforderlichen Unterschriften ordnungsgemäß leisten können.
·
Der Trauort muss im
Standesamtsbezirk liegen und die Nutzung
des Ortes muss rechtlich abgesichert sein.
·
Auch in schönen
Räumen außerhalb des Standesamts ist eine Trauung möglich, wenn sie
die o.g. Voraussetzungen erfüllen, aber die Räume dürfen dann nicht am nächsten Tag für „unwürdige“ private Feiern
o.ä. zur Verfügung stehen (= Anforderungen an die Würde des Trauorts).
·
Trauungen im Freien sind möglich, jedoch bei
schlechtem Wetter oder Regen muss gewährleistet sein,
dass ein (ebenfalls als Trauort gewidmeter) Raum im
unmittelbaren Nahbereich zur Verfügung steht,
der allen oben genannten Anforderungen entspricht.
·
Im Freien muss besonders darauf
geachtet werden, dass der Bereich (in Parks o.ä.) abgeschlossen werden
kann, damit keine Spaziergänger oder sonstige Dritte als Zaungäste
auftreten und die
Zeremonie durch Kommentare o.a. stören können.
·
Weitere wichtige Voraussetzungen für die Nutzung besonderer Orte
zur Durchführung standesamtlicher Trauungen sind u.a. Barrierefreiheit,
eine ausreichende Zahl an Parkplätzen und Toiletten.
Als weitere Kriterien sind bei der Bewertung
möglicher zusätzlicher Trauorte in Friedberg (Hessen) folgende Punkte mit
eingeflossen:
-
mögliche Gästezahl
-
Möglichkeit der
Bewirtung
-
Zusatzkosten für
Hausmeister und/oder Reinigungskraft
-
zusätzliche Umbaukosten
Nach Abschluss der Prüfung erscheinen
folgende Standorte grundsätzlich geeignet für eine Nutzung als besondere
Trauorte in Friedberg (Hessen):
·
Altes Hallenbad
Das Alte Hallenbad ist ein repräsentatives
Vorzeigeobjekt der Kreisstadt Friedberg (Hessen), das eine große Bereicherung
für die Stadt und die Region darstellt. Aktuell finden umfangreiche
Sanierungsarbeiten im fünften Bauabschnitt statt, der vsl. im Jahr 2023
abgeschlossen werden wird. Bei gutem Wetter könnten Trauungen auf der
Dachterrasse stattfinden, bei schlechtem Wetter in den sanierten
Räumlichkeiten. Die Brautpaare könnten nach der Eheschließung auch noch dort
verweilen (z.B. Sektempfang oder große Feier im Saal). Durch ein Bistro/Café,
das künftig im Alten Hallenbad betrieben werden wird, wäre zudem eine Bewirtung
sichergestellt.
Der Förderverein Theater Altes Hallenbad gGmbH
hat in ersten Gesprächen seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, das
Alte Hallenbad zur Nutzung als besonderen Trauort zur Verfügung zu stellen. Für
den Verein ergäbe sich dadurch auch die Möglichkeit zur Erzielung zusätzlicher
Einnahmen für die Nutzung der Räumlichkeiten an Vormittagen (ergänzend zu den Kulturveranstaltungen,
die i.d.R. an Nachmittagen/Abenden stattfinden). Wenn der letzte Bauabschnitt vsl. im Jahr 2023 fertiggestellt und
das Bistro in Betrieb genommen wird, könnten Eheschließungen im Alten Hallenbad
stattfinden.
·
Straußwirtschaft
"Zum Gerippte" Ockstadt
Die
Straußwirtschaft als Trauort würde ein Alleinstellungsmerkmal für Friedberg
(Hessen) und die weitere Umgebung darstellen. Auf dem Gelände könnten
Eheschließungen unter dem Slogan „Mit Äppelwoi und Handkäs in‘s Eheglück“ in
der ausgebauten Scheune und außen im großen abgeschlossenen Hof durchgeführt
werden. Somit wäre auch eine Wetterunabhängigkeit gegeben. Ebenso ist der
Standort barrierefrei. Toiletten sind vorhanden.
Zur Klärung der
Nutzungsmöglichkeit als besonderer Trauort haben Vorgespräche mit den
Hof-Eigentümern stattgefunden. Vorbehaltlich weiterer Detailklärungen würde
dort die Bereitschaft zur Vermietung der Lokalität als Trauort bestehen.
Weitere
mögliche besondere Traustandorte, die aber allenfalls mittel- oder
längerfristig umsetzbar wären und erhebliche Investitionen erfordern würden, sind:
-
zu
akquirierende / zu schaffende Räumlichkeit in der Burg
-
Elvis-Kapelle in der Kaserne
Standorte,
die aktuell nicht weiterverfolgt werden, weil sie nach
Abschluss der Prüfung einzelne oder mehrere wesentliche Voraussetzungen als
besondere Trauorte nicht erfüllen, sind u.a.:
·
Hollarkapelle Ockstadt (u.a. keine Toiletten, keine Stellplätze, keine
behindertengerechten und wetterunabhängigen Örtlichkeiten vorhanden)
·
Stadthalle (Restaurant/Pavillon) (die Stadthalle ist
sehr gut und auch langfristig ausgelastet, so dass Termine für Trauungen mit
Bewirtung dort regelhaft nicht verfügbar sind)
·
Adolfsturm (u.a. keine Barrierefreiheit, keine Lagerung
von Tischen und Stühlen möglich)
·
Schloss Ockstadt, Rundturm der Kernburg (u.a. keine
Barrierefreiheit, keine Parkplätze, keine Toiletten)
·
Historisches Rathaus Ockstadt (u.a. keine
Barrierefreiheit, keine Parkplätze, keine Toiletten)
·
Atelier Schloss Dorheim, an der Schlossmauer (u.a. keine
Barrierefreiheit, keine Parkplätze)
Voraussetzung
für die Nutzung weiterer Standorte für Eheschließungen
Wenn neben dem aktuellen Trauzimmer im Gebäude
2 des Rathauses weitere Standorte als besondere Trauorte in Anspruch genommen
werden sollen, ist nach Schätzungen des Standesamtes mit einem Zuwachs von ca.
30 - 40 Trauungen pro Jahr zu rechnen. Zahlreiche Friedberger Ehepaare haben
sich zurückliegend für andere Kommunen entschieden, weil sie einen
„Highlight-Trauort“ wie Schloss, Burg, Schiff usw. wünschten und zudem einen
Ort, wo ein Caterer/Restaurant Sekt, Häppchen usw. serviert.
Sollten sich beide oben genannten Standorte für
Trauungen durchsetzen, könnte dies mit der aktuellen Besetzung im Standesamt
(1,5 Stellen) nicht bewältigt werden. Denn zu einer Trauung gehören neben der
Trauzeremonie zahlreiche weitere Hintergrundtätigkeiten wie z.B. die
Eheanmeldung, das Vorgespräch zur Trauung, das Verfassen der Traurede, die
Vorbereitung von Urkunden sowie der Trauung insgesamt, die Fahrt zum Trauort,
die Durchführung der Trauung, nach der Trauung die Verfügung der Unterlagen,
ihre Archivierung und der Versand der Unterlagen /
Dokumente an das Brautpaar. Für einen Zuwachs von 30 – 40 Trauungen pro Jahr
würde daher nach aktueller Schätzung eine Stellenaufstockung von ca. ½ Stelle
erforderlich werden. Die hierfür entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe
von insgesamt rd. 43.000 € pro Jahr würden zu einem kleinen Teil durch die
zusätzlich erzielbaren Gebühreneinnahmen gedeckt werden können. Aktuell kann
pro Trauung durchschnittlich mit Gebühreneinnahmen in Höhe von rd. 200 – 220 €
gerechnet werden. Der Kostendeckungsgrad der erwartbaren Zusatzkosten würde
damit aktuell rd. 15 % betragen. Eine kleine Erhöhung des Kostendeckungsgrads
wäre durch Anpassung der zuletzt 2014 geänderten Standesamtsgebühren möglich
(Satzungsänderung - Aufnahme einer Gebührenregelung für besondere Trauorte).
Den ungedeckten Zusatzkosten würde indessen
eine deutliche Aufwertung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) als
„Highlight-Trauort“ mit entsprechend positiver Außenwirkung (Imagegewinn) und
mit positiven Effekten sowohl für die Standorte und deren Träger als auch für
das die Hochzeiten ausrichtende Umfeld (Caterer usw.) gegenüberstehen.
Vor diesem Hintergrund wird
vorgeschlagen, bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 einen
konkretisierten Entscheidungsvorschlag zur Ausweisung besonderer Trauorte in
der Kreisstadt Friedberg (Hessen) mit den für die finale Beschlussfassung
erforderlichen Details auszuarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen: |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100
HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB Finanzen) |