Beschlussentwurf:
Die 2. Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf 2022
wird gemäß Anlage beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der endgültigen Orientierungsdaten des Landes (Schreiben vom 29.10.2021) für die Haushaltsplanung der Kommunen, Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu der Ausstattung der Ortsgerichte, einzelner Nachmeldungen der Fachämter und erforderlicher Anpassungen aufgrund aktualisierter Analysedaten und Vertragskonditionen ergeben sich die in der 2. Veränderungsliste aufgeführten Änderungen des Haushaltsentwurfs 2022.
Der durch die Änderungen entstandene Fehlbedarf kann nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden. Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
X |
JA |
☐ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
Siehe Anlage |
Ausgabe oder Aufwendung |
Siehe Anlage |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
X |
NEIN |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB Finanzen) |