Betreff
1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS / RegFNP) 2010;
Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLP) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG);
Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB, Beteiligung der Behörden und Kommunen nach § 4 (2) BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem Gesetzüber die Metropolregion FrankfurtRheinMain für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain
Vorlage
16-21/1684
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Seitens der Stadt Friedberg werden zum Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS / RegFNP) 2019 weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 14 am 30. März 2020 ist der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 wirksam geworden.
Der TPEE 2019 steuert die Windenergienutzung in der Planungsregion Südhessen durch die Festlegung von Vorranggebieten verbunden mit einer Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung für den übrigen Planungsraum. Außerdem beinhaltet der TPEE 2019 unbeplante Flächen, sogenannte Weißflächen. Diese unbeplanten Flächen sollen entsprechend dem schlüssigen Plankonzept des TPEE 2019 in dem 1. Änderungsverfahren zum TPEE 2019 als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt oder dem Ausschlussraum zugeordnet werden.

Die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain haben am 18. September beziehungsweise am 16. September 2020 den Entwurf der 1. Änderung des TPEE 2019 gebilligt und die Einleitung der Offenlegung beschlossen

Die Kommunen, Landkreise, Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Stellungnahme aufgefordert. Außerdem wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Die Offenlage des Entwurfs der 1. Änderung des TPEE 2019 findet vom 13.Oktober 2020 bis zum 14.Dezember 2020 statt. Bis zum 31. Dezember 2020 können Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt oder Regionalverband FrankfurtRheinMain eingereicht werden.

Für die Stadt Friedberg ist der Änderungsbereich Nr. 10502, „Wetteraukreis“ relevant. Details sind der Kartendarstellung und dem zugehörigen Flächensteckbrief  (s. Anlage 1), die geplanten Änderungen sind den „Datenblättern der geplanten Änderungen“ zu entnehmen (s. Anlage 2).

Anregungen oder Bedenken zu diesen Flächen sind aus Sicht der Stadt Friedberg nicht erkennbar.

Hinweis:  Die im wirksamen TPEE 2019 festgelegten Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie werden genauso wie der im TPEE 2019 bereits festgelegte Ausschlussraum für die Windenergienutzung durch das 1.Änderungsver­fahren nicht berührt. Stellungnahmen zu diesen Flächen können in diesem Verfahren deshalb auch nicht mehr behandelt und nicht berücksichtigt werden.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)