hier: A) Behandlung der Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher belange gem. § 4 (2) BauGBB) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug: DS-Nr. 16-21/1213 Sitzung ger Stadtverordnetenversammlung vom 17.10.2019
Beschlussentwurf:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB
eingestellt.)
- Bürger 1 (11.09. 2019)
Beschlussvorschlag zu 1.1
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen
aber nicht geteilt.
Beschlussvorschlag zu 1.2
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen
aber nicht geteilt.
Beschlussvorschlag zu 1.3
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 1.4
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 1.5
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 1.6
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
- Bürger 2 (12.12.2019)
Beschlussvorschlag zu 2.1
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2.2
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und
im Rahmen der konkreten Planung geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt
- Bürger 3 (24.11.2019)
Beschlussvorschlag zu 3.1
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 3.2
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 3.3
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Es ist derzeitig keine verbindliche
Bauleitplanung zur Erweiterung der Bebauung in westlicher Richtung vorgesehen.
- Bürger 4 (15.12.2019)
Beschlussvorschlag
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
- Bürger 5 (16.12.2019)
Beschlussvorschlag zu 5.1
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 5.2
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
- Regionalbauernverband
Wetterau-Frankfurt a.M.e.V. (04.12..2019)
Beschlussvorschlag zu 1
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 3:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag zu 4:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag zu 5:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
- Regierungspräsidium Darmstadt(17.12.2019)
Beschlussvorschlag zu 1, Kommunales Abwasser:
Die Anregung wird berücksichtigt.
Beschlussvorschläge zu 3: Vorsorgender Bodenschutz:
Die Einzelpunkte sind im folgenden Text in
Gegenüberstellung zu den Bausteinen der vom RP herangezogenen „Arbeitshilfe“ formuliert.
Den Anregungen wird durch entsprechende
Ergänzungen und Präzisierungen im Umweltbericht, wenn erforderlich, teilweise
gefolgt. Die daraus folgenden Änderungen sind im anliegenden Umweltbericht grün markiert. Hinsichtlich dieser
Ergänzungen sind keine Einzelbeschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag zu 4 „Bodenauftrag“:
Der Anregung wird auf der nachgelagerten
Planungsebene gefolgt
- Wetteraukreis, Fachdienst
Kreisentwicklung (12.12.2019)
FSt 4.1.2 Naturschutz und Landschaftspflege
Beschlussvorschlag zu 1:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2:
Kein Beschluss erforderlich, der Anregung
wurde bereits gefolgt.
Beschlussvorschlag zu 3:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
FSt 4.1.3 Wasser und Bodenschutz
Beschlussvorschlag zu 1:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
FSt 4.2.2 Agrarfachaufgaben
Beschlussvorschlag zu 1:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag zu 2:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag zu 3:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag zu 4:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
FD 4.5 Bauordnung
Beschlussvorschlag
Die Anregung wird berücksichtigt indem das
Planzeichen für die Gemeinbedarfsfläche – Kita in die Planzeichnung aufgenommen
wird.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 "KiTa Taunusstraße", in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 94 "KiTa Taunusstraße" in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 17.10.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Friedberg beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 94 „KiTa Taunusstraße“, Kernstadt Friedberg, gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und
die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 11.11.2019 bis einschließlich dem 11.12.2019.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem.
§ 4 (2) BauGB beteiligt.
Von fünf Bürgern wurde eine Stellungnahmen abgegeben. Aus Datenschutzgründen
sind Namen und Adressen in den Stellungnahmen geschwärzt. Die Stellungnahmen
laufen unter Punkt Bürger 1 – Bürger 5 dieser Vorlage.
Von folgenden Behörden wurden
relevante Anregungen und Hinweise geäußert:
- Regionalbauernverband Wetterau-Frankfurt
a.M.e.V. (04.12..2019)
- Regierungspräsidium Darmstadt(17.12.2019)
- Wetteraukreis, Fachdienst
Kreisentwicklung (12.12.2019)
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge
der Planung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94
"KiTa Taunusstraße“ in Friedberg – Kernstadt (Plan und textliche
Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in
den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Der vorliegende
Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.
Die im Umweltbericht vorgenommenen Ergänzungen
sind zur besseren Lesbarkeit grün gekennzeichnet. Nach dem Satzungsbeschluss
wird diese Kennzeichnung aufgehoben.
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JA |
x |
NEIN |
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Ergebnishaushalt |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
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NEIN |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |