Betreff
Bebauungsplan Nr. 94 "KITA Taunusstraße" in Friedberg - Kernstadt
hier: A) Behandlung der Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher belange gem. § 4 (2) BauGBB) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug: DS-Nr. 16-21/1213 Sitzung ger Stadtverordnetenversammlung vom 17.10.2019
Vorlage
16-21/1583
Aktenzeichen
60/1 - Ks
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB

eingestellt.)

 

  1. Bürger 1 (11.09. 2019)

 

Beschlussvorschlag zu 1.1

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen aber nicht geteilt.

 

Beschlussvorschlag zu 1.2

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen aber nicht geteilt.

 

Beschlussvorschlag zu 1.3

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 1.4

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 1.5

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 1.6

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

  1. Bürger 2 (12.12.2019)

 

Beschlussvorschlag zu 2.1

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 2.2

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der konkreten Planung geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt

 

  1. Bürger 3 (24.11.2019)

 

Beschlussvorschlag zu 3.1

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag zu 3.2

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag zu 3.3

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Es ist derzeitig keine verbindliche Bauleitplanung zur Erweiterung der Bebauung in westlicher Richtung vorgesehen.

 

  1. Bürger 4 (15.12.2019)

 

Beschlussvorschlag

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

  1. Bürger 5 (16.12.2019)

 

Beschlussvorschlag  zu 5.1

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag  zu 5.2

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Regionalbauernverband Wetterau-Frankfurt a.M.e.V. (04.12..2019)

 

Beschlussvorschlag zu 1

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag zu 2:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag zu 3:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Beschlussvorschlag zu 4:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Beschlussvorschlag zu 5:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

  1. Regierungspräsidium Darmstadt(17.12.2019)

 

Beschlussvorschlag zu 1, Kommunales Abwasser:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

Beschlussvorschläge zu 3: Vorsorgender Bodenschutz:

Die Einzelpunkte sind im folgenden Text in Gegenüberstellung zu den Bausteinen der vom RP herangezogenen  „Arbeitshilfe“ formuliert.

Den Anregungen wird durch entsprechende Ergänzungen und Präzisierungen im Umweltbericht, wenn erforderlich, teilweise gefolgt. Die daraus folgenden Änderungen sind im anliegenden Umweltbericht grün markiert. Hinsichtlich dieser Ergänzungen sind keine Einzelbeschlüsse erforderlich.

 

Beschlussvorschlag zu 4 „Bodenauftrag“:

Der Anregung wird auf der nachgelagerten Planungsebene gefolgt

 

 

  1.  Wetteraukreis, Fachdienst Kreisentwicklung (12.12.2019)

 

FSt 4.1.2 Naturschutz und Landschaftspflege

 

Beschlussvorschlag zu 1:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag zu 2:

Kein Beschluss erforderlich, der Anregung wurde bereits gefolgt.

Beschlussvorschlag zu 3:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

FSt 4.1.3 Wasser und Bodenschutz

 

Beschlussvorschlag zu 1:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 2:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

FSt 4.2.2 Agrarfachaufgaben

 

Beschlussvorschlag zu 1:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Beschlussvorschlag zu 2:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Beschlussvorschlag zu 3:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Beschlussvorschlag zu 4:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

 

FD 4.5 Bauordnung

Beschlussvorschlag

Die Anregung wird berücksichtigt indem das Planzeichen für die Gemeinbedarfsfläche – Kita in die Planzeichnung aufgenommen wird.

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 "KiTa Taunusstraße", in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 94 "KiTa Taunusstraße" in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

Am 17.10.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den  Bebauungsplan Nr. 94 „KiTa Taunusstraße“, Kernstadt Friedberg,  gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 11.11.2019  bis einschließlich dem 11.12.2019. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.

Von fünf  Bürgern wurde eine Stellungnahmen abgegeben. Aus Datenschutzgründen sind Namen und Adressen in den Stellungnahmen geschwärzt. Die Stellungnahmen laufen unter Punkt Bürger 1 – Bürger 5 dieser Vorlage.

 

Von folgenden Behörden wurden relevante Anregungen und Hinweise geäußert:

 

  1. Regionalbauernverband Wetterau-Frankfurt a.M.e.V. (04.12..2019)
  2. Regierungspräsidium Darmstadt(17.12.2019)
  3. Wetteraukreis, Fachdienst Kreisentwicklung (12.12.2019)

 

 

Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 "KiTa Taunusstraße“ in Friedberg – Kernstadt (Plan und textliche Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Der vorliegende Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.

Die im Umweltbericht vorgenommenen Ergänzungen sind zur besseren Lesbarkeit grün gekennzeichnet. Nach dem Satzungsbeschluss wird diese Kennzeichnung aufgehoben.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

x

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)