hier: Einführung eines Sozialpasses
Antragstext:
Der Magistrat wird
beauftragt, einen Sozialpass einzuführen. Dieser ermöglicht folgenden
Personenkreisen eine Ermäßigung um mindestens 50 % in den Bereichen ÖPNV,
Kultur, Sport, Bildung und Freizeit:
· Empfängern von Arbeitslosengeld II
· Personen, die Sozialhilfe empfangen
· Personen, die Grundsatzsicherung empfangen
· Personen, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz empfangen
· Personen, die Anrecht auf einen
Wohnberechtigungsschein haben
· Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe wohnen
· Personen, die Anrecht auf Leistungen aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket haben
Sollte die Stadt
Friedberg nicht organisatorisch an den betroffenen Angeboten beteiligt sein,
wird die Stadt beauftragt, die Anbieter entsprechend zu subventionieren.
Hierfür ist ein leistungsgerechtes Budget in den Haushalt einzustellen. Die
Ausstellung eines solchen Passes soll kostenlos erfolgen.