Betreff
Kostenkalkulation der Kostenbeiträge für die Kindertagesstätten, hier: Zwischenbericht
Vorlage
16-21/1128
Aktenzeichen
50/0 Sf
Art
Mitteilungsvorlage

In die Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2019 wurde ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion B´90/Die Grünen, UWG-Fraktion und FDP-Fraktion eingebracht.

 

Als Beschlussvorschlag zur 3. und 4. Änderung der Drucksache 16-21/0651 „Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Friedberg (Hessen)“ wurde unter anderem beantragt, dass die neuen Gebührensätze für Kinder im U3-Bereich und Hort-Bereich nur übergangsweise für den Zeitraum rund eines Jahres gelten.

Zum Ende des Übergangsjahres erfolgt durch den Magistrat eine Analyse der eingetretenen und in näherer Zukunft absehbaren Effekte in Bezug auf verschiedene Bereiche.

 

Im Haushaltssicherungskonzept ist festgeschrieben, dass der Magistrat auf Basis dieser Auswertung gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 03.05.2018 in der 2. Jahreshälfte 2019 einen Vorschlag für eine angemessene Gebührengestaltung für mindestens 2 Folgejahre vorzulegen hat.

 

Die Kindertagesstättenverwaltung ist derzeit mit der Auswertung der Zahlen beschäftigt.

Um mit verwertbarem Zahlenmaterial arbeiten zu können, ist natürlich eine gewisse Laufzeit erforderlich.

Einbezogen wird auch die Inanspruchnahme des Notdienstes während der Sommerferien, der erstmals mit zusätzlichen Kosten für die Eltern verbunden ist.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass sich das Anmeldeverfahren für die Sommerferien massiv verändert hat.

Ein Vorschlag zu einer veränderten Kostenbeitragssatzung wird den politischen Gremien in der 2. Jahreshälfte rechtzeitig vorgelegt, so dass eine Änderung zum 01.01.2020 möglich ist.