Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLP) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG);
Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB, Beteiligung der Behörden und Kommunen nach § 4 (2) BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem Gesetzüber die Metropolregion FrankfurtRheinMain für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain
Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zum Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019
des Regionalplans Südhessen/Regionalen
Flächennutzungsplans (RPS / RegFNP) 2019 weder Bedenken noch Anregungen
vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger
für das Land Hessen, Nr. 14 am 30. März 2020 ist der Sachliche Teilplan
Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 wirksam geworden.
Der TPEE 2019 steuert die Windenergienutzung in der Planungsregion Südhessen
durch die Festlegung von Vorranggebieten verbunden mit einer Ausschlusswirkung
für die Windenergienutzung für den übrigen Planungsraum. Außerdem beinhaltet
der TPEE 2019 unbeplante Flächen, sogenannte Weißflächen. Diese unbeplanten
Flächen sollen entsprechend dem schlüssigen Plankonzept des TPEE 2019 in dem 1. Änderungsverfahren zum TPEE 2019 als
Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt oder dem Ausschlussraum
zugeordnet werden.
Die Regionalversammlung Südhessen und die
Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain haben am 18. September
beziehungsweise am 16. September 2020 den Entwurf
der 1. Änderung des TPEE 2019 gebilligt und die Einleitung der Offenlegung
beschlossen
Die Kommunen, Landkreise, Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden zur Stellungnahme aufgefordert. Außerdem wird die Öffentlichkeit
beteiligt.
Die Offenlage des Entwurfs der 1. Änderung
des TPEE 2019 findet vom 13.Oktober 2020 bis zum 14.Dezember 2020 statt. Bis
zum 31. Dezember 2020 können Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt
oder Regionalverband FrankfurtRheinMain eingereicht werden.
Für die Stadt Friedberg ist der
Änderungsbereich Nr. 10502, „Wetteraukreis“ relevant. Details sind der
Kartendarstellung und dem zugehörigen Flächensteckbrief (s. Anlage 1), die geplanten Änderungen sind
den „Datenblättern der geplanten Änderungen“ zu entnehmen (s. Anlage 2).
Anregungen oder Bedenken zu diesen Flächen
sind aus Sicht der Stadt Friedberg nicht erkennbar.
Hinweis: Die im wirksamen TPEE 2019 festgelegten
Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie werden genauso wie der im TPEE 2019
bereits festgelegte Ausschlussraum für die Windenergienutzung durch das
1.Änderungsverfahren nicht berührt. Stellungnahmen zu diesen Flächen können in
diesem Verfahren deshalb auch nicht mehr behandelt und nicht berücksichtigt
werden.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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JA |
⊠ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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( Unterschrift
FB Finanzen) |