Betreff
Bebauungsplan Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse" in Friedberg - Kernstadt - Teil A
hier: 1. Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (2) BauGB
2. Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018
Vorlage
16-21/1097
Aktenzeichen
60/1-Bf/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Mit dem vorliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse" – Teil A einschließlich geänderter Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Sach- und Rechtslage:

 

I.          Bisheriges Verfahren

Am 13.10.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den  Bebauungsplan Nr. 12, Teil I „Kaiserstraße/Färbergasse“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern. 

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Im Zeitraum vom 16.10. bis einschließlich 27.10.2017 wurde mit einem Bebauungskonzept die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt; die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange konnten sich zu der Planung bis zum 16.11.2017 äußern.

 

Von Bürgern wurden Bedenken zur Höhe der Neubebauung vorgetragen. Daraufhin wurde die Gebäudegestaltung des Neubaus überarbeitet und die Außenwandhöhe um ein Geschoss reduziert. 

 

Seitens der Behörden wurde die Planung grundsätzlich begrüßt. Es gab mehrere Hinweise für die weitere Planung zu den Themen Altlasten, Bodenschutz, Kampfmittel, Archäologie, Artenschutz, Denkmalschutz, die im vorliegenden Entwurf berücksichtigt wurden:

-         Altlasten/ Bodenverunreinigungen/ Kampfmittel/ Archäologie (siehe Pkt. 3.1/5.3)  

-         Artenschutz (siehe Pkt. 3.3/8)

-         Denkmalschutz (siehe Pkt. 5.2)

-         Vorgaben der OVAG zur Um-/Überbauung der Trafostation (siehe Pkt. 6.1c) und d)

 

Erste Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

Im Zeitraum vom 04.06. bis einschließlich 06.07.2018 wurde mit dem ersten Entwurf der Bebauungsplanänderung die öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.

 

Von Bürgern wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

 

Seitens der Behörden wurden ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.

Durch den Wetteraukreis erfolgten einige Hinweise zu einzelnen Festsetzungen, die zu einer Klarstellung und Konkretisierung der betroffenen Regelungen führten.

 

Es erfolgten kleinere Änderungen und Konkretisierungen der Planung die jedoch nicht die Grundzüge der Planung betrafen.

 

Satzungsbeschluss

Auf Grundlage der ersten Planung und der Ergebnisse der ersten Offenlage erfolgte der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans- Teil A in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018.

 

Neue Nutzungsüberlegungen – Erneute Offenlage:

Nachdem der Satzungsbeschluss gefasst war, erfolgte seitens des Investors eine Änderung des Nutzungskonzeptes, da offensichtlich potentielle Mieter des Gebäudes ihr bisheriges Nutzungsinteresse zurückgezogen haben. Vorgesehen ist deshalb die bisher bestehenden Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern und auch Wohnungen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes zu ermöglichen.

Die Änderung des Nutzungskonzeptes erfordert eine nochmalige Anpassung der Bebau-ungsplanänderung und damit eine erneute Offenlage und Behördenbeteiligung.

 

 

II.         Vorgesehene Änderungen:

 

Folgende Änderungen sind im Wesentlichen vorgesehen:

-     Festsetzung eines Kerngebietes (MK) anstelle des bisherigen Sondergebietes-Zweckbestimmung Kaufhaus

-     Erhöhung der zulässigen Firsthöhe im hinteren Bereich des ehemaligen Kaufhauses und in einem Teilbereich des geplanten Neubaus Ecke Färbergasse

-     Erweiterung des Zufahrtsbereiches für eine zusätzliche Zufahrt in eine geplante Tiefgarage von der Färbergasse aus

-     Änderung der Festsetzung zur Dachbegrünung auf Flachdächern der Hauptgebäude

-     Erweiterung der bisherigen Vorgaben zur Dachgestaltung durch die Möglichkeit eigenständige Flachdächer auf zurückgesetzten Gebäudeteilen (Staffelgeschoss) zu errichten.

 

Die Änderungen/Ergänzungen sind im Entwurf des Bebauungsplans und in der Begründung grün markiert.