Betreff
Windpark Bruchenbrücken
Vorlage
16-21/1124
Aktenzeichen
60/DrPf
Art
Mitteilungsvorlage

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH betreibt in der Gemarkung Bruchenbrücken einen Windpark mit drei Anlagen. Dieser Windpark soll um zwei Anlagen erweitert werden. Diese sollen innerhalb der vorgesehenen, aber noch nicht rechtsverbindlichen Vorrangfläche 7602 errichtet werden, und zwar mit einer absoluten Höhe von 240 m und einer Leistung von 4.2 MW.

 

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH beabsichtigt, nicht nur mit dem Eigentümer des jeweiligen Standortgrundstücks, sondern mit allen Eigentümern der umliegenden Grundstücke einen Nutzungsvertrag über einen sog. Poolstandort abzuschließen. Das hat zur Folge, dass auch Eigentümer ein Nutzungsentgelt erhalten und an Erträgen beteiligt werden, auf deren Grundstück die Anlage nicht errichtet wird. Zudem ist der Abschluss eines Wegenutzungsvertrages notwendig. Hier ist die Trassenführung zu den geplanten Anlagen noch nicht final geklärt.

Sowohl der Nutzungsvertrag über den Poolstandort als auch der Wegenutzungsvertrag werden nach Abschluss der Verhandlungen gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH wird ihre Planungen in der gemeinsamen Sitzung am 5. Juni 2019 vorstellen.