In
die Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2019 wurde ein gemeinsamer Antrag der
CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion B´90/Die Grünen, UWG-Fraktion und
FDP-Fraktion eingebracht.
Als
Beschlussvorschlag zur 3. und 4. Änderung der Drucksache 16-21/0651 „Kostenbeitragssatzung
zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den
Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Friedberg (Hessen)“ wurde unter anderem
beantragt, dass die neuen Gebührensätze für Kinder im U3-Bereich und Hort-Bereich
nur übergangsweise für den Zeitraum rund eines Jahres gelten.
Zum
Ende des Übergangsjahres erfolgt durch den Magistrat eine Analyse der
eingetretenen und in näherer Zukunft absehbaren Effekte in Bezug auf
verschiedene Bereiche.
Im
Haushaltssicherungskonzept ist festgeschrieben, dass der Magistrat auf Basis
dieser Auswertung gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 03.05.2018 in der 2.
Jahreshälfte 2019 einen Vorschlag für eine angemessene Gebührengestaltung für
mindestens 2 Folgejahre vorzulegen hat.
Die
Kindertagesstättenverwaltung ist derzeit mit der Auswertung der Zahlen
beschäftigt.
Um
mit verwertbarem Zahlenmaterial arbeiten zu können, ist natürlich eine gewisse
Laufzeit erforderlich.
Einbezogen
wird auch die Inanspruchnahme des Notdienstes während der Sommerferien, der
erstmals mit zusätzlichen Kosten für die Eltern verbunden ist.
Bereits
zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass sich das Anmeldeverfahren für die
Sommerferien massiv verändert hat.
Ein
Vorschlag zu einer veränderten Kostenbeitragssatzung wird den politischen
Gremien in der 2. Jahreshälfte rechtzeitig vorgelegt, so dass eine Änderung zum
01.01.2020 möglich ist.