Betreff
Hochzeiten an besonderen Orten in Friedberg (Hessen)
Vorlage
21-26/0317
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Prüfung zusätzlicher Orte für die Durchführung von Trauungen in der Kreisstadt Friedberg (Hessen) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen konkretisierten Entscheidungsvorschlag für die Ausweisung besonderer Trauorte bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 vorzulegen.

 

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Standesamtliche Trauungen in der Kreisstadt Friedberg (Hessen) werden bislang ausschließlich im Trauzimmer des Rathauses (Gebäude B) durchgeführt. Als Verweilfläche für die Festgemeinschaft vor und nach der Trauung steht die Fläche vor dem Gebäudeeingang zum angrenzenden Rathauspark zur Verfügung. Das städtische Trauzimmer wurde zuletzt 2016/17 grundlegend renoviert und technisch optimiert (Einspielung von Musikbeiträgen) und findet seitdem ein sehr positives Feedback von Trauwilligen und Gästen.

 

Die Zahl der Trauungen in Friedberg (Hessen) entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:

2015: 63

2016: 49

2017: 56

2018: 72

2019: 85

2020: 57 *

2021: 64 *

 

*) Reduzierung der Zahl der Trauungen aufgrund der Corona-Pandemie (bundesweite Entwicklung)

 

Auf Initiative der Ersten Stadträtin wurde mit dem Ziel einer möglichen Angebotserweiterung und einer weiteren Erhöhung der Attraktivität der Kreisstadt Friedberg (Hessen) für Eheschließungen eine Untersuchung neuer Trau-Standorte im Stadtgebiet durchgeführt.

 

Standorte außerhalb des Standesamts, die für Eheschließungen genutzt werden sollen, müssen zahlreiche Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung, einen solchen Ort für Eheschließungen zu nutzen, stellt eine Widmung im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch den der bezeichnete Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen werden muss. Folgende Voraussetzungen müssen nach dem Personenstandsgesetz und den zugehörigen Vorschriften für eine Widmung als Trauort außerhalb des Standesamts, d.h. für einen „besonderen Trauort“, erfüllt sein:

 

·         Die Eheschließung muss in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden können, die dem Standesbeamten (m/w/d) eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht. Daraus folgt, dass der Trauort nach Art, Größe und Ausstattung der Bedeutung der Eheschließung entspricht.

 

·         Es muss gewährleistet sein, dass ein störungsfreier Ablauf des Trauungsaktes gesichert ist. Lärmbelästigung und Störungen müssen ausgeschlossen sein. Der Standesbeamte (m/w/d) muss das Hausrecht ausüben können, damit er Störer entfernen lassen kann. Im Trauungsraum bzw. am Trauort muss eine angemessene Anzahl an Sitzplätzen vorhanden sein.

 

·         Die Aufgabenwahrnehmung durch die Standesbeamten (m/w/d) muss jederzeit gewährleistet sein. Die Sicherheit der standesamtlichen Unterlagen und die datenschutzrechtlichen Angelegenheiten dürfen nicht gefährdet werden. Es muss die ordnungsgemäße Beurkundung der Eheschließung sichergestellt sein, so dass Standesbeamte ungehindert die für eine Beurkundung erforderlichen Unterschriften ordnungsgemäß leisten können.

 

·         Der Trauort muss im Standesamtsbezirk liegen und die Nutzung des Ortes muss rechtlich abgesichert sein.

 

·         Auch in schönen Räumen außerhalb des Standesamts ist eine Trauung möglich, wenn sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen, aber die Räume dürfen dann nicht am nächsten Tag für „unwürdige“ private Feiern o.ä. zur Verfügung stehen (= Anforderungen an die Würde des Trauorts).

 

·         Trauungen im Freien sind möglich, jedoch bei schlechtem Wetter oder Regen muss gewährleistet sein, dass ein (ebenfalls als Trauort gewidmeter) Raum im unmittelbaren Nahbereich zur Verfügung steht, der allen oben genannten Anforderungen entspricht.

 

·         Im Freien muss besonders darauf geachtet werden, dass der Bereich (in Parks o.ä.) abgeschlossen werden kann, damit keine Spaziergänger oder sonstige Dritte als Zaungäste auftreten und die Zeremonie durch Kommentare o.a. stören können.

 

·         Weitere wichtige Voraussetzungen für die Nutzung besonderer Orte zur Durchführung standesamtlicher Trauungen sind u.a.  Barrierefreiheit, eine ausreichende Zahl an Parkplätzen und Toiletten.

 

Als weitere Kriterien sind bei der Bewertung möglicher zusätzlicher Trauorte in Friedberg (Hessen) folgende Punkte mit eingeflossen:

 

-          mögliche Gästezahl

-          Möglichkeit der Bewirtung

-          Zusatzkosten für Hausmeister und/oder Reinigungskraft

-          zusätzliche Umbaukosten

 

Nach Abschluss der Prüfung erscheinen folgende Standorte grundsätzlich geeignet für eine Nutzung als besondere Trauorte in Friedberg (Hessen):

 

·         Altes Hallenbad

 

Das Alte Hallenbad ist ein repräsentatives Vorzeigeobjekt der Kreisstadt Friedberg (Hessen), das eine große Bereicherung für die Stadt und die Region darstellt. Aktuell finden umfangreiche Sanierungsarbeiten im fünften Bauabschnitt statt, der vsl. im Jahr 2023 abgeschlossen werden wird. Bei gutem Wetter könnten Trauungen auf der Dachterrasse stattfinden, bei schlechtem Wetter in den sanierten Räumlichkeiten. Die Brautpaare könnten nach der Eheschließung auch noch dort verweilen (z.B. Sektempfang oder große Feier im Saal). Durch ein Bistro/Café, das künftig im Alten Hallenbad betrieben werden wird, wäre zudem eine Bewirtung sichergestellt.

 

Der Förderverein Theater Altes Hallenbad gGmbH hat in ersten Gesprächen seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, das Alte Hallenbad zur Nutzung als besonderen Trauort zur Verfügung zu stellen. Für den Verein ergäbe sich dadurch auch die Möglichkeit zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen für die Nutzung der Räumlichkeiten an Vormittagen (ergänzend zu den Kulturveranstaltungen, die i.d.R. an Nachmittagen/Abenden stattfinden). Wenn der letzte Bauabschnitt vsl. im Jahr 2023 fertiggestellt und das Bistro in Betrieb genommen wird, könnten Eheschließungen im Alten Hallenbad stattfinden.

 

·         Straußwirtschaft "Zum Gerippte" Ockstadt

 

Die Straußwirtschaft als Trauort würde ein Alleinstellungsmerkmal für Friedberg (Hessen) und die weitere Umgebung darstellen. Auf dem Gelände könnten Eheschließungen unter dem Slogan „Mit Äppelwoi und Handkäs in‘s Eheglück“ in der ausgebauten Scheune und außen im großen abgeschlossenen Hof durchgeführt werden. Somit wäre auch eine Wetterunabhängigkeit gegeben. Ebenso ist der Standort barrierefrei. Toiletten sind vorhanden.

 

Zur Klärung der Nutzungsmöglichkeit als besonderer Trauort haben Vorgespräche mit den Hof-Eigentümern stattgefunden. Vorbehaltlich weiterer Detailklärungen würde dort die Bereitschaft zur Vermietung der Lokalität als Trauort bestehen.

 

Weitere mögliche besondere Traustandorte, die aber allenfalls mittel- oder längerfristig umsetzbar wären und erhebliche Investitionen erfordern würden, sind:

-          zu akquirierende / zu schaffende Räumlichkeit in der Burg

-          Elvis-Kapelle in der Kaserne

 

Standorte, die aktuell nicht weiterverfolgt werden, weil sie nach Abschluss der Prüfung einzelne oder mehrere wesentliche Voraussetzungen als besondere Trauorte nicht erfüllen, sind u.a.:

·         Hollarkapelle Ockstadt (u.a. keine Toiletten, keine Stellplätze, keine behindertengerechten und wetterunabhängigen Örtlichkeiten vorhanden)

·         Stadthalle (Restaurant/Pavillon) (die Stadthalle ist sehr gut und auch langfristig ausgelastet, so dass Termine für Trauungen mit Bewirtung dort regelhaft nicht verfügbar sind)

·         Adolfsturm (u.a. keine Barrierefreiheit, keine Lagerung von Tischen und Stühlen möglich)

·         Schloss Ockstadt, Rundturm der Kernburg (u.a. keine Barrierefreiheit, keine Parkplätze, keine Toiletten)

·         Historisches Rathaus Ockstadt (u.a. keine Barrierefreiheit, keine Parkplätze, keine Toiletten)

·         Atelier Schloss Dorheim, an der Schlossmauer (u.a. keine Barrierefreiheit, keine Parkplätze)

 

Voraussetzung für die Nutzung weiterer Standorte für Eheschließungen

 

Wenn neben dem aktuellen Trauzimmer im Gebäude 2 des Rathauses weitere Standorte als besondere Trauorte in Anspruch genommen werden sollen, ist nach Schätzungen des Standesamtes mit einem Zuwachs von ca. 30 - 40 Trauungen pro Jahr zu rechnen. Zahlreiche Friedberger Ehepaare haben sich zurückliegend für andere Kommunen entschieden, weil sie einen „Highlight-Trauort“ wie Schloss, Burg, Schiff usw. wünschten und zudem einen Ort, wo ein Caterer/Restaurant Sekt, Häppchen usw. serviert.

 

Sollten sich beide oben genannten Standorte für Trauungen durchsetzen, könnte dies mit der aktuellen Besetzung im Standesamt (1,5 Stellen) nicht bewältigt werden. Denn zu einer Trauung gehören neben der Trauzeremonie zahlreiche weitere Hintergrundtätigkeiten wie z.B. die Eheanmeldung, das Vorgespräch zur Trauung, das Verfassen der Traurede, die Vorbereitung von Urkunden sowie der Trauung insgesamt, die Fahrt zum Trauort, die Durchführung der Trauung, nach der Trauung die Verfügung der Unterlagen, ihre Archivierung und der Versand der Unterlagen / Dokumente an das Brautpaar. Für einen Zuwachs von 30 – 40 Trauungen pro Jahr würde daher nach aktueller Schätzung eine Stellenaufstockung von ca. ½ Stelle erforderlich werden. Die hierfür entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt rd. 43.000 € pro Jahr würden zu einem kleinen Teil durch die zusätzlich erzielbaren Gebühreneinnahmen gedeckt werden können. Aktuell kann pro Trauung durchschnittlich mit Gebühreneinnahmen in Höhe von rd. 200 – 220 € gerechnet werden. Der Kostendeckungsgrad der erwartbaren Zusatzkosten würde damit aktuell rd. 15 % betragen. Eine kleine Erhöhung des Kostendeckungsgrads wäre durch Anpassung der zuletzt 2014 geänderten Standesamtsgebühren möglich (Satzungsänderung - Aufnahme einer Gebührenregelung für besondere Trauorte).

 

Den ungedeckten Zusatzkosten würde indessen eine deutliche Aufwertung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) als „Highlight-Trauort“ mit entsprechend positiver Außenwirkung (Imagegewinn) und mit positiven Effekten sowohl für die Standorte und deren Träger als auch für das die Hochzeiten ausrichtende Umfeld (Caterer usw.) gegenüberstehen.

 

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 einen konkretisierten Entscheidungsvorschlag zur Ausweisung besonderer Trauorte in der Kreisstadt Friedberg (Hessen) mit den für die finale Beschlussfassung erforderlichen Details auszuarbeiten. 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)