Die Stadt Friedberg hat sich im Oktober 2019 mit dem Straßbach für das
Landesprogramm 100 wilde Bäche für Hessen beworben. Das Programm dient dazu
die Kommunen bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
zu unterstützen. Die Europäische WRRL fordert umfangreiche gewässerverbessernde Maßnahmen für
einzelne Fließgewässer bis zum Jahr 2027. Neben Wetter, Usa und Seebach gehört
auch der Straßbach zu den zu entwickelnden Gewässern.
Die Wahl der Stadt Friedberg ist auf den Straßbach gefallen, da der
ökologische Zustand durchweg als schlecht beschrieben wird und wir aufgrund
seiner Lage das größte Potential an umsetzbaren Maßnahmen und damit eine
Verbesserung des ökologischen Zustands sehen. U.a. gibt es insgesamt 18
weitgehend unpassierbare Wanderhindernisse (i.d.R. Rohrdurchleitungen z.B. bei
Brücken) die es gilt umzubauen.
Grundlage für die Bewerbung war der Magistratsbeschluss vom September
2019.
Die Bewerbung
erfolgte über eine dafür eingerichtete Online-Plattform. Wenig später wurde die
Bewerbung vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Referat III 4 „Schutz oberirdischer Gewässer,
Gewässerökologie“ bestätigt.
Im März 2020 wurden
das Amt für Stadtentwicklung darüber informiert, dass der Straßbach für das
Förderprogramm ausgewählt wurde.
Die Hessische
Landesgesellschaft für ländliche Bauordnung (HLG) wurde vom Land Hessen mit der Erbringung von
Unterstützungsleistungen bei - im Rahmen des Programms 100 Wilde Bäche für
Hessen beauftragt. Im Rahmen der Unterstützungsleistungen werden die
gewässerunter-haltungspflichtigen Kommunen und Wasserverbände bei der Koordinierung
und Abwicklung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauausführungsleistungen von
Gewässerentwicklungs-maßnahmen sowie bei der zugehörigen Öffentlichkeitsarbeit
unterstützt.
Aus dem gesamten Angebot kann die Stadt auch für ihre
Gewässerentwicklungsprojekte benötigte Teilleistungen in Anspruch nehmen.
Zu den Unterstützungsleistungen zählen insbesondere auch
die unterschriftsreife Erstellung von Unterlagen, die für die Durchführung der
Gewässerentwicklungsmaßnahmen erforderlich sind, wie beispielsweise der
Förderantrag, die Ausschreibungsunterlagen für die zu beauftragenden Ingenieurleistungen
sowie die Wahrnehmung der Aufgaben der gewässerunterhaltungs-pflichtigen
Kommunen und Wasserverbände in den Vergabeverfahren.
Am 30.10.2020 gab es
zusammen mit der HLG den ersten gemeinsamen Termin und damit den Startschuss
für das gemeinsame Projekt.
Da uns mit der Studie des Planungsbüros Naturplanung aus
Wölfersheim vom November 2015 ein umfangreicher Maßnahmenkatalog vorliegt, wird
zeitnah zusammen mit der HLG eine detaillierte Gewässerbegehung stattfinden, um
den aktuellen Zustand des Straßbaches hinsichtlich der Durchführung der
benannten strukturverbessernden Maßnahmen zu bewerten.
Auf dieser Grundlage wird der vorliegende
Maßnahmenkatalog angepasst und konkrete Vorhaben können detailliert geplant
werden, inkl. der dafür benötigten Mittel. Der Stadt Friedberg entstehen keine
Kosten für die Unterstützungsleistungen der HLG.
Für die Finanzierung der Gewässerentwicklungsmaßnahmen
(Planung/ Ausführung) muss die Stadt in Vorleistung treten. Diese Kosten werden
dann zum größten Teil (bis zu 90%) durch Mittel des Förderprogramms erstattet.