Betreff
Essen und Trinken ohne Verpackungsmüll / Förderrichtlinie zur Einführung von Mehrweg- statt Einwegbehältern in der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
Vorlage
21-26/0173
Art
Beschlussvorlage

1.       Zur Förderung von Betrieben und Betreibern von Kantinen in der Kreisstadt Friedberg (Hessen), die für die Lieferung und Abholung von Speisen oder Getränken ein Mehrwegbehältersystem einführen, werden Fördermittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt.

 

2.       Die Förderung erfolgt nach den Regelungen der Förderrichtlinie „Essen und Trinken ohne Verpackungsmüll – eine nachhaltige Lösung für Friedberg (Hessen) (Einführung Mehrwegbehältersystem)“ (Anlage).

 

3.       Der Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € im Haushaltsplan 2021 unter dem Sachkonto 712 8000 bei der Kostenstelle 9.500000 mit Deckung über die Kostenstelle 5.732040 (Fastnachtsumzug) wird zugestimmt. Soweit die Mittel im Haushaltsjahr 2021 nicht in Anspruch genommen werden, werden sie in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

 

 


Sach- und Rechtslage:

Friedberger Betriebe mit gastronomischem Angebot tragen wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt bei. Vielfach werden die Speisen und Getränke auch zur Lieferung oder Abholung angeboten. In der Regel kommen dabei bislang Einwegbehältnisse zum Einsatz. Dies führt in Friedberg (Hessen) wie landes- und bundesweit zu immer weiter wachsenden Müllbergen aus To-go-Bechern, Tellern und Einwegverpackungen. Häufig wird dieser Abfall auch einfach achtlos im öffentlichen Raum oder in der Natur weggeworfen bzw. liegen gelassen.

 

Demgegenüber steht der wachsende Wunsch vieler Gastronomen und Betriebe sowie der Gesellschaft insgesamt nach einem umweltbewussten Verhalten. Ab dem 01.01.2023 werden daher durch eine bundesgesetzliche Regelung im Verpackungsgesetz Mehrwegbehälter Pflicht. Danach sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants ab 01.01.2023 gesetzlich verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Nur für kleine Betriebe gelten Ausnahmeregelungen.

 

Als Beitrag zum Schutz der Umwelt und für ein sauberes Stadtbild sollen in der Kreisstadt Friedberg (Hessen) bereits deutlich vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der bundesrechtlichen Pflicht Mehrwegbehälter statt Einwegbehälter im größtmöglichen Umfang zum Einsatz kommen. Um dies zu erreichen, sollen alle Betriebe, die Speisen oder Getränke zur Lieferung oder Abholung anbieten, bei der Einführung eines Mehrwegbehältersystems unterstützt und zur Teilnahme angeregt werden. Gleiches soll für Betreiber von Kantinen für Betriebsangehörige und von Kantinen in öffentlichen Einrichtungen und (Hoch-)Schulen o.a. in der Kreisstadt Friedberg (Hessen) gelten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.05.2021 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Erweiterung durch die UWG-Fraktion darüber beraten, einen Fördertopf für ein einheitliches Pfandsystem für Essens- und Getränkeverpackungen in Höhe von 10.000 € bereitzustellen. Darüber hinaus sollten geeignete Pfandsysteme ermittelt und mit der Stadt Bad Nauheim Kontakt aufgenommen werden, ob von deren Seite ähnliche Überlegungen angestellt werden und eine gemeinsame Aktion im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit möglich wäre. Über die Ergebnisse sollte im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr beraten und eine Beschlussvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Beschlussfassung erarbeitet werden.

 

Im Mai und Juni 2021 wurde städtischerseits eine Marktrecherche durchgeführt und mit dem Ziel eines gemeinsamen Vorgehens mit der Stadt Bad Nauheim Kontakt aufgenommen. Ein einheitliches Mehrwegbehältersystem in beiden Nachbarstädten schafft eine hohe Attraktivität für Verbraucher/innen und Betriebe und erleichtert die praktische Nutzung der Mehrwegbehälter im Alltag über die Stadtgrenzen hinweg (z.B. einfach mögliche Rückgabe der Behälter bei stadtgrenzenübergreifenden Bestellungen). Die Marktrecherche der Stadt Friedberg (Hessen) hat ebenso wie in Bad Nauheim ein aus Unternehmens- wie Kundensicht vorteilhaftes Mehrwegbehältersystem herauskristallisiert. Dieses zeichnet sich u.a. durch eine einfache Handhabbarkeit und die Nichtnotwendigkeit von Investitionen der Betriebe sowie durch den Verzicht auf Pfandzahlungen bei den Kunden aus. Über weitere Einzelheiten wurde in der Sitzung des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr am 16.06.2021 umfassend berichtet.

 

Am Beispiel dieses Systems (Vytal) hat die Stadt Friedberg am 12. Juli 2021 eine digitale Informationsveranstaltung durchgeführt, zu der alle 114 ortsansässigen und im Gewerberegister eingetragenen Betriebe mit gastronomischem Angebot zur Lieferung und Mitnahme angeschrieben und eingeladen waren. In der Veranstaltung wurde die Zielsetzung „Einführung von Mehrweg statt Einweg“ am Beispiel des v. g. Systems vorgestellt, über das geplante städtische Förderprogramm informiert und für die Teilnahme an der Initiative „Essen und Trinken ohne Verpackungsmüll“ geworben. Auch die Werbegemeinschaft „Friedberg hat`s“ wurde in den Prozess einbezogen. Nach der Veranstaltung wurden interessierten Betrieben Probebehältnisse zur Sichtung zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch wurden Behälter und Informationsmaterial nach Terminvereinbarung von der Stadt auch in den Betrieben vorbeigebracht. Die Bemühungen der Stadt um eine Anreizsetzung zur Einführung von Mehrweg- statt Einwegbehältnissen wurden zudem begleitet durch ein umfassendes Informationskonzept, bestehend aus persönlicher Kont­­aktaufnahme mit den Betrieben, mehreren Presseinformationen sowie dem Aufbau einer eigenen Internetseite zum Thema Mehrweg statt Einweg auf der Homepage der Stadt Friedberg (Friedberg (Hessen) - Offizieller Internetauftritt der Stadtverwaltung (friedberg-hessen.de).

 

Um das Ziel „Essen und Trinken ohne Verpackungsmüll“ auch über die Stadtgrenzen hinaus interkommunal voranzubringen, wurden von der Ersten Stadträtin auch die weiteren Wetterauer Kommunen zu der Informationsveranstaltung am 12. Juli 2021 eingeladen. Mehrere Städte und Gemeinden haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht, einzelne davon haben danach grundsätzliches Interesse signalisiert, ebenfalls diesen Weg zu beschreiten und mit der Stadt Friedberg diesbezüglich weiterhin in Kontakt bleiben zu wollen.

 

Förderrichtlinie

 

Um die Einführung von „Mehrweg statt Einweg“ in Friedberg (Hessen) aktiv und erfolgversprechend anzustoßen sowie um den Betrieben die Entscheidung für eine Teilnahme attraktiv, leicht und risikolos zu gestalten, soll ein Fördertopf in Höhe von 10.000 € eingerichtet werden. Die Vergabe der Mittel soll gemäß der beigefügten Förderrichtlinie (Anlage) erfolgen, deren Eckpunkte nachfolgend zusammengefasst dargestellt und erläutert werden:

 

 

·         Förderungsempfänger und antragsberechtigt sollen alle in der Kreisstadt Friedberg (Hessen) ansässigen und nach der Gewerbeordnung ordnungsgemäß angemeldeten Betriebe (auch Zweigniederlassungen oder unselbstständige Zweigstellen) sein, die für die Lieferung und Abholung von Speisen oder Getränken bis spätestens 30.09.2022 ein Mehrwegbehältersystem einführen und in Friedberg anbieten. Gleiches gilt für Betreiber von Kantinen für Betriebsangehörige oder von Kantinen in öffentlichen Einrichtungen und (Hoch-)Schulen o.a. in der Kreisstadt Friedberg (Hessen), soweit diese für die Mitnahme ihrer Speisen oder Getränke bis spätestens 30.09.2022 Mehrwegbehälter einführen und anbieten.

 

Unbeschadet des Ziels einer stadtweiten und mit der Nachbarstadt Bad Nauheim stadtübergreifend einheitlichen Lösung darf sich die Ausschüttung städtischer Fördermittel aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber den Anbietern nicht auf einen einzelnen Systemanbieter beschränken. Daher ist die Förderrichtlinie diesbezüglich neutral gestaltet.

 

Förderungsempfänger sollen gemäß Ziff. 8 der Richtlinie auch Betriebe sein können, denen zuwendungsfähige Aufwendungen im Sinne der Richtlinie bereits vor deren Inkrafttreten, aber nach der digitalen Informationsveranstaltung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) „Essen und Trinken ohne Verpackungsmüll“ vom 12.07.2021 entstanden sind. Dies betrifft Unternehmen, die schon sehr frühzeitig zur Einführung von Mehrwegverpackungen für ihre Speisen und Getränke bereit waren und so als „Piloten“ im Stadtgebiet aktiv wurden oder werden. Ihre frühen Erfahrungswerte werden für den weiteren Einführungsprozess im Stadtgebiet nutzbar sein, so dass ihre Förderung auch für den früheren Zeitraum sachlich gerechtfertigt ist.

 

·         Den Friedberger Betrieben soll durch die Förderung ermöglicht werden, ohne eigenes Risiko den Einstieg in den Umstieg zu finden. Teilnehmende Betriebe erhalten daher im Rahmen der im städtischen Haushalt bereitgestellten Mittel eine finanzielle Unterstützung, indem ihnen die Kosten für Anmelde- und Teilnahmegebühren für die Nutzung von Mehrweggefäßen sowie die Nutzungspreise für die Befüllung von Mehrwegbehältnissen erstattet werden. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden den Betrieben in voller Höhe, jedoch maximal bis zu einem Höchstbetrag von 500 € pro Betrieb erstattet. Die Kosten sind mit der Antragstellung durch Vorlage einer Kopie der Rechnungen nachzuweisen. Da die Kosten pro Standort (Betriebsstätte) entstehen, sollen auch Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen mit Sitz in Friedberg (Hessen) antrags- und förderungsberechtigt sein.

 

Mit dem genannten Förderhöchstbetrag könnte ein Betrieb z.B. bei Nutzung des Systems „Vytal“ Kosten für die einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 100 € sowie die Nutzungsgebühren für 2.000 bis 4.000 Befüllungen (je nach Art und Größe der Mehrwegbehältnisse) finanzieren. Bei einem Volumen des Fördertopfs von 10.000 € ermöglicht der Förderhöchstbetrag von 500 € die Unterstützung von mindestens 20 Betrieben. Vor dem Hintergrund der bisherigen Resonanz sowohl nach der Informationsveranstaltung im Juli d.J. als auch in den nachfolgenden Kontakten mit der Zielgruppe ist das Volumen des Fördertopfes mit 10.000 € nach aktuellem Stand als voll auskömmlich zu bewerten.

 

·         Ziel des städtischen Fördertopfs ist es, bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht das Aufkommen von Verpackungsmüll im Stadtgebiet zu reduzieren. Das Ende des Förderzeitraums am 30.09.2022 gemäß Ziff. 2 der Richtlinie soll daher gewährleisten, dass nur solche Betriebe mit städtischen Mitteln gefördert werden, die zeitlich deutlich vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht Mehrweg- statt Einwegbehälter einführen. Nicht Ziel der städtischen Förderung soll ein reiner Mitnahmeeffekt sein, d.h. die Förderung eines Verhaltens zu einem Zeitpunkt, zu dem es ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist bzw. binnen nur drei Monaten sein wird.

 

·         Die Antragstellung an die Stadt Friedberg (Hessen) soll schriftlich oder elektronisch erfolgen. Hierzu kann das von der Stadt bereitgestellte Kurz-Formular genutzt werden (siehe Anlage zur Förderrichtlinie). Der Förderzeitraum endet – s.o. – am 30.9.2022. Die Antragstellung für entstandene Kosten in diesem Förderzeitraum muss bis spätestens 31.12.2022 erfolgen. Das Verwaltungsverfahren zur Mittel-Bewilligung wird einfach und unbürokratisch gestaltet. Weitere Einzelheiten sind Ziff. 5 und 6 der Förderrichtlinie zu entnehmen.

 

Im genehmigten Haushaltsplan 2021 sind keine Mittel für das Förderprogramm „Essen und Trinken ohne Verpackungsmüll“ vorgesehen. Zu seiner Finanzierung ist somit die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO erforderlich. Die Voraussetzungen des § 100 HGO sind vorliegend erfüllt. Die Aufwendungen waren zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung unvorhersehbar. Sie sind zudem unabweisbar, d.h. sachlich notwendig und zeitlich unaufschiebbar. Der angestrebte wichtige Zweck (schnellstmögliche Reduzierung des Verpackungsmülls zur Schonung der Umwelt und Verbesserung des Stadtbilds) ist nicht ohne das Angebot einer finanziellen Unterstützung für die Betriebe erreichbar, die eine risikolose Einführung und Erprobung der Mehrwegbehältnisse ermöglicht. Die Deckung des Mittelbedarfs ist aus der Kostenstelle 5.732040 (Fastnachtsumzug 2021) gewährleistet.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2021

X

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

122.21

Kostenstelle

9.500000

Investitionsnummer

 

Sachkonto

7128000

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

10.000 €

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

X

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

2021

 

Kostenstelle

5.732040

Sachkonto

6101004

Produkt

281.00

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)

 

 

 

 

 

Dezernentin                                                                                                           Stabsstelle Sauberes Friedberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Magistrat hat am .................................... beschlossen:

F.d.R.:

-   wie vom Amt vorgeschlagen   -   siehe Anlage   -

 

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Der Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr

 

hat am ................................... beschlossen:

F.d.R.:

-   wie vom Magistrat vorgeschlagen   -   siehe Anlage   -

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss

 

hat am ................................... beschlossen:

F.d.R.:

-   wie vom Magistrat vorgeschlagen   -   siehe Anlage   -