hier: 1. Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (2) BauGB
2. Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018
Beschlussentwurf:
Mit dem vorliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, Teil I
"Kaiserstraße/ Färbergasse" – Teil A einschließlich geänderter
Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung
eingeholt.
Sach- und Rechtslage:
I. Bisheriges
Verfahren
Am 13.10.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12,
Teil I „Kaiserstraße/Färbergasse“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
zu ändern.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Zeitraum vom 16.10. bis
einschließlich 27.10.2017 wurde mit einem Bebauungskonzept die frühzeitige
Bürgerbeteiligung durchgeführt; die Behörden und sonstigen Träger öffentliche
Belange konnten sich zu der Planung bis zum 16.11.2017 äußern.
Von Bürgern wurden Bedenken zur Höhe der Neubebauung vorgetragen.
Daraufhin wurde die Gebäudegestaltung des Neubaus überarbeitet und die
Außenwandhöhe um ein Geschoss reduziert.
Seitens der Behörden wurde die Planung grundsätzlich begrüßt. Es gab mehrere
Hinweise für die weitere Planung zu den Themen Altlasten, Bodenschutz,
Kampfmittel, Archäologie, Artenschutz, Denkmalschutz, die im vorliegenden
Entwurf berücksichtigt wurden:
-
Altlasten/ Bodenverunreinigungen/
Kampfmittel/ Archäologie (siehe Pkt. 3.1/5.3)
-
Artenschutz (siehe Pkt. 3.3/8)
-
Denkmalschutz (siehe Pkt. 5.2)
-
Vorgaben der OVAG zur Um-/Überbauung
der Trafostation (siehe Pkt. 6.1c) und d)
Erste Offenlage
und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Im Zeitraum vom 04.06. bis
einschließlich 06.07.2018 wurde mit dem ersten Entwurf der
Bebauungsplanänderung die öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB durchgeführt.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem.
§ 4 (2) BauGB beteiligt.
Von Bürgern wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgetragen.
Seitens der Behörden wurden ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
Durch den Wetteraukreis
erfolgten einige Hinweise zu einzelnen Festsetzungen, die zu einer Klarstellung
und Konkretisierung der betroffenen Regelungen führten.
Es erfolgten kleinere Änderungen
und Konkretisierungen der Planung die jedoch nicht die Grundzüge der Planung
betrafen.
Satzungsbeschluss
Auf Grundlage der ersten Planung und der
Ergebnisse der ersten Offenlage erfolgte der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung
des Bebauungsplans- Teil A in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
27.09.2018.
Neue Nutzungsüberlegungen – Erneute
Offenlage:
Nachdem der Satzungsbeschluss gefasst war,
erfolgte seitens des Investors eine Änderung des Nutzungskonzeptes, da
offensichtlich potentielle Mieter des Gebäudes ihr bisheriges Nutzungsinteresse
zurückgezogen haben. Vorgesehen ist deshalb die bisher bestehenden
Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern und auch Wohnungen und Betriebe des
Beherbergungsgewerbes zu ermöglichen.
Die Änderung des Nutzungskonzeptes erfordert
eine nochmalige Anpassung der Bebau-ungsplanänderung und damit eine erneute
Offenlage und Behördenbeteiligung.
II. Vorgesehene
Änderungen:
Folgende Änderungen sind im Wesentlichen vorgesehen:
- Festsetzung eines Kerngebietes (MK) anstelle des bisherigen
Sondergebietes-Zweckbestimmung Kaufhaus
- Erhöhung der zulässigen Firsthöhe im hinteren Bereich des ehemaligen
Kaufhauses und in einem Teilbereich des geplanten Neubaus Ecke Färbergasse
- Erweiterung des Zufahrtsbereiches für eine zusätzliche Zufahrt in eine
geplante Tiefgarage von der Färbergasse aus
- Änderung der Festsetzung zur Dachbegrünung auf Flachdächern der
Hauptgebäude
- Erweiterung der bisherigen Vorgaben zur Dachgestaltung durch die
Möglichkeit eigenständige Flachdächer auf zurückgesetzten Gebäudeteilen
(Staffelgeschoss) zu errichten.
Die Änderungen/Ergänzungen sind im Entwurf des Bebauungsplans und in der
Begründung grün markiert.