In ihrer Sitzung am 21.02.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung folgendes beschlossen:
Der
Magistrat wird beauftragt für die Verlängerung des Bahnhofstunnels nach
Fauerbach folgende Informationen zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
die geplante Sanierung des Bahnhofs nicht durch die Planung und Umsetzung eines
Tunneldurchstiches beeinträchtigt werden. Der Anschluss des neuen Tunnelteils
nach Fauerbach wird behindertengerecht gestaltet.
- Welche Kosten und welcher Zeitbedarf wurden von Seiten der Bahn für den
Tunneldurchstich genannt, und welche Einflussmöglichkeiten gibt es von Seiten
der Stadt Friedberg.
- Gibt es bautechnische Einschränkungen oder Besonderheiten, die zu
berücksichtigen sind, wie z.B. die lichte Höhe oder der Höhenunterschied
zwischen Bahnhofstunnel und der Straßenhöhe in Fauerbach.
- Vorhandene Skizzen, Gutachten und Konzepte, die es zum Tunneldurchstich
gibt, sind den Parlamentariern und Bürgern zur Verfügung zu stellen.
- Welche Möglichkeiten der Finanzierung inklusive von Zuschüssen z.B. von
RMV, Land, Bund und dem anliegenden Einzelhandel können berücksichtigt werden
- Es möge geprüft werden, ob eine Überquerung der Bahnlinien mittels
Brücke möglich ist.
In Abstimmung mit
der DB Station & Service AG wird zu den Punkten wie folgt Stellung genommen
bzw. werden die Fragen nach derzeitigem Stand wie folgt beantwortet:
In den Jahren 2008-2010 wurde eine
Machbarkeits- und Finanzierungsstudie für den Bahnhof Friedberg einschließlich
Bahnhofsumfeld erstellt. Kooperationspartner dieser Studie waren die Stadt
Friedberg, der RMV, die Wirtschaftsförderung Wetterau und die DB Station &
Service AG.
Mit der Erstellung der Studie wurde die
Planungsgemeinschaft BLFP Frielinghaus Architekten/Schüßler-Plan GmbH
beauftragt.
In dieser Studie wurde u.a. die Verlängerung
der Personenunterführung im Bahnhof nach Fauerbach in das Gelände der
ehemaligen Zuckerfabrik betrachtet.
Um die Länge des Tunnels gering zu halten,
wurde eine gradlinige Verlängerung der PU um ca. 55 m vorgeschlagen mit der
Schaffung eines Vorplatzbereichs auf der Fauerbacher Seite unter
Inanspruchnahme von Bahngelände. Von diesem Vorplatz könnte eine Verbindung zum
Friedhofsparkplatz und zum Wohnquartier geschaffen werden.
Im Bebauungsplan Zuckerfabrik ist eine
Wegeverbindung von der inneren Straßenerschließung zum Bahngelände festgesetzt.
Diese Wegeverbindung sollte der Investor laut Erschließungsvertrag herstellen;
dieser Weg konnte jedoch nur teilweise hergestellt werden, da dessen nördlicher
Bereich bereits im Böschungsbereich liegt.
Ob, an welcher Stelle und mit welchen
technischen Anforderungen ein Anschluss auf der Fauerbacher Seite möglich ist,
müsste detailliert untersucht werden. Hierbei spielt es auch eine Rolle, ob aus
dem Bahngelände Flächen entbehrlich sind und mit welchem technischen und
finanziellen Aufwand der enorme Höhenunterschied bewältigt werden kann (z.B.
durch das Abtragen von Gelände und anschließender Abstützung des Geländes zur
Schaffung des zuvor beschriebenen Vorplatzes auf Fauerbacher Seite).
Um den Höhenunterschied von der bestehenden
Personenunterführung auf die Fauerbacher Seite barrierefrei auszugleichen,
wurden in der Studie zwei Varianten betrachtet, nämlich eine Treppe /
Rampenanlage mit 6% Gefälle oder aber die Herstellung eines Aufzugs. Wegen der
Wartungsintensität einer Aufzuganlage wurde in der Studie nur die
Treppen-/Rampenanlage weiter verfolgt.
Eine Realisierung des Tunneldurchstichs in
Richtung Fauerbach bedarf der Einleitung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens
beim Eisenbahn-Bundesamt. Da noch keine Planung vorliegt, muss diese auch erst
erstellt werden. Es ist davon auszugehen, dass ein Baubeginn ab Planungsstart
nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens in 5 - 7 Jahren erfolgen kann. Voraussetzung
für einen Beginn der Planung ist allerdings auch eine gesicherte Finanzierung.
Seitens der Bahn wurde auch ausdrücklich
darauf verwiesen, dass eine Verlängerung und Durchbindung der Unterführung den
Regelungen des Eisenbahn-Kreuzungsgesetzes (EKrG) unterliegt. Da es sich
hierbei um ein einseitiges Verlangen der Stadt Friedberg handeln würde, gilt
nach §12 Abs. 1 EKrG, dass die Stadt als Versucher der Maßnahme als
Kostenträger auftreten muss.
Inwieweit eine Förderung der Maßnahme
möglich ist, kann derzeit nicht beurteilt werden. Geht ein Bauwerk oder
Bauwerksteil nach Erstellung in das Eigentum der DB Netz AG über, ist in jedem
Fall eine Ablösung von der Stadt an die DB Netz AG zu leisten.
Mit
der neuen öffentlichen Kreuzung müssten auch die Kosten und Pflichten für die
gesamte Wegeverbindung in der Unterführung und deren Zugänge an die Stadt
übergehen.
In
der Machbarkeits- und Finanzierungsstudie von 2010 wurde auch die Möglichkeit
untersucht, statt der Verlängerung der Personenunterführung eine
Fußgängerbrücke über das Gleisfeld zu errichten.
Aufgrund
der Oberleitungen müsste diese Brücke eine lichte Höhe von mindestens 5,70 m
über Schienenoberkante und eine Konstruktionshöhe von ca. 1,30 m haben. Da das
Gelände auf der Ostseite etwa 10 m tiefer liegt als das Bahngelände, wäre auf
dieser Seite ein Höhenunterschied von bis zu 17 m zu bewältigen. Wollte man
diesen Höhenunterschied barrierefrei mit einer behindertengerechten Rampe
überbrücken, müsste die Rampe eine Länge von rd. 350 m haben. Allein die
Brückenlänge von der Westseite zur Ostseite beträgt mind.150 m. Hinzu kommt,
dass es an Raum für die Brückenstützen fehlt. Auf der Westseite müsste die
Brücke wegen außerhalb der vorhandenen Baulichkeiten beginnen; im Übrigen
müssten bei einem Brückenbau umfangreiche Gleisumbauten / - verlegungen
erfolgen, was zumindest finanziell nicht darstellbar ist. Deshalb wurde diese
Variante in der Studie nicht weiter verfolgt.
Jegliche Aussagen zu Kosten nach heutigem oder zukünftigem Stand sind
ohne Planung nicht belastbar. Dies wurde auch bereits in mehreren
Veranstaltungen Politik und Bürgerschaft kommuniziert.
Die Referenzierung auf den Kostenstand der Studie von 2010 ist aufgrund
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und neuer Anforderungen als Basis in
keiner Weise geeignet. Die zuvor beschriebene notwendig werdende Ablösung ist
in der Studie z.B. überhaupt nicht betrachtet worden.
Vielmehr bedürfte es einer konkreten
Planung, bei der auch die voraussichtlichen Kosten zumindest grob ermittelt
werden.
Zu den Fragen nach bautechnischen
Einschränkungen oder Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind, wie z.B. die
lichte Höhe oder der Höhenunterschied zwischen Bahnhofstunnel und der
Straßenhöhe in Fauerbach, lässt sich ohne eine gewisse Tiefe der Planung keine
verlässliche Aussage treffen. Sicherlich werden gewisse Anpassungsarbeiten an
der vorhandenen Personenunterführung notwendig. Dies betrifft mit Sicherheit
auch die lichte Höhe, welche genauer untersucht werden muss, zumal sich dann
die Personenunterführung um einen nicht unerheblichen Teil verlängert. Das
müssten vertiefende Planungen ergeben.
Ob und mit welchem Förderprogramm die Maßnahme durch Land, Bund, EU oder
Dritte (z.B. RMV) bezuschusst werden kann, bedarf angesichts der unzähligen
Förderprogramme einer genauen Betrachtung und zeitintensiven Untersuchung.
Die Erfahrung zeigt zudem, dass jedes Projekt von seinen
Finanzierungsmöglichkeiten her gesondert zu betrachten ist. Des Weiteren kann
es durchaus möglich sein, dass sich bis zum Zeitpunkt der Realisierung der
Maßnahme die heute bestehenden Förderprogramme von den Bestimmungen her
verändert haben und nicht mehr „passend“ sind. Ebenso ist es möglich, dass neue
Förderprogramme aufgelegt werden, die es zu nutzen gilt.