Beschlussentwurf:
Gemäß § 114 HGO wird der vom
Revisionsamt des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss 2013 beschlossen und
zugleich der Magistrat entlastet.
Sach- und Rechtslage:
Der Magistrat
hat gemäß § 112 HGO für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Stadt Friedberg (Hessen) darzustellen.
Mit dem
Jahresabschluss legt der Magistrat Rechenschaft gegenüber der
Stadtverordnetenversammlung über die Ausführung des Haushaltsplans ab. Nach
Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt ist
er zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 113 HGO
der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 114
HGO über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet
zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Jahresergebnis 2013
Mit dem
Jahresabschluss 2013 wird nunmehr der fünfte Abschluss nach Einführung der
kommunalen Doppik vorgelegt. Der Jahresabschluss 2013 wurde mit Beschluss vom
22.02.2016 durch den Magistrat aufgestellt. Die Prüfung gemäß § 128 HGO
erfolgte durch das Revisionsamt des Wetteraukreises in der Zeit vom
02.09.2019-12.09.2019. Das Ergebnis der Prüfung ist im anliegenden
Schlussbericht dargestellt.
Zusammengefasst
schließt das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Friedberg (Hessen) nach Prüfung des
Revisionsamtes wie folgt ab:
|
Ergebnis nach Testat 2013 |
Ergebnis nach Aufstellung 2013 |
Ergebnis nach Testat 2012 |
Verlust (-) / Gewinn (+) im
ordentlichen Ergebnis: |
-4.329.356,94 € |
-1.718.050,53 |
-7.076.978,28 € |
Verlust (-) / Gewinn (+) im
außerordentlichen Ergebnis: |
679.502,47 € |
1.315.913,43 € |
835.899,72 € |
Jahresergebnis (Verlust (-) / Gewinn
(+)): |
-3.649.854,47 € |
-402.137,10 € |
-6.241.078,56 € |
Erhöhung (+) / Senkung (-) des Eigenkapitals |
-3.649.854,47 € |
-530.839,33 € |
-6.087.097,69 € |
Finanzmittel (Fehlbedarf (-)
/Überschuss (+)) |
982.765,58 € |
982.765,58 € |
2.124.160,83 € |
Das
Haushaltsjahr 2013 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3.649.854,47 € ab.
Gegenüber dem 1. Nachtragshaushaltsplan, der einen Jahresfehlbetrag von
4.212.878,00 € vorsah, ergibt sich eine Verbesserung von 563.023,53 €.
Das
Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um 3.649.854,47 € verringert. Dies
resultiert aus dem Jahresfehlbetrag 2013.
Der
Finanzmittelbestand hat sich in 2013 um 982.765,58 € auf 3.218.113,75 €
gegenüber dem Bestand zum 31. Dezember 2012 (2.235.348,17 €) erhöht.
Kennzahlen
Die
Gemeindehaushaltsverordnung sieht vor, dass zur besseren Erfolgssteuerung Ziele
und Kennzahlen in den Haushaltsplan aufgenommen werden sollen. Im
Jahresabschluss sollen diese Ziele eine Erfolgskontrolle ermöglichen. Im
Folgenden werden alle Kennzahlen aus dem Haushaltsplan sowie einige zusätzliche
Kennzahlen nach Testierung abgebildet.
Vermögenslage:
Das Vermögen
der Stadt Friedberg (Hessen) untergliedert sich in Anlagevermögen und
Umlaufvermögen. Die Anlagenintensität und die Umlaufintensität stellen dar,
welchen Anteil Anlagevermögen und Umlaufvermögen am Gesamtvermögen haben.
Anlagenintensität |
= |
Anlagevermögen |
= |
123.440.917,03 € |
= |
92,03% |
Gesamtvermögen |
134.131.167,77 € |
Mit 92,03% der Bilanzsumme hat das Anlagevermögen eine herausragende
Bedeutung für die Vermögenslage der Stadt Friedberg (Hessen). Alle
Vermögensposten wurden vorsichtig nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Der überwiegende
Teil besteht bei der Stadt Friedberg (Hessen) aus Sachanlagevermögen in Form
von z.B. Grundstücken, Gebäuden und Straßen (77.972.257 €).
Umlaufintensität |
= |
Umlaufvermögen |
= |
10.201.888,16 € |
= |
7,61% |
Gesamtvermögen |
134.131.167,77 € |
Das
Umlaufvermögen bildet mit 7,61 Prozent lediglich einen geringen Teil des
Vermögens der Stadt Friedberg (Hessen) ab. Das Umlaufvermögen teilt sich in
Forderungen mit 6.983.774 € und flüssige Mittel 3.218.114 € auf.
Das Kapital der
Stadt untergliedert sich in Eigenkapital und Fremdkapital. Die
Eigenkapitalquote und die Fremdkapitalquote stellen dar, welchen Anteil
Eigenkapital und Fremdkapital am Gesamtkapital haben.
Eigenkapitalquote |
= |
Eigenkapital |
= |
57.439.487,21 € |
= |
42,82% |
Gesamtkapital |
134.131.167,77 € |
Je höher die
Eigenkapitalquote einer Kommune ist, desto unabhängiger ist die Kommune
tendenziell von Fremdkapitalgebern. Die Eigenkaptalquote ist mit 42,82 % nicht
als kritisch einzustufen.
Fremdkapitalquote |
= |
Fremdkapital |
= |
76.691.680,56 € |
= |
57,18% |
Gesamtkapital |
134.131.167,77 € |
Der Anteil des
Fremdkapitals (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) wird durch die
Fremdkapitalquote gemessen. Je geringer die Fremdkapitalquote, desto
unabhängiger ist die Kommune. Bei der Stadt Friedberg (Hessen) ist das
Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital relativ ausgeglichen. Die
Fremdkapitalquote liegt mit 57,18 Prozent knapp über der 50 % Grenze und ist
noch nicht als kritisch einzustufen.
Verschuldungsgrad |
= |
Fremdkapital |
= |
76.691.680,56 € |
= |
133,52% |
Eigenkapital |
57.439.487,21 € |
Der
Verschuldungsgrad gibt Aufschluss über das Verhältnis von Fremdkapital und
Eigenkapital. Ein Verschuldungsgrad von 100 % bedeutet, dass Fremdkapital und
Eigenkapital gleich hoch sind. Ein Wert von über 100 % heißt hingegen, dass die
Kommune mehr Schulden hat, als sie Eigenkapital besitzt. Bei der Stadt Friedberg
(Hessen) ist mehr Fremdkapital als Eigenkapital vorhanden. Der Wert ist jedoch
als unkritisch zu bewerten, da in der Literatur Werte bis etwa 300 % als solide
gewertet werden.
Ertrags- und
Aufwandslage:
Die Erträge der
Stadt untergliedern sich in ordentliche Erträge, Finanzerträge und
außerordentliche Erträge. Die Steuern gehören zu den ordentlichen Erträgen.
Die
Steuerertragsquote stellt dar, welchen Anteil die Steuererträge an den
Gesamterträgen haben.
Steuerertragsquote |
= |
Steuererträge |
= |
-30.402.635,98 € |
= |
63,20% |
Gesamterträge |
-48.105.677,72 € |
Die Stadt
Friedberg (Hessen) erzielt ihre Erträge zu mehr als der Hälfte aus den Steuern
und ist daher sehr stark vom Steueraufkommen abhängig.
Gebührenertragsquote |
= |
Erträge aus Gebühren |
= |
-2.830.708,83 € |
= |
5,88% |
Gesamterträge |
-48.105.677,72 € |
Die Gebührenerträge
spielen bei der Erzielung von Erträgen eine eher untergeordnete Rolle und sind
daher nicht ausschlaggebend für das Ergebnis.
Zuwendungsquote |
= |
Erträge aus Zuwendungen |
= |
-7.560.733,73 € |
= |
15,72% |
Gesamterträge |
-48.105.677,72 € |
Die
Zuwendungsquote zeigt, wie stark die Stadt Friedberg (Hessen) von Zuwendungen
und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Diese macht mit 15,72 % fast ein
Sechstel der Gesamterträge aus.
Die
Aufwendungen der Stadt untergliedern sich in ordentliche Aufwendungen,
Finanzaufwendungen und außerordentliche Aufwendungen. Die Personal- und
Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die
Steuer- und Umlageaufwendungen gehören zu den ordentlichen Aufwendungen. Die
Personal- und Versorgungsaufwandsquote, die Sach- und Dienstleistungsquote und
die Steuer- und Umlageaufwandsquote stellen dar, welchen Anteil die jeweiligen
Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen haben.
Personalaufwandsquote |
= |
Personalaufwand |
= |
14.081.631,55 € |
= |
27,21% |
Gesamtaufwand |
51.755.532,19 € |
|||||
Sach-/Dienstleistungsquote |
= |
SDL-Aufwand |
= |
6.589.576,43 € |
= |
12,73% |
Gesamtaufwand |
51.755.532,19 € |
|||||
Steueraufwandsquote |
= |
Steueraufwand |
= |
20.983.486,10 € |
= |
40,54% |
Gesamtaufwand |
51.755.532,19 € |
Die Steuer- und
Umlageaufwendungen der Stadt Friedberg (Hessen) sind mit einem Anteil von 40,54
% die größte Aufwandsposition. Die Personalaufwendungen machen rund 27,21 % der
Aufwendungen der Stadt aus. Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen beträgt
die Quote lediglich 12,73 %. Insgesamt bewegen sich die Quoten im Vergleich zu
anderen hessischen Kommunen im normalen Bereich.
Prüfbemerkungen
Wie bereits in
allen Vorjahren seit Einführung der Doppik wurde durch das Revisionsamt des
Wetteraukreises in der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 umfassender
Korrekturbedarf festgestellt. Insgesamt hat die Revision 47
Änderungsanforderungen gegenüber der Stadt Friedberg (Hessen) geltend gemacht.
Die Verwaltung hat daraufhin die vielfältigen und in der nachträglichen
Bearbeitung für das Jahr 2013 überwiegend sehr arbeitsaufwendigen Korrekturen
in mehrmonatigen amtsübergreifenden Bemühungen im Wesentlichen abgearbeitet.
Diese Korrekturen werden im Testat des Revisionsamtes nun nicht mehr
aufgeführt.
Die Änderungen
im Jahresabschluss 2013 werden sich sowohl auf den Jahresabschluss 2014 als
auch auf alle folgenden bereits aufgestellten Jahresabschlüsse auswirken, da
sich die Anfangsbestände entsprechend ändern.
Einige Prüfbemerkungen
konnten trotz aller Anstrengungen nicht bereinigt werden und erscheinen somit
im Schlussbericht der Revision. Zu diesen Feststellungen nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
S. 7, Punkt 2.2.
Der Magistrat hat
die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 am 22.02.2016 beschlossen.
Der uns vorgelegte Jahresabschluss datiert vom 30.08.2019. Die Frist nach § 112
Abs. 9 HGO wurde somit nicht eingehalten.
Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen soll der Magistrat den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten
nach Abschluss des Haushaltsjahres aufstellen. Dieser Frist ist in der
Vergangenheit ein Großteil der hessischen Kommunen mangels geeigneter
organisatorischer und personeller Anpassungsmaßnahmen an die seit 2009
bestehende neue Aufgabe im doppischen Rechnungswesen nicht nachgekommen. Erst
Jahre später ist diesem Umstand landesseitig durch „Beschleunigungserlasse“ und
ein Förderprogramm zur Aufstellung der Jahresabschlüsse Rechnung getragen
worden.
Der der Revision des
Wetteraukreises vorgelegte Jahresabschluss 2013 hat ein anderes Datum
aufgewiesen als der aufgestellte Jahresabschluss 2013, weil sich durch die
Prüfungen der vorangegangen Jahresabschlüsse 2009 - 2012, die in den Jahren
2015, 2016, 2017 und 2018 stattfanden, zahlreiche Änderungen ergeben hatten.
Diese führten nach der Aufstellung des Jahresabschlusses 2013, die im
Jahr 2016 erfolgt war, zu notwendigen Anpassungen in diesem Abschluss; die
Anpassungen wurden nach Vorliegen des Prüfberichts für den Abschluss 2012 im
August 2019 in den Abschluss 2013 eingearbeitet.
Mittlerweile hat die Verwaltung die
Jahresabschlüsse 2018 und 2019 aufgestellt. Für zukünftige Jahresabschlüsse
wird angestrebt, diese fristgerecht innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Allerdings
werden die im Rathaus zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten für das
Finanzwesen noch über Jahre in erheblichem Maße für umfangreiche
„Aufräumarbeiten“ im städtischen Rechnungswesen in Anspruch genommen werden
müssen, so dass es auch in den nächsten Jahren noch zu einzelnen
Frist-Abweichungen kommen kann.
S. 8 - 9, Punkt 2.4.
Hinsichtlich des
Internen Kontrollsystems der Stadt ist festzustellen, dass die
Funktionstrennung zwischen Kasse und Buchführung im Abschlussjahr nicht gegeben
war. Mittlerweile wurden die Abläufe so angepasst, dass ab 10/2015 eine
entsprechende Funktionstrennung sichergestellt ist (vgl. auch Ziffer 5.1.1
dieses Schlussberichts).
Wie bereits im Schlussbericht
der Revision erwähnt, war aufgrund der damaligen Personalsituation die
Funktionstrennung zwischen Kasse und Buchführung im Jahr 2013 nicht gegeben.
Seit nunmehr fünf Jahren wird diese nun jedoch sichergestellt. Da die Prüfung
aber das Haushaltsjahr 2013 betrifft, hat dies selbstverständlich zu einer
kritischen Feststellung geführt.
Bezüglich der
städtebaulichen Sanierung kann die Vollständigkeit und Richtigkeit des in der
Vermögensrechnung ausgewiesenen Anlagevermögens nicht uneingeschränkt bestätigt
werden. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere entsprechenden Ausführungen
im Schlussbericht 2009.
Diese Prüfungsbemerkung besteht
bereits seit dem Prüfungsbericht der Revision zum ersten doppischen
Jahresabschluss der Stadt Friedberg (Hessen) für das Jahr 2009. Sie betrifft
den Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit des in der Eröffnungsbilanz
von 2009 ausgewiesenen Anlagevermögens bezüglich der Altstadtsanierung. Hierzu
wurde den städtischen Gremien im Jahr 2015 im Rahmen der Beschlussfassung über
den Abschluss 2009 und die Entlastung des Magistrats eine umfangreiche
Stellungnahme der Firma Schüllermann & Partner vorgelegt, auf die hiermit
verwiesen wird.
Im Berichtsjahr
wurden Haushaltseinnahmereste i. H. v. 277.200 € ins Folgejahr übertragen. Die
Übertragbarkeit von Haushaltsresten ist in § 21 GemHVO geregelt und bezieht
sich auf Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen. Die
Übertragbarkeit von Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ist
in den §§ 103.3/102.3 HGO geregelt. Im Übrigen ist die Übertragung von
Haushaltseinnahmeresten in der Doppik nicht vorgesehen. Eine Umstellung und
damit Beachtung der gesetzlichen Vorgaben soll erst ab Haushaltsjahr 2019
erfolgen.
Es ist der Verwaltung
mittlerweile bekannt, dass es seit Einführung der Doppik keine sogenannten
Haushaltseinnahmereste mehr gibt. In den vergangenen Jahren wurde es jedoch aus
Unkenntnis der neuen gesetzlichen Bestimmungen und aufgrund des hohen
Investitionsstaus so praktiziert, dass „Einnahmereste“ zur Gegenfinanzierung
der verschobenen Maßnahmen übertragen wurden. Künftig wird dies unterbleiben. Da die Jahresabschlüsse bis einschließlich
2018 zum Zeitpunkt der Prüfung bereits aufgestellt waren, konnte eine
entsprechende Beachtung erst ab dem Jahresabschluss 2019 stattfinden und ist
erfolgt. Generell müssen in diesem Zusammenhang aber die geplanten Investitionsmaßnahmen auch im Hinblick auf ihre zeitnahe
Realisierbarkeit analysiert werden. Denn nicht genutzte Ansätze werden dann
verfallen und müssten im nächsten Haushaltsplanverfahren neu veranschlagt
werden.
Kontenabstimmungen
erfolgten im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen nur unzureichend, so sind offene ungeklärte Salden
enthalten. Aufgrund der mangelnden Kontenpflege in diesem Bereich, wird das
Testat diesbezüglich eingeschränkt.
Für die zukünftigen Jahresabschlüsse wird die Einholung von
Saldenbestätigungen aus den jeweiligen verbundenen Unternehmen
erfolgen.
Der Nachweis, dass
die in den Vorjahren systemseitig eingerichtete Budgetüberwachung nicht mehr
fehlerhaft eingestellt ist, konnte im Berichtsjahr noch nicht belegt werden.
Die Thematik wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 erneut
aufgegriffen.
Nach durchgeführter Analyse ist
die Budgetüberwachung neu aufzusetzen, da einzelne Kostenstellen/-träger nicht
in die Budgetüberwachung laufen. Dies hat sich auch bei der Einführung des
elektronischen Rechnungsworkflows bestätigt, die im August 2019 als Projekt zur
Qualitätsoptimierung und Digitalisierung im städtischen Rechnungswesen
erfolgte. Die Nachsteuerung der Budgetüberwachung wird mit
Unterstützung des verantwortlichen Software-Anbieters stattfinden.
S. 22, 23 Punkt 5.1.5
Hinweise zum Vergabeverfahren zu den archäologischen
Arbeiten
Hierzu
erfolgt seitens der zuständigen Fachämter folgende Stellungnahme:
„Die
für die Genehmigung und Überwachung zuständige Stelle
(Archäologische Denkmalschutzpflege des Wetteraukreises) wurde von Anfang an
bei den durchgeführten Ausgrabungsarbeiten beteiligt. Ferner wurde die Archäologische
Denkmalschutzpflege des Wetteraukreises auch bei den Preisverhandlungen, der
Auftragsvergabe sowie der Rechnungsprüfung beteiligt.
Für die Durchführung der Archäologie wurden Werksverträge mit
Archäologen abgeschlossen, da nach Einschätzung der Archäologischen
Denkmalpflege des Wetteraukreises sowie Erfahrungen der Stadt Friedberg die
Ausschreibung und die Vergabe der Ausgrabungsleistungen an eine Grabungsfirma
zu höheren Kosten bei der Ausführung geführt hätte. Die Tagessätze von
Grabungsfirmen lagen 2013/2014 bei ca. 250 EUR/Tag. Der durchschnittliche
Tagessatz durch die Werksverträge lag bei ca. 145 EUR/Tag. Die Ausgrabungen
gingen über einen Zeitraum von ca. 9 Monaten. Für einen Zeitraum von ca. 5
Monaten wurden gleichzeitig 4 Archäologen beschäftigt. Ansonsten war die
Ausgrabung mit 1-2 Archäologen besetzt.
Für die Grabung und Auswertung der Archäologie wurde von der
Archäologischen Denkmalschutzpflege der Zeitraum für die Grabungen auf ein
halbes bis dreiviertel Jahr und die Kosten auf ca. 50.000-100.000 EUR
geschätzt. Diese Schätzung wurde lediglich mündlich geäußert. Die Tagessätze
für die Werksverträge wurden vom Wetteraukreis ausgehandelt und basieren auf Erfahrungswerten.
Eine Festlegung zur Begrenzung der Grabungskosten wäre ebenfalls
wünschenswert gewesen. Jedoch war die Schätzung des
Aufwands für die Archäologie im Vorhinein überhaupt nicht möglich.
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu
Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen
für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige
Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies lag bei der Ausgrabung jedoch
nicht zu Grunde. Die Archäologen haben selbstständig gearbeitet und auch Ihr
eigenes Werkzeug mitgebracht und verwendet. Des Weiteren war lediglich ein
Archäologe über einen längeren Zeitraum mit den Ausgrabungen oder der
Dokumentation beschäftigt. In diesem Zeitraum war der Archäologe jedoch auch
für andere Auftraggeber tätig.
Die sachliche
und rechnerische Richtigkeit der Einzelrechnungen ist durch die
Kreisarchäologie erfolgt, da die Kreisarchäologie die Ausgrabungen sowie die
Archäologen überwacht hat. Die Dokumentation ist ebenfalls bei der
Kreisarchäologie einsehbar.
Für die Vergabe der Erdarbeiten für die Archäologie sowie der
anschließenden Verfüllung mit teilweise Frostschutzmaterial sowie Flüssigboden
wurden bei allen 3 Einzelmaßnahmen jeweils 3-5 Firmen zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Für die Erdarbeiten wurden 4 Angebote, für die Verfüllung mit
Frostschutzmaterial wurden 2 Angebote und für die Verfüllung mit Flüssigboden
wurde nur 1 Angebot abgegeben.
Die Kostenschätzung für die Erdarbeiten der Archäologie lag vor,
war jedoch nicht als Anlage der Dokumentation beigefügt. Für die Verfüllung der
Ausgrabungsflächen mit Flüssigboden sowie mit Frostschutzmaterial wurde
aufgrund der überschaubaren Leistung keine Kostenschätzung erstellt. Die
Verfüllung mit Flüssigboden erfolgte in Absprache mit der Kreisarchäologie, um
die Bodendenkmäler zu erhalten. Eine Verfüllung und Verdichtung mit normalem
Verfüllboden war hier nicht in Frage gekommen, da durch die Verdichtung mit
Maschinen die Bodendenkmäler beschädigt worden wären. Zu diesem Zeitpunkt
konnte trotz Preisanfrage bei mehreren Anbietern lediglich eine Firma im
näheren Umkreis diese Leistung anbieten. Daher wurde hier nach einer
Preisverhandlung eine freihändige Vergabe durchgeführt.“
Ausblick
Es ist festzustellen, dass nach dem jetzt vorliegenden geprüften
Jahresabschluss 2013 auch in allen Folgejahren noch sehr vielfältige,
tiefgreifende und langwierige fachliche Nacharbeitsbedarfe in Bezug auf nahezu
alle Komponenten des städtischen Rechnungswesens bestehen. Diese sehr
umfangreichen, mühsamen und zeitraubenden Arbeiten zur „Vergangenheitsbewältigung“
neben allen Aufgaben des laufenden Tagesgeschäfts sowie weiteren anstehenden,
gesetzlich zwingenden oder die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
optimierenden Projekten zu bewältigen, wird eine große und noch Jahre
andauernde Kraftanstrengung aller Beteiligten der Verwaltung, insbesondere im
Bereich Finanzen, darstellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
☐ |
JA |
X |
NEIN |
|
Haushaltsjahr |
|
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
|
Kostenstelle |
|
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
|
||
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
|||
Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
|
||||
Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB Finanzen) |