Betreff
Bebauungsplan Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung
hier:Einstellung des Änderungsverfahrens
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2021, DS-Nr. 16-21/1755 (Änderungs- und Offenlagebeschluss) und vom 01.07. 2021, DS-Nr. 21-26/0018 (Satzungsbeschluss)
Vorlage
21-26/0115
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die Aufhebung des Satzungsbeschlusses sowie über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens

 

(1)    Der von der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasste Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, sowie der von der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, werden aufgehoben.

 

(2)    Das Bauleitplanverfahren wird aufgrund zwischenzeitlich geänderter Nutzungsabsichten innerhalb des Plangebietes und der hierdurch nicht mehr gegebenen städtebaulichen Erforderlichkeit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, eingestellt. Es gelten für das in der Gemarkung Friedberg, Flur 29, gelegene Flurstück 122/14 demnach weiterhin die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV.

 

(3)    Der Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die Aufhebung des Satzungsbeschlusses sowie über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Sach- und Rechtslage:

Für das im Eigentum der Stadt Friedberg befindliche Grundstück Straßheimer Straße 71 in Friedberg (Flüchtlingsunterkunft) wurde ein Bebauungsplanänderungsverfahren begonnen, um die aktuelle Nutzung als Flüchltlingsunterkunft dauerhaft zu sichern.

Im Verlauf des Verfahrens haben sich jedoch die Rahmenbedingungen insofern geändert, als dass der Wetteraukreis als Mieter und Betreiber der Flüchtlingsunterkunft nunmehr das Gebäude erwerben will und eine Nutzungsänderung in künftig: Büronutzung herbeiführen will.

Diese Nutzung ist innerhalb des geltenden Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV zulässig – eine Änderung des Bebauungsplanes ist hierfür nicht erforderlich.

Das laufende Änderungsverfahren für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich kann somit aufgehoben werden.@->

 


Finanzielle Auswirkungen:

JA

X

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)