Beschlussentwurf:

1.      Der Einrichtung einer Natur- und Erlebniskindertagesstätte (eingruppig) auf dem Gelände der Kinderfarm durch den Verein Jimbala e.V. wird vorbehaltlich der Bedingungen unter Nr. 2 – 4 zugestimmt. Ein entsprechender Vertrag mit den Regularien der Bezuschussung und anderen Details der Vertragsbeziehung wird mit Jimbala e.V. erarbeitet und dem Magistrat gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre. In den Vertrag ist zunächst eine einjährige Kündigungsfrist aufzunehmen.

 

2.      Die erforderlichen Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Einrichtung im Jahr 2019 betragen nach derzeitigem Stand 71.000 Euro und ab dem Jahr 2020 108.000 Euro jährlich und werden seitens der Stadt Friedberg gezahlt. Die Höhe der Bezuschussung unterliegt der normalen Tarifentwicklung.

 

3.      Ein Investitionszuschuss für die Anschaffung eines Bauwagens nebst Einrichtung in Höhe max. 25.000€ wird gewährt, sofern die Kosten des Bauwagens nicht durch das Bundesinvestitionsprogramm gedeckt sind. Jimballa ist vertraglich zu verpflichten, den Bauwagen gegen Vandalismus und andere Ausallszenarien angemessen zu versichern.

 

4.      Die Zustimmung erfolgt weiterhin unter der Voraussetzung, dass soweit das Grundstück mit der vorliegenden Nutzung dem Anschlusszwang unterliegt, die zuständigen Behörden einer Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang zustimmen oder eine Sondergenehmigung hierfür erteilen. Anschluss- und Baukosten für die Erschließung und Abwasserentsorgung des Geländes werden durch die Stadt Friedberg (Hessen) nicht übernommen - Umsetzungsmodelle, in denen der Stadt Friedberg durch die Einrichtung zusätzliche Kosten durch Abwassergebühren entstehen, werden nicht unterstützt.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Kinderfarm Jimbala e.V. wurde 2009 von der Stadt Friedberg ein Gelände von rund 10.000 qm zur Verfügung gestellt.

Dieses Gelände wurde mit Hügellandschaften und Spielbereichen gestaltet und ist seit 2013 regelmäßig an den Wochenende zum Spielen für Kinder geöffnet.

Auch Ferienspiele finden dort regelmäßig statt.

Der Verein ist vom Wetteraukreis im Jahr 2018 mit dem Sozialpreis für seine Arbeit ausgezeichnet worden.

 

Der Verein ist nun mit dem Vorschlag an die Stadt Friedberg herangetreten, ab dem 01.08.2019 auf diesem Gelände eine Kindergartengruppe in Form einer Natur- und Erlebniskindertagesstätte (analog einer Waldkindertagesstätte) zu installieren.

Es könnten dort 20 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung betreut werden. Eine entsprechende Konzeption wurde der Kindertagesstättenverwaltung vorgelegt (siehe Anlage).

 

Aufgrund gesetzlicher Regularien darf die Betreuungszeit bei einer solchen Gruppe, die nicht in einem festen Gebäude betreut wird, sechs Stunden nicht überschreiten.

Somit fallen für die Eltern keine Kostenbeiträge an. Auch findet keine Mittagsversorgung statt, da dies erst ab einer Betreuungszeit von mehr als sechs Stunden verpflichtend ist.

 

Eine vorläufige Kostenkalkulation seitens des Vereins liegt der Verwaltung bereits vor.

Die Inbetriebnahme dieser Kindergruppe stellt sich bedeutend günstiger dar als bei einer Kindergartengruppe, die in einem Gebäude installiert ist, da einige Kostenpositionen gar nicht zum Tragen kommen.

Im investiven Bereich ist lediglich die Anschaffung eines zweiten Bauwagens (einer ist bereits vorhanden) unabdingbar, da sich die Kinder an regnerischen oder kalten Tagen in diese zurückziehen können. Die Kosten für die Anschaffung werden auf 25.000 Euro beziffert. Ein entsprechender Kostenvoranschlag liegt der Kindertagesstättenverwaltung bereits vor.

 

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat die kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 14.12.2018 um Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020 gebeten.

In diesem Entwurf ist erstmals die Bezuschussung eines Bauwagens mit einem Betrag bis zu 25.000 Euro vorgesehen. Sollte diese Richtlinie beschlossen werden, würde sie rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Dann müssen die Kosten von Jimbala e.V. geltend gemacht werden, da nur sie als Träger der Einrichtung antragsberechtigt sind. Die Versicherungsbeiträge für diesen Bauwagen belaufen sich auf 15,87 Euro mtl.

(jährlich 190,44).

 

 

Die Betriebskosten belaufen sich laut Kalkulation des Vereins für das Jahr 2019 auf ca. 9.420 Euro, während die Personalkosten (ab Juli 2019) mit 61.500 Euro zu Buche schlagen. Dies entspricht monatlichen Betriebskosten in Höhe von ca. 1.570 Euro und Personalkosten in Höhe von ca. 10.250 Euro.

Die jährlichen Gesamtkosten beziffern sich demnach auf ca. 70.920 Euro.

Eine Landesförderung nach § 32 HKJGB wird auch an Wald- und Wiesenkindertagesstätten gezahlt und muss vom Träger der Einrichtung dementsprechend beantragt werden. Da es sich um eine auf den Stichtag bezogene Förderung (Stichtag 01.03. eines Jahres) handelt, können diese Ansprüche jedoch erst ab dem Jahr 2020 geltend gemacht werden.

Freien Trägern steht pro Kind eine Grundpauschale in Höhe von 660 Euro pro Kind und Jahr zu. Hinzu kommt eine Klein-Kita-Pauschale (für eingruppige Einrichtungen) in Höhe von 5.500 Euro und eine Qualitätspauschale in Höhe von 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Regularien für die Qualitätspauschale (Arbeiten nach Kriterien des Bildungs- und Erziehungsplanes) ändern sich ab dem 01.03.2020. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Träger nach bestimmten Voraussetzungen 300 Euro pro Kind und Jahr. Analog der Vereinbarungen mit den freien und konfessionellen Trägern, die von der Stadt Friedberg bezuschusst werden, verbleiben diese Zuschüsse jedoch beim Träger, da dieser zusätzliche Fortbildungen und eine fachliche Begleitung der Kindertagesstätte nachweisen muss.

In Summe stehen der Einrichtung somit bei einer Vollbelegung von 20 Kindern zum Stichtag 01.03.2020 Zuschüsse in Höhe von 24.700 Euro zu, wovon 18.700 Euro unsererseits als Einnahme angerechnet werden und lediglich der Zuschuss für die Qualitätspauschale in Höhe von 6.000 Euro beim Träger verbleibt.

Für das Jahr 2020 belaufen sich die Betriebskosten auf jährlich ca. 18.840 Euro (entspricht mtl. 1.570 Euro) und die Personalkosten auf jährlich ca. 126.250 Euro (entspricht mtl. 10.520 Euro). Demgegenüber stehen anrechenbare Einnahmen durch Landeszuschüsse in Höhe von 18.700 Euro.

Da der Verein über keine weiteren Einnahmen verfügt, beträgt die Defizitfinanzierung für das Jahr 2019

70.920 Euro (ohne Anschaffung Bauwagen) und für das Jahr 2020 107.550 Euro.

 

Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wurde um eine baurechtliche Stellungnahme gebeten.

Aus deren Sicht, ist die Anfahrtssituation der Kinder zum Gelände kritisch zu betrachten. Hierzu müssen tatsächlich noch Lösungsmöglichkeiten gefunden werden. Eine mögliche Lösung wäre, dass die Kinder vormittags in die Kita Tintenklecks gebracht würden und dort einer Erzieherin von Jimbala übergeben werden, die dann mit den Kindern gemeinsam zum eigenen Gelände läuft.

Weitere Lösungsansätze werden derzeit noch überprüft.

 

Jimbala kann auf dem eigenen Gelände bereits 3 vorhandene Stellplätze ausweisen und wird noch drei weitere Stellplätze schaffen, so dass insgesamt 6 Stellplätze auf dem Gelände zur Verfügung stehen  (siehe Anlage) Eine Zufahrt zum Gelände ist gegeben.

Gespräche seitens des Vereins mit dem Raiffeisenmarkt und First Stop (beides Firmen in unmittelbarer Umgebung) haben bereits stattgefunden. Beide Firmen haben Jimbala zugesagt, dass die Eltern zum Abholen ihrer Kinder die vorhandenen Parkplätze der Firmen nutzen können.

 

Auch wird die Problematik der Abwasserentsorgung angemerkt.

Da das Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, müsste auch dort seitens des Trägers noch eine Lösungsmöglichkeit geschaffen werden.

 

Das Gesundheitsamt des Wetteraukreises hat im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens am 10.12.2018 schriftlich bestätigt, dass auch hygienischer Sicht gegen die Nutzung der bestehenden Komposttoilette keine Bedenken bestehen (Schreiben liegt als Anlage bei).

 

Der zukünftige Träger wurde seitens der Kindertagesstättenverwaltung auf die Bedenken des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen hingewiesen.

Da für das Gelände seit dem Jahr 2009 ein Bebauungsplan besteht, der die Möglichkeit der Schaffung eines Vereinsheimes ausweist, stehen die Bedenken in keinem direkten rechtlichen Zusammenhang mit der zu schaffenden Einrichtung.

Bisher ist abschließend nicht rechtlich geklärt, ob bei der Nutzung einer Komposttoilette überhaupt Abwasser im Sinne der Entwässerungssatzung entsteht (vergleiche Anlagen „Angebot Anbieter“ / Auszug aus der Broschüre des Hess. Ministeriums für Umwelt 2010).

 

Derzeit ist nicht abschätzbar, ob die Stadt als Grundstückseigentümer den Entsorgungsbetrieben eine Anschlussgebühr zahlen muss. Die Kosten belaufen sich nach Auskunft des zuständigen Abteilungsleiters auf 100.000 Euro. Ob ein Abwasseranschluss hergestellt werden muss, ist derzeit ebenso nicht absehbar. Die voraussichtlichen Kosten dafür belaufen sich auf 60.000 Euro. Diese Kosten stehen aber nicht in direktem Zusammenhang mit der Schaffung einer Natur- und Erlebniskindertagesstätte.

Eine wesentliche Mehrbelastung des Grundstücks findet nach der vorgelegten Konzeption nicht statt, zumal sich die Kinder, nach Aussage des Vereinsvorstandes, nicht ausschließlich auf diesem Gelände aufhalten.

Gegebenenfalls können durch den Träger Ausnahme- oder Sondergenehmigungen beim Regierungspräsidium oder Wetteraukreis beantragt werden.

 

Laut einer Email eines Vorstandmitgliedes von Jimbala vom 20.03.2019 sieht ein namentlich genannter Mitarbeiter der untere Wasser- und Bodenschutzbehörde des Wetteraukreises sieht keinen Anschlusszwang des Geländes an einen Kanal, wenn das anfallende Abwasser in Behältern gesammelt und über einen Kanal entsorgt wird.

Bei den kleinen anfallenden Mengen Abwasser infolge von eventuellem Hände-, Geschirrwaschen, genügt ein entsprechend kleines, transportables Behältnis, das in den städtischen Kanal entsorgt werden kann. Der Mitarbeiter steht auch der Friedberger Verwaltung gerne telefonisch für Sachauskünfte zur Verfügung.

 

Verschiedene telefonische Nachfragen durch die zuständige städtische Abteilung beim Regierungspräsidium (RP) ergaben zuletzt am 20.03.2019, dass der RP auch einer wasserdichten Abwassersammelgrube mit Füllstandsmessung zustimmen würde. Beim Händewaschen müsste eine Zeitschaltuhr vorgesehen werden. Nach Auskunft des städtischen Mitarbeiters setzt voraus, dass eine Toilette (-wagen) vor Ort eingerichtet wird.

 

Wie bekannt ist, muss die Stadt Friedberg Kindertagesstättenplätze schaffen (vgl. Aufstellung lt. Einwohnerbestandsstatistik), um den Rechtsanspruch gewährleisten zu können. Um etwaige Schadensersatzanforderungen (seitens des Wetteraukreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe) abweisen zu können, sind wir zudem in der Pflicht nachzuweisen, dass wir alles getan haben, um neue Plätze zu schaffen.

Im Jahr 2019 wurde bisher lediglich das Vorhaben der Villa Kunterbunt umgesetzt und somit 12 neue Plätze geschaffen.

 

Die Kindertagesstättenverwaltung empfiehlt aus den vorgenannten Gründen, das Vorhaben von Jimbala e.V. zu unterstützen und die erforderlichen Zuschüsse in Höhe von 70.920 Euro für das Jahr 2019 und 107.550 Euro für das Jahr 2020 und folgende Jahre zu zahlen.

 

Der Betriebskostenzuschuss in Höhe von 70.920 € (für das Jahr 2019) ist auf der Kostenstelle 1.464900, Sachkonto 7128002 bereits vorhanden, da Zuschüsse an andere freie Träger in der ursprünglich angenommenen Höhe nicht benötigt werden.

Der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25.000 Euro ist unter der Investitionsnummer 1.0358.06 (Investitionskostenzuschuss Wintersteinstraße) vorhanden und kann als Deckungsvorschlag genutzt werden.


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2019

x

Ergebnishaushalt

x

Finanzhaushalt

Produkt

365.10

Kostenstelle

1.464900

Investitionsnummer

 

Sachkonto

7128002

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Betriebskostenzusch.:71.000€  Invest.kostenzusch.: 25.000€

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)